Neue EU-Mitgliedstaaten noch nicht ‚euroreif‘

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Keines der zehn neuen EU-Mitgliedsländer erfüllt
alle Kriterien für den Beitritt zur Eurozone. Dem Ziel
am nächsten ist bislang Litauen, während Ungarn und
Polen am weitesten von einem Beitritt entfernt sind.

Der Kommissions-/EZB-Bericht untersucht die

  • Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit
    dem EG-Vertrag und der EZB-Satzung
  • Fortschritte bei der Erfüllung der
    Konvergenzkriterien

Die Konvergenzkriterien, die der Bericht untersucht,
sind folgende:

  • Preisstabilität

    (wird auf Grundlage der jährlichen Inflationsrate
    berechnet)

  • Haushaltslage 

    der öffentlichen Hand (gilt als erfüllt,
    solange keine Entscheidung über das Bestehen eines
    ‚übermäßigen Defizits‘
    vorliegt)

  • Wechselkursstabilität

    (Einhaltung der normalen Bandbreite im
    Wechselkursmechanismus des Europäischen
    Währungssystems – ERM II – während eines
    Zeitraums von mindestens zwei Jahren)

  • Langfristige Zinssätze

    (Einhaltung des durchschnittlichen Referenzwertes – 6,4
    % im August 2004 – über einen Zeitraum von einem
    Jahr; keine Überschreitung von über 2 Prozent
    des Wertes der drei am besten abschneidenden
    Mitgliedstaaten)

Bezüglich der Erfüllung der
Konvergenzkriterien kommt der Bericht zu den folgenden
Schlüssen:

  1. Preisstabilität:

    wird von 
    fünf 

    Mitgliedstaaten erfüllt (der Tschechischen
    Republik, Zypern, Estland, Litauen und Schweden)

  2. Haushaltslage

    (d.h. kein 'übermäßiges
    Defizit'): wird von 
    fünf 

    Mitgliedstaaten erfüllt (Estland, Letland,
    Litauen, Slowenien und Schweden)

  3. Wechselkursstabilität


    keines

    der Länder erfüllt das Kriterium (lediglich
    Estland, Litauen und Slowenien sind Mitglieder des ERM
    II, allerdings erst seit 28.Juni 2004, d.h. für
    einen Zeitraum, der kürzer ist als die
    Mindestzeitraum von zwei Jahren)

  4. Langfristige Zinssätze

    : werden von 
    neun

    Mitgliedstaaten erfüllt (der Tschechischen
    Republik, Zypern, Letland, Litauen, Malta, Slowenien,
    Slowakei und Schweden sowie Estland, wo der
    finanzpolitische Kontext anders ist, aber der Bericht
    sah "keinen Grund" zu folgern, dass das Land
    das Kriterium nicht erfülle)

Mitgliedstaaten (1) (2) (3) (4)
Tschechische Republik

JA

NEIN NEIN

JA

Estland


JA


 

JA

NEIN

JA

Zypern

JA

NEIN NEIN

JA

Letland NEIN

JA

NEIN

JA

Litauen

JA

JA

NEIN

JA

Ungarn NEIN NEIN NEIN NEIN
Malta NEIN NEIN NEIN JA
Polen NEIN NEIN NEIN NEIN
Slowenien NEIN

JA

NEIN

JA

Slowakei NEIN NEIN NEIN

JA

Schweden

JA

JA

NEIN

JA

Dies bedeutet, dass keines der zehn neuen
Mitgliedsländer die Kriterien für den Beitritt
zur Eurozone erfüllen. 
Währungskommissar  Joaquin
Almunia

lobpries die Bemühungen der Länder, fügte
jedoch hinzu, "der Weg zur Euro-Mitgliedschaft
erfordert weitere
Anstrengungen".    

EZB-Präsident Jean-Claude Trichet

wies darauf hin, dass "alle Länder weiterhin
Herausforderungen gegenüberstehen", wollte sich
indes nicht auf einen Zeitplan für den Euro-Beitritt
der Länder festlegen. "Die Fortschritte bei der
Konsolidierung des finanzpolitischen Rahmens sind im
Allgemeinen zu langsam vonstatten gegangen und die
meisten Länder haben bislang keine Situation
erreicht, die auf mittlere Sicht als nachhaltig
bezeichnet werden kann", so
Trichet.   

Mindestens alle zwei Jahre ist die Kommission nach dem
EG-Vertrag verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der
Europäischen Zentralbank (EZB) einen
Konvergenzbericht zu Mitgliedstaaten zu erstellen
"für die eine Ausnahmeregelung gilt".
Hierzu gehören die Länder, die bislang die
gemeinsame EU-Währung noch nicht eingeführt
haben. 

Der diesjährige Bericht befasst sich daher mit
elf Mitgliedstaaten: der Tschechischen Republik Zypern,
Letland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, die
Slowakei (die alle rechtlich dazu verpflichtet sind, den
Euro einzuführen) und Schweden. Schweden hat sich
aufgrund des zuungunsten des Euro ausgefallenen
Referendums nicht für die Eurozone-Mitgliedschaft
qualifiziert und das Land gehört daher ebenfalls zur
Kategorie der Mitgliedstaaten mit
'Ausnahmeregelungen'. Der Bericht befasst sich
nicht mit Dänemark und Großbritannien, da
für diese beiden Länder auf Grundlage ihres
Wunsches, außen vor zu bleiben, eine so genannte
Opt-Out-Regelung gilt. 

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