Mehrwertsteuer-Revision für Banken und Versicherungen [DE]

kovacs2.jpg

Banken und Versicherungen werden wohl dank der neuen Mehrwertsteuer-Regeln, die die Kommission am 28. November 2007 vorgeschlagen hat, von großen Kosteneinsparungen profitieren. Die Mitgliedstaaten auf der anderen Seite befürchten allerdings einen Verlust an Steuereinnahmen. Die Kommission argumentiert, dass allumfassende Effizienzsteigerungen die begrenzten Einnahmeverluste wettmachen würden. Kommissar Kovács erwartet auch, dass alle Kunden von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen von den neuen Regelungen profitieren werden.

Die Kommission hat am 28. November 2007 vorgeschlagen, die existierenden MwSt-Vorschriften zu ändern, indem Befreiungsregelungen für Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen geklärt würden. Die Mitgliedstaaten müssen dem hochsensiblen Vorschlag jedoch noch zustimmen.

László Kovács, der für Steuern zuständige Kommissar, sagte am 28. November 2007: „Alles unverändert zu lassen, ist keine Lösung! Ich bin davon überzeugt, dass das ausgewogene Maßnahmenpaket unseres Vorschlags für die Mehrwertsteuerreform im Finanz- und Versicherungsbereich die beste Lösung ist.“

Zu den wichtigsten Maßnahmen des Vorschlags zählen:

  • Eine erhöhte Rechtssicherheit für Unternehmen und Mitgliedstaaten durch die Klärung und Aktualisierung von Bestimmungen über die steuerbefreiten Dienstleistungen;
  • Den Banken und Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit geben, ihre Dienstleistungen zu besteuern, wenn sie dies wollen, und es ihnen im Gegenzug erlauben, die Mehrwertsteuer, die für Dienstleistungen und Güter gezahlt wurde, abzuziehen, und;
  • Die Einführung einer branchenspezifischen Mehrwertsteuerbefreiung bei Kostenteilungsvereinbarungen  für Einkäufe, wie beispielweise IT-Systeme – inklusive grenzüberschreitenden Tätigkeiten. 

Guido Ravoet, Generalsekretär des Europäischen Bankenverbands sagte, der Vorschlag sei ein ‚erster Schritt in die richtige Richtung’. Er fügte aber hinzu, dass er im Hinblick auf die Modernisierung der Gesetzgebung weiterreichender sein solle, um die heutigen Bankaktivtäten angemessen einzubeziehen und um flexibel genug zu sein, um neue Aktivitäten einzuschließen, wenn diese sich entwickelten. 

Michaela Koller von der europäischen Industrieorganisation für Versicherungen und Rückversicherungen, CEA, äußerte sich folgendermaßen: Europäische Versicherer begrüßten die Absicht der Kommission, eine erhöhte Rechtssicherheit für den Umfang der Mehrwertsteuerbefreiung für Finanz- und Versicherungsdienstleistungsunternehmen bereitzustellen sowie die negativen Auswirkungen nicht abzugsfähiger Mehrwertsteuer auf die Kosten von befreiten Anbietern zu reduzieren.

Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen waren seit 1977 im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer befreit.

Aufgrund dieser Befreiung können Banken und Versicherungsfirmen jedoch keinen Vorsteuerabzug für ihre erworbenen Dienstleistungen und Güter geltend machen. Dies führt dazu, dass Leistungen, die Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen benötigen, um ihre Geschäfte zu tätigen, mit einer „versteckten Mehrwertsteuer“ belastet werden. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise Büroausstattungen oder Dienstleistungen, die ausgelagert wurden.

Zudem wurden die bestehenden Regelungen bisher nicht einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet. Laut der Kommission zeige die zunehmende Zahl an Fällen, die in den vergangenen Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wurden, dass eine Notwendigkeit bestehe, die bestehenden Regeln zu aktualisieren und sie an die gegenwärtigen Marktentwicklungen anzupassen.

  • Mitgliedstaaten müssen sich nach Rücksprache mit dem Parlament einstimmig auf den Vorschlag einigen.

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren