Schicksal der Verbraucherkreditrichtlinie bleibt ungewiss [DE]

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Nächste Woche wird das Parlament über die Richtlinie zu Verbraucherkrediten abstimmen. Nachdem die Verhandlungen mit dem Rat zu keiner Einigung geführt haben, bleibt das Ergebnis der Abstimmung jedoch ungewiss. Dies hat zu Spekulationen geführt, dass ein Vermittlungsverfahren die ‚letzte Chance’ für eine Annahme des umstrittenen Gesetzesentwurfs sein könnte.

In der letzten Gesprächsrunde zwischen Rat und Parlament am 10. Januar 2008 konnte keine Einigung erzielt werden. Die Frage der vorzeitigen Tilgung blieb dabei der größte Streitpunkt. Am 16. Januar werden die Europaangeordneten über den Text abstimmen. Sollte dieser dann nicht die Zustimmung des Rats erhalten, wird ein Vermittlungsverfahren eingeleitet werden. Stimmen aus dem Parlament sind der Meinung, dass es schwierig sein werde, dies zu verhindern.

Die neuen Regelungen werden den 800 Milliarden Euro schweren Markt der Verbraucherkredite zu harmonisieren. Dies ermöglicht den Verbrauchern, die gleichen Rechte zu genießen und europaweit Angebote zu vergleichen.

Eines der wichtigsten Anliegen der Richtlinie ist, die Verbraucher davor zu schützen, zu hohe Schulden auf sich zu nehmen. Um dies zu verhindern, müssen es die Informationen des Kreditgebers dem Kreditnehmer ermöglichen, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen. Der Kreditgeber muss weiterhin die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers beurteilen. 

Zudem würden es die Informationen, die die Vertragsunterzeichnung begleiten, erleichtern, die Gesamtkosten von Darlehen zu errechnen und zu vergleichen, indem ein effektiver Jahreszins als Grundlage für die Berechnungen verwendet würde. Auch die Bestimmungen für Überziehungskredite würden standardisiert werden.

Die Richtlinie würde den Verbrauchern das Recht gewähren, ihre Kredite frühzeitig zu tilgen. Weiterhin würde sie Regelungen zur Errechnung von Ausgleichszahlungen an den Kreditgeber für solche Fälle festlegen.

Der größte Streitpunkt der Gespräche zwischen Parlament und Rat bleibt jedoch der Grad der Harmonisierung und die Errechnung der Ausgleichszahlungen.

Die europäische Verbraucherorganisation BEUC warnte die Europaabgeordneten, die Regelungen zum Verbraucherschutz nicht abzuschwächen. BEUC ist der Meinung, dass die Bestimmungen viel zu ungenau seien, besonders hinsichtlich frühzeitiger Tilgung.

Monique Goyens, Generalsekretärin von BEUC, erklärte, man habe fünf Jahre lang auf eine Gesetzgebung gewartet, die den zahlreichen Problemen ein Ende setze, mit denen Verbraucher täglich konfrontiert seien. Wenn die Europaabgeordneten nicht ihren Ansatz änderten, werde sich diese Richtlinie als nutzlos erweisen.

Der Berichterstatter des Parlaments für die Verbraucherkreditrichtlinie, Kurt Lechner (EVP-ED), stellte die Nützlichkeit der Richtlinie in ihrer derzeitigen Form in Frage. Laut Lechner enthielten die vom Ausschuss entschiedenen Regelungen einen Überschuss an Informationen und Bürokratie und würden zu höheren Preisen für Verbraucher führen.

Er räumte jedoch ein, dass zunehmend harmonisierte Regelungen dem Bankensektor von Nutzen sein würden, indem grenzüberschreitende Tätigkeiten erleichtert würden.

Am 10. Dezember 2007 hat der Parlamentsausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 236 Änderungen zur vorgeschlagenen Richtlinie gebilligt. Letztere war ursprünglich 2002 von der Kommission vorgeschlagen worden.

Verbraucherkreditzinssätze variieren derzeit zwischen sechs Prozent in Finnland bis hin zu zwölf Prozent in Portugal. Zwei von drei Europäern nutzen Kredite um Möbel, eine Waschmaschine oder ein Auto zu kaufen. Nur wenige Verbraucher ziehen jedoch bisher Nutzen aus den harmonisierten Regelungen, da Verbraucherkredite noch immer ein ehr lokales Geschäft sind. Weniger als ein Prozent der Transaktionen findet derzeit grenzüberschreitend statt.

  • 15. Januar 2008: Debatte über die Verbraucherkreditrichtlinie im Parlament.
  • 16. Januar 2008: Abstimmung der zweiten Lesung im Parlament.

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