Keines der zehn neuen EU-Mitgliedsländer erfüllt
alle Kriterien für den Beitritt zur Eurozone. Dem Ziel
am nächsten ist bislang Litauen, während Ungarn und
Polen am weitesten von einem Beitritt entfernt sind.
Der Kommissions-/EZB-Bericht untersucht die
- Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit
dem EG-Vertrag und der EZB-Satzung
- Fortschritte bei der Erfüllung der
Konvergenzkriterien
Die Konvergenzkriterien, die der Bericht untersucht,
sind folgende:
-
Preisstabilität
(wird auf Grundlage der jährlichen Inflationsrate
berechnet)
-
Haushaltslage
der öffentlichen Hand (gilt als erfüllt,
solange keine Entscheidung über das Bestehen eines
‚übermäßigen Defizits‘
vorliegt)
-
Wechselkursstabilität
(Einhaltung der normalen Bandbreite im
Wechselkursmechanismus des Europäischen
Währungssystems – ERM II – während eines
Zeitraums von mindestens zwei Jahren)
-
Langfristige Zinssätze
(Einhaltung des durchschnittlichen Referenzwertes – 6,4
% im August 2004 – über einen Zeitraum von einem
Jahr; keine Überschreitung von über 2 Prozent
des Wertes der drei am besten abschneidenden
Mitgliedstaaten)
Positionen
Bezüglich der Erfüllung der
Konvergenzkriterien kommt der Bericht zu den folgenden
Schlüssen:
-
Preisstabilität:
wird von
fünf
Mitgliedstaaten erfüllt (der Tschechischen
Republik, Zypern, Estland, Litauen und Schweden)
-
Haushaltslage
(d.h. kein 'übermäßiges
Defizit'): wird von
fünf
Mitgliedstaaten erfüllt (Estland, Letland,
Litauen, Slowenien und Schweden)
-
Wechselkursstabilität
:
keines
der Länder erfüllt das Kriterium (lediglich
Estland, Litauen und Slowenien sind Mitglieder des ERM
II, allerdings erst seit 28.Juni 2004, d.h. für
einen Zeitraum, der kürzer ist als die
Mindestzeitraum von zwei Jahren)
-
Langfristige Zinssätze
: werden von
neun
Mitgliedstaaten erfüllt (der Tschechischen
Republik, Zypern, Letland, Litauen, Malta, Slowenien,
Slowakei und Schweden sowie Estland, wo der
finanzpolitische Kontext anders ist, aber der Bericht
sah "keinen Grund" zu folgern, dass das Land
das Kriterium nicht erfülle)
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Mitgliedstaaten
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(1)
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(2)
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(3)
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(4)
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| Tschechische Republik |
JA
|
NEIN |
NEIN |
JA
|
| Estland |
JA
|
JA
|
NEIN |
JA
|
| Zypern |
JA
|
NEIN |
NEIN |
JA
|
| Letland |
NEIN |
JA
|
NEIN |
JA
|
| Litauen |
JA
|
JA
|
NEIN |
JA
|
| Ungarn |
NEIN |
NEIN |
NEIN |
NEIN |
| Malta |
NEIN |
NEIN |
NEIN |
JA |
| Polen |
NEIN |
NEIN |
NEIN |
NEIN |
|
| Slowenien |
NEIN |
JA
|
NEIN |
JA
|
|
| Slowakei |
NEIN |
NEIN |
NEIN |
JA
|
|
| Schweden |
JA
|
JA
|
NEIN |
JA
|
|
Dies bedeutet, dass keines der zehn neuen
Mitgliedsländer die Kriterien für den Beitritt
zur Eurozone erfüllen.
Währungskommissar Joaquin
Almunia
lobpries die Bemühungen der Länder, fügte
jedoch hinzu, "der Weg zur Euro-Mitgliedschaft
erfordert weitere
Anstrengungen".
EZB-Präsident Jean-Claude Trichet
wies darauf hin, dass "alle Länder weiterhin
Herausforderungen gegenüberstehen", wollte sich
indes nicht auf einen Zeitplan für den Euro-Beitritt
der Länder festlegen. "Die Fortschritte bei der
Konsolidierung des finanzpolitischen Rahmens sind im
Allgemeinen zu langsam vonstatten gegangen und die
meisten Länder haben bislang keine Situation
erreicht, die auf mittlere Sicht als nachhaltig
bezeichnet werden kann", so
Trichet.
Hintergrund
Mindestens alle zwei Jahre ist die Kommission nach dem
EG-Vertrag verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der
Europäischen Zentralbank (EZB) einen
Konvergenzbericht zu Mitgliedstaaten zu erstellen
"für die eine Ausnahmeregelung gilt".
Hierzu gehören die Länder, die bislang die
gemeinsame EU-Währung noch nicht eingeführt
haben.
Der diesjährige Bericht befasst sich daher mit
elf Mitgliedstaaten: der Tschechischen Republik Zypern,
Letland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, die
Slowakei (die alle rechtlich dazu verpflichtet sind, den
Euro einzuführen) und Schweden. Schweden hat sich
aufgrund des zuungunsten des Euro ausgefallenen
Referendums nicht für die Eurozone-Mitgliedschaft
qualifiziert und das Land gehört daher ebenfalls zur
Kategorie der Mitgliedstaaten mit
'Ausnahmeregelungen'. Der Bericht befasst sich
nicht mit Dänemark und Großbritannien, da
für diese beiden Länder auf Grundlage ihres
Wunsches, außen vor zu bleiben, eine so genannte
Opt-Out-Regelung gilt.
Weitere Informationen
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