Parlament fordert Überarbeitung von Finanzaufsicht [DE]

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Die Europaabgeordneten haben gestern (9. Oktober 2008) dafür gestimmt, das derzeitige System für die Finanzaufsicht mit einer strengeren Rechtsgrundlage zu versehen. Auch die Finanzminister der G7-Staaten werden heute (10. Oktober 2008) bei ihrem Treffen in Washington über dieses Thema diskutieren.

565 Europaabgeordnete stimmten für den Bericht, 74 dagegen, 18 enthielten sich ihrer Stimme. Das Kernelement des Berichts ist die Forderung nach einer strengeren Rechtsgrundlage für das System der Finanzaufsicht und eine deutlicher sichtbare Rolle für die Europäische Zentralbank (EZB).

Das Fehlen einer Finanzaufsicht für zunehmend komplexe Finanzmärkte wird als einer der hauptsächlichen ausschlaggebenden Gründe für die derzeitigen Turbulenzen auf den Finanzmärkten angesehen.

Solide Rechtsgrundlage

Die Europaabgeordneten argumentierten, dass freiwillige Abkommen unzulänglich seien, um die fragmentierte Struktur der europäischen Aufsichtsbehörden einheitlicher zu gestalten. Sie forderten, dem so genannten Stufe-3-Ausschuss, der die Arbeit der nationalen Finanzaufsichtsbehörden koordiniert, Rechtsstatus zu gewähren, um so die nationalen Aufsichtsbehörden dazu zu zwingen, seine Beschlüsse auszuführen. Hauptziel soll dabei sein, zu einer besseren branchenübergreifenden und grenzüberschreitenden Integration und Zusammenarbeit zu gelangen.

Der Bericht des Parlaments hebt außerdem hervor, dass es notwendig ist, die bestehende „unbürokratische Koordinierungsstruktur“ nationaler Aufsichtsbehörden durch eine Behörde auf EU-Ebene zu ergänzen. Diese solle dann ins Stocken geratene Prozesse wieder ankurbeln und Konflikte zwischen den nationalen und branchenspezifischen Aufsichtsbehörden lösen.

Gemeinsam mit den nationalen Regulierungsbehörden soll die europäische Aufsichtsbehörde eine Art „Berufungsinstanz“ und Koordinationsstruktur bilden, von der sich die Europaabgeordneten eine schnellere und wirkungsvollere Reaktion in Krisensituationen wie der derzeitigen Finanzkrise erhoffen.

Außerdem meinten die Europaabgeordneten, die Einrichtung eines Kollegiums von Aufsichtsbehörden, das für grenzüberschreitende Institutionen zuständig ist, solle verpflichtend sein. Dieses Kollegium solle auf Basis einer genau festgelegten Kompetenzverteilung und einem System zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit der Aufsichtsbehörden tätig werden.

Die Rolle der EZB

Der Bericht fordert außerdem, der EZB eine stärkere Rolle zuzuweisen, um der EU so zu einer „klaren Stimme“ in internationalen Institutionen zu verhelfen. Damit wurde die Forderung mehrerer Mitgliedstaaten nach einer einheitlicheren Vertretung nach außen aufgenommen.

Offenlegung von Managergehältern

Im Einklang mit dem Entschluss der EU-Finanzminister bei ihrem Treffen Anfang der Woche forderten die Europaabgeordneten außerdem ein transparenteres Verfahren für den Umgang mit Managementgehältern. Ansonsten ermutige man extreme Risikobereitschaft bei der Bewertung der Unternehmensrisiken.

Kommission muss handeln

Da der Bericht angenommen wurde, muss die Kommission nun konkrete Gesetzesvorschläge vorlegen oder ausführlich erklären, weshalb sie dies nicht tun wird.

EU-Kommissar für Binnenmarkt Charlie McCreevy begrüßte den Bericht des Parlaments und meinte vor der Abstimmung gestern zu den Europaabgeordneten, der Bericht hebe viele der Herausforderungen hervor, mit denen man sich nun vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzkrise auseinander setzen müsse.

Der rumänische Liberale Daniel Daianueiner der parlamentarischen Mitberichterstatter über das Lamfallusy-Verfahren, begrüßte die Abstimmung und meinte, dass die Einführung und Durchsetzung geeigneter Regelungen und einer guten Aufsichtsbehörde keine Hinwendung zum Sozialismus seien, sondern die Marktwirtschaft, in der man sich befinde, eher stärkten.

Die finnische Europaabgeordnete Piia Noora Kaupi von der EVP-ED-Fraktion meinte, dass ein transatlantischer Dialog bezüglich der Finanzdienstleistungen und insbesondere bezüglich der Aufsicht dieser Branche die einzige Lösung sei, um die Stabilität des weltweiten Finanzsystems zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzdienstleistungsbranche in Europa zu verbessern.

Der Lamfalussy-Prozess läuft nun seit sechs Jahren. Er zielt darauf ab, einen EU-spezifischen Ansatz für die Ausarbeitung und Überarbeitung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen zu etablieren. Bei diesem Verfahren findet die Gesetzgebung auf vier Stufen statt:

  • Auf der ersten Stufe beschließen das Parlament und der Rat eine Rahmengesetzgebung;
  • auf der zweiten Stufe beraten sich branchenspezifische Ausschüsse und Regulierungsbehörden zu fachspezifischen Details;
  • auf der dritten Stufe arbeiten die nationalen Regierungsbehörden an Koordinierungsmaßnahmen und
  • auf der vierten Stufe werden die Gesetze umgesetzt. Das Verfahren zielt darauf ab, den Gesetzgebungsprozess flexibler zu gestalten und eine schnellere Anpassung an technologische Veränderungen und Marktentwicklungen in der Finanzdienstleistungsbranche zu erreichen.
  • Bis Ende 2008: Die Kommission muss konkrete Gesetzesvorschläge vorlegen oder ausführlich erklären, weshalb sie dies nicht tun wird.

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