Instrumente zur Bekämpfung von Finanzkrisen: EU tut sich schwer [DE]

Christine_Lagarde_01.jpg

Ein Treffen der europäischen Finanzminister am Wochenende in Nizza hat das Fehlen von gemeinsamen Mechanismen zur Verhinderung oder für den Umgang mit EU-weiten Krisen vergleichbar mit der Immobilienkrise auf den amerikanischen Finanzmärkten hervorgehoben. Bei der Finanzkrise waren zwei der weltgrößten Anlagebanken, Lehman Brothers und Merrill Lynch, Bankrott gegangen.

An diesem Wochenende konnte in den USA eine Verschärfung der Finanzkrise beobachtet werden. Ein weiteres Traditionsunternehmen an der Wallstreet, die Investmentbank Lehmann Brothers, kündigte ihr Vorhaben an, Konkurs anzumelden. Hinzu kommt, dass ein weiterer riesiger Finanzkonzern, die Investmentbank Merill Lynch, zugestimmt hat, sich von der Bank of America aufkaufen zu lassen, um einem Schicksal wie dem der Lehmann Brothers zu entgehen.

Vor dem Hintergrund der so genannten „tektonischen Verschiebungen“ auf den Finanzmärkten standen die europäischen Finanzminister bei ihrem informellen Treffen am Samstag (13. September 2008) in Nizza unter Druck, neue Instrumente für eine stärker koordinierte Aufsicht ähnlich mächtiger, europaweit tätiger Gruppen, wie AXA oder Unicredit, zu entwickeln.

Allerdings war ein Versprechen, bis 2012 ein harmonisiertes Berichterstattungssystem für multinationale Unternehmen einzuführen, das einzige, worauf sich die Minister zu diesem Thema einigen konnten. Ein solches System würde es internationalen Banken und Versicherungen ermöglichen, den nationalen Aufsichtsbehörden gemeinschaftliche und vereinfachte Berichte über ihre Vermögenslage einzureichen.

Die Fragen nach der Art der Durchführung der Aufsicht und einer Aufteilung der Gemeinkosten im Falle eines Misserfolgs blieben allerdings offen.

Bei dem Treffen in Nizza ließ die französische Finanzministerin Christine Lagarde, deren Land den derzeitigen EU-Ratsvorsitz innehat, ein Schriftstück zirkulieren, in dem ein integriertes Aufsichtsmodell auf Basis einer Zusammenarbeit der nationalen Behörden auf dem Kollegialprinzip beruhend vorgeschlagen wird.

Dem Vorschlag zufolge, den die Ministerin zusammen mit der Europäischen Kommission vorgelegt hatte, soll jedes Finanzunternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit von einem Ad-hoc-Kollegium von Kontrolleuren überwacht werden. Dieses Kollegium soll sich aus den Behörden der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist, zusammensetzen. Innerhalb des Kollegiums soll die Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat, einen größeren Einfluss erhalten als die anderen, da sie über einen besseren Überblick über die finanziellen Aktivitäten und die Lage des multinationalen Unternehmens verfügt (EURACTIV vom 12. September 2008)

Lagarde freute sich über die Ergebnisse des Treffens und meinte, man habe die Basis für gemeinsame Aufsichtsmechanismen geschaffen. Man sei einem integrierten Europa einen Schritt näher gekommen. Andere Regierungsbeamte äußerten sich jedoch vorsichtiger und sprachen von einer versöhnlichen Atmosphäre unter den Ministern.

Allerdings zögert eine Reihe von Mitgliedstaaten noch immer sehr, stärker integrierten Überwachungsmechanismen ihre konkrete Unterstützung zuzusagen.

Die Länder, in denen multinationale Unternehmen ansässig sind – selbst wenn in den betreffenden Ländern nur wenige oder sogar gar keines dieser Unternehmen ihren Hauptsitz haben – können sich nicht ganz mit dem Gedanken anfreunden, dass eine Reform die geltenden Zuständigkeiten ihrer heimischen Behörden einschränken würde. Die mittel- und osteuropäischen Länder befürchten, dass sie die Kontrolle über die finanziellen Aktivitäten auf ihrem Territorium verlieren könnten. Besonders kritisch ist dies, wenn es sich bei den beaufsichtigten Unternehmen um wichtige Arbeitgeber in ihrem Land handelt.

Hinzu kommt, dass die Frage nach der Art der Machtverteilung zwischen den nationalen Behörden weiter unklar bleibt. Die Klärung dieser Frage würde lange Verhandlungen über zwei wesentliche Rechtstexte, die Eigenkapitalrichtlinie für den Bankensektor und die SOLVABILITÄT II Richtlinie für Versicherungen nach sich ziehen.

Das Konzept einer einzigen EU-Aufsichtsbehörde wurde bisher bei jeder sich bietenden Gelegenheit ausgeschlossen. Lagarde betonte am Wochenende nochmals, dass eine stärker integrierte EU-Aufsicht eine zentralisierte Behörde nicht erfordere.

Eine einzige, gemeinschaftliche Behörde – eine Rolle, die von der Europäischen Zentralbank übernommen werden könnte – würde jedoch den komplexen Entscheidungsfindungsprozess, den das kollegiale Monitoring-Konzept vorsieht, umgehen. Letztendlich könnten so auch die Gemeinkosten auf alle europäischen Länder umgelegt werden, sollte je eine europäische multinationale Institution Insolvenz anmelden müssen, was – wie die Immobilienkrise in den USA vermehrt zeigt – durchaus möglich ist.

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren