Da die Finanzkrise nun auch auf die Versicherungsbranche übergreift und der Versicherungsriese American International Group (AIG) in Bedrängnis geraten ist, drängt die Europäische Kommission darauf, die lange andauernden Verhandlungen über Solvabilität II zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Solvabilität II umfasst eine Reihe von Regelungen, die darauf abzielen, die Versicherungslandschaft in der EU zu verändern.
Trotz einer Reihe angemeldeter Insolvenzen an der Wall Street in den letzten Wochen bestätigte ein Sprecher des Kommissars für den Binnenmarkt Charlie McCreevy, dass die Kommission nicht vorhabe, den Inhalt der laufenden Verhandlungen in Brüssel über die Zukunft des EU-Versicherungssektors wesentlich zu ändern.
Er wies darauf hin, dass sich die Lage der Versicherungen in der EU noch immer von der ihrer US-amerikanischen Kollegen unterscheide. Das zunehmende Ausfallsrisiko der amerikanischen Versicherung AIG sei in der Tat eine Folge der bankähnlichen Investment-Strategien, die sie verfolgt habe und die in Europa eher unüblich seien. Der europäische Versicherungsverband (CEA) merkte dies in einer am Dienstag (16. September 2008) veröffentlichten Pressemitteilung ebenfalls an.
Eile geboten
Nichtsdestotrotz sorgt man sich darüber, wie die großen Versicherungen in der EU den krisengeschüttelten oder offenkundig insolventen Akteuren an den US-Finanzmärkten, wie Lehmann Brothers oder Merrill Lynch, ausgesetzt sind. Der allgemeine Einbruch der Aktienkurse aufgrund der Turbulenzen an den Finanzmärkten wirken sich auch auf die Versicherungsbranche deutlich aus.
Vor diesem Hintergrund drängt Brüssel auf eine schnelle Einigung bei den Themen, die bereits vorliegen. Bezugnehmend auf Solvabilität II betonte McCreevys Sprecher, dass nicht mehr viel Zeit bleibe. Sollte man scheitern, gebe es auf lange Zeit keine weiteren Möglichkeiten mehr.
Vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments über die neuen Regelungen für den Versicherungssektor in der EU, die für November angesetzt ist, sind viele Themenpunkte jedoch nach wie vor umstritten. Aufseher warnen vor den Risiken der geplanten Reform, während die Industrie weitere Änderungen fordert.
Risikoeinschätzung
Aufsichtsbehörden, vertreten durch CEIOPS, dem Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, beharren darauf, dass der verschärfte Wettbewerb im Versicherungssektor, wie er in dem neuen Gesetzesentwurf vorgeschlagen wird, unerwünschte Konsequenzen haben werde. Beispielsweise könnte die Risikofreude von Versicherungsunternehmen zunehmen, was potenziell zu Insolvenzen führen könnte (EURACTIV vom 07. März 2008).
Andererseits meinen die größten Versicherungsgruppen auf EU-Ebene, dass Brüssel übervorsichtig handle, weil die Risikoeinschätzung für Vermögensrechte nur für ein Jahr berechnet werden soll. Es wird argumentiert, dass der Besitz von Aktien über einen längeren Zeitraum weniger riskant sei, als aus einer Analyse, die auf einen Zeitraum von einem Jahr bezogen wird, hervorgehen würde. Das läge daran, dass die Börsenkurse über einen kurzen Zeitraum gesehen stärker schwankten, als dies langfristig der Fall sei. Eine kurz angesetzte Frist würde daher Versicherungen von Kapitalinvestition abhalten und sie zu scheinbar weniger riskanten Anleihen bewegen. Außerdem betonen sie, dass eine Verringerung der Vermögensrechte in ihrem Portfolio inflationsbedingte Risiken erhöhen würde, da sie gezwungen seien, mehr Anleihen und andere Kapitalanlagen mit festem Zinssatz zu erwerben.
Ein Regelwerk für Renten?
Die größten Akteure im Versicherungssektor, wie AXA oder Generali, wollen auch die Pensionsfonds in den Geltungsbereich der Richtlinie mit aufnehmen oder zumindest eine stärkere Regulierung der Fonds als bisher erreichen. Sie befürchten eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Versicherer, sollte Solvabilität II ohne ein weiteres überarbeitetes Regelwerk für die Pensionsfonds in Kraft treten.
Kleine Versicherungen übergangen?
Die kleineren Versicherer, wie die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit – bei denen die Versicherungsnehmer, die von der Versicherung geschützt werden, über gewisse Eigentumsrechte verfügen – befürchten, dass die Reform des Versicherungssektors sich zu sehr auf die Interessen der großen Unternehmen konzentrieren könnte.
Obgleich sie damit einverstanden sind, dass das vorgeschlagene neue Prinzip der Gruppenaufsicht und der geografischen Diversifikation auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Anwendung findet, wollen sie dennoch weiterhin Sonderstatus genießen. Im Wesentlich glauben sie, dass die Möglichkeit, Risiken auf die Geschäftsstellen zu verteilen, auch den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit zuteil werden sollte, auch wenn sie über keine wirklichen Geschäftsstellen, sondern nur über Beziehungen zu gleichberechtigten Partnern verfügten.
Grenzüberschreitende Aufsicht
Die Durchführung einer grenzüberschreitenden Aufsicht bleibt ebenfalls ein wichtiger Punkt bei den Verhandlungen. Viele Staaten sind gegen das Prinzip der Gruppenaufsicht, da sie befürchten, dass ihre inländischen Behörden dann an Macht verlieren könnten.
