Bis 2023 will die Kommission eine Europäische Arbeitsbehörde (ELA) aufbauen, die mehrere EU-Einrichtungen unter einem Dach zusammenfasst und so zu einer besseren Koordination der nationalen Arbeitsmarktpolitiken beitragen soll. Bei Arbeitnehmervertretern stößt der Vorschlag auf offene Ohren. EURACTIV sprach mit Annelie Buntenbach.
Annelie Buntenbach ist Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und dort unter anderem für Fragen der Arbeitsmarktpolitik zuständig.
EURATIV: Frau Buntenbach, Sie haben den Vorschlag zur Einrichtung der ELA grundsätzlich begrüßt. Was erhoffen Sie sich von einer stärkeren arbeitsmarktpolitischen Koordination auf EU-Ebene?
Annelie Buntenbach: Derzeit funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Behörden nicht gut. Deswegen sind Kontrollen zur Einhaltung europäischen Rechts sehr schwierig. Wir brauchen eine bessere Verwaltungszusammenarbeit, auch zwischen den nationalstaatlichen Behörden. In Europa gibt es lange Subunternehmerketten und Briefkastenfirmen, die es teilweise fast unmöglich machen zu kontrollieren, ob Arbeitnehmerrechte eingehalten werden, ob Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden und so weiter – da dürfen die Kontrollen nicht an den nationalen Grenzen enden! Wir brauchen daher dringend eine europäische Behörde, die die Kooperation ausbaut und die Arbeit der nationalen Behörden koordiniert.
Es geht Ihnen also im Kern um bessere Koordination von Kontrollen. Wie bewerten Sie die konkreten Vorschläge der Kommission in diesem Bereich?
Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Die Kommission schlägt vor, dass nationalstaatliche Behörden bei Kontrollen im grenzüberschreitenden Kontext unterstützt werden und dass es auch gemeinsame Kontrollen geben kann. Gut und schön. Wir brauchen aber mehr als Freiwilligkeit. Die Mitgliedsstaaten sollten verpflichtet werden, sich an der Kooperation zu beteiligen.
Insgesamt müssen die Verfahren und Strukturen verbindlicher werden, als das bisher vorgesehen ist. Ein gutes Vorbild wäre die Europol-Verordnung, die im Bereich der Strafverfolgung durchaus eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten gewährleistet. Außerdem sollten die Sozialpartner die Möglichkeit bekommen, Rechtsverstöße im grenzüberschreitenden Bereich zu melden und damit Kontrollen über die ELA zu initiieren. Das sieht der Kommissionsvorschlag nicht vor.
Angegangen werden müsste auch die Weiterentwicklung elektronischer Verfahren, wie die Entwicklung eines europäischen Sozialversicherungsregisters, über das Kontrollbehörden in Echtzeit die relevanten Daten abfragen könnten. Das passt gut zu den ursprünglichen Plänen der Kommission zur Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer. Heute kommt es häufig zu erheblichen Verzögerungen. Dann ist der betroffene Dienstleister oft über alle Berge, bis der Sozialversicherungsbetrug aufgedeckt wird.
Die Behörde soll laut Kommission auch dazu beitragen, das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ zu verwirklichen – eine Forderung die auch Gewerkschaften erheben. Aber ist das nicht eher Aufgabe der Nationalstaaten, zumindest solange es um den „gleichen Ort“ geht, während die EU-Institutionen sich mit dem Problem des Lohngefälles zwischen den Orten befassen sollten?
Entscheidend ist für uns, dass beispielsweise bei Arbeitnehmerentsendungen das Arbeitsortprinzip gilt, dass also die Regeln und Rechte des Ortes gelten, an dem die Arbeit ausgeführt wird. Um das durchzusetzen, brauchen wir jene Kontrollen, die die ELA künftig hoffentlich im grenzüberschreitenden Bereich organisieren wird. Es geht darum zu verhindern, dass das Herkunftslandprinzip als Teil eines Unterbietungswettbewerbs angewandt wird. Dafür braucht es effektive, europäische Strukturen.
Wir brauchen aber auch auf nationaler Ebene mehr Kontrollen. In der Bundesrepublik haben wir allerdings viel zu wenig Personal beim Zoll um die Einhaltung des Mindestlohns und der Regeln zu kontrollieren, die in den Gesetzen und Tarifverträgen festgeschrieben sind.
Sehen Sie die Gefahr, dass es am Ende nicht bei einer koordinierenden Rolle bleibt, sondern arbeitsmarktpolitische Kompetenzen von der nationalstaatlichen auf die EU-Ebene übertragen werden? Wenn man sich die sehr liberalen Binnenmarkt-Regeln und deren Auslegung durch den EuGH ansieht, ist das aus Arbeitnehmersicht nicht unbedingt erstrebenswert, oder?
In der Tat haben wir in der EU im Moment trotz einiger wichtiger Verbesserungen bei der Entsenderichtlinie eine Situation, in der die Dienstleistungsfreiheit Vorfahrt vor den Arbeitnehmerrechten hat. Das muss sich ändern. Europa muss dafür einstehen, dass bestehende soziale und arbeitsrechtliche Standards auch eingehalten werden und dass die Arbeitnehmerrechte nicht in einem internationalen Unterbietungswettbewerb zerrieben werden. Wir stehen daher für eine sozialere Ausrichtung europäischer Politik, die diese Rechte in den Vordergrund stellt. Hierfür haben wir ein ganzes Bündel von Reformvorschlägen vorgelegt.
Gleichzeitig braucht die EU aber auch Kompetenzen, wenn es um die Zusammenarbeit zwischen den Staaten geht. Denn in einem sozialen Europa können soziale Standards nicht an den Binnengrenzen enden. Um das zu erreichen, kann die ELA eine wichtige Rolle spielen, wenn es mehr Verbindlichkeit und mehr Bereitschaft der Nationalstaaten gibt, aktiv zu werden und Dumpingpraktiken zu unterbinden.
Ein anderes Problem vieler Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Bereich ist die Komplexität der verschiedenen Standards und Rechtssysteme, mit der sie konfrontiert sind. Kann die ELA hier im Sinne einer beratenden Funktion hilfreiche Beiträge leisten?
Ja, das kann und sollte sie. Im Vorschlag der Kommission ist diese beratende und informierende Rolle auch verankert. Das darf sich aber nicht auf die Bereitstellung von Informationen beschränken. Es braucht ernst gemeinte Beratungs- und Unterstützungsangebote damit die eigenen Rechte besser verstanden und durchgesetzt werden können. Hier könnten die bereits bestehenden EURES-Partnerschaften in Grenzregionen einen wichtigen Beitrag leisten. Sie sollten daher in der ELA-Verordnung mit einem eigenen Budget verankert werden, damit sie ihre Beratungs- und Unterstützungsfunktion auch erfüllen können.
Insgesamt brauchen wir ein gutes Beratungsangebot und Zugang zu Beratung für all jene, die in Europa im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit entsandt werden oder anderweitig im EU-Ausland tätig sind. Gerade in Deutschland haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die zum Arbeiten kommen, in ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse abgedrängt werden. Das betrifft nicht nur die Fleischindustrie, in der die Probleme weithin bekannt sind, sondern auch den Transportsektor, die Logistikbranche und die Gastronomie. Häufig kennen die Menschen, die dort arbeiten, weder die Sprache noch ihre Rechte. Beratung und Unterstützung sind daher dringend nötig.
Sie haben die Arbeitnehmerfreizügigkeit angesprochen. Laut Kommission soll die Behörde auch dazu beitragen, die Arbeitskräftemobilität zu erhöhen. Führt das nicht dazu, dass in den wirtschaftlich schwächeren Ländern noch mehr Menschen ihre Familien verlassen müssen und dort noch mehr Fachkräfte fehlen, während in den stärkeren Ländern die Konkurrenz um gute Jobs zunimmt und damit die Löhne unter Druck geraten?
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist zunächst einmal ein Recht, das allen Arbeitnehmern in Europa zusteht. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden. Allerdings darf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zu ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen beziehungsweise zu Lohn- und Sozialdumping führen. Deswegen brauchen wir klare Regeln für den Arbeitsmarkt. Wir brauchen verbindliche Mindestlöhne in allen EU-Staaten und Regeln, die die Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse verhindern und gute Arbeit befördern. Darauf muss die nationale Gesetzgebung ausgerichtet sein und es muss klar sein, dass die gleichen Bedingungen auch für Arbeitskräfte aus anderen Ländern gelten.
Falsch wäre es allerdings, darauf zu setzen, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland abzuwerben, statt selbst in Aus- und Weiterbildung zu investieren. Das Ergebnis der Arbeitnehmerfreizügigkeit darf nicht sein, dass der brain drain einige Länder um ihre Fachkräfte bringt, damit die Unternehmen in anderen Ländern kurzfristig profitieren. Eine gute Entwicklungsperspektive haben wir in Europa nur, wenn es zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse auf hohem Niveau kommt. Dafür wäre die Abwanderung der Fachkräfte aus einem Teil Europas in den anderen kontraproduktiv.
Abschließend: Die Sozialpartner sollen über eine Mitgliedschaft in der so genannten Stakeholder-Gruppe eingebunden werden. Die eigentlichen Kompetenzen liegen jedoch beim Verwaltungsrat. Sind sie mit der Ihnen zugedachten Rolle einverstanden?
Nein. Wir können mehr und es wäre sinnvoll, die Sozialpartner stärker einzubinden. In Deutschland haben wir mit der Bundesagentur für Arbeit in der Arbeitslosenversicherung eine Struktur, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer direkt einbezieht. Das tut der Arbeitsmarktpolitik gut und das würde auch der ELA gut tun.






