Finanzkrise trifft Versicherer – EU drängt auf Solvabilität II [DE]

Da die Finanzkrise nun auch auf die Versicherungsbranche übergreift und der Versicherungsriese American International Group (AIG) in Bedrängnis geraten ist, drängt die Europäische Kommission darauf, die lange andauernden Verhandlungen über Solvabilität II zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Solvabilität II umfasst eine Reihe von Regelungen, die darauf abzielen, die Versicherungslandschaft in der EU zu verändern.  

Trotz einer Reihe angemeldeter Insolvenzen an der Wall Street in den letzten Wochen bestätigte ein Sprecher des Kommissars für den Binnenmarkt Charlie McCreevy, dass die Kommission nicht vorhabe, den Inhalt der laufenden Verhandlungen in Brüssel über die Zukunft des EU-Versicherungssektors wesentlich zu ändern.

Er wies darauf hin, dass sich die Lage der Versicherungen in der EU noch immer von der ihrer US-amerikanischen Kollegen unterscheide. Das zunehmende Ausfallsrisiko der amerikanischen Versicherung AIG sei in der Tat eine Folge der bankähnlichen Investment-Strategien, die sie verfolgt habe und die in Europa eher unüblich seien. Der europäische Versicherungsverband (CEA) merkte dies in einer am Dienstag (16. September 2008) veröffentlichten Pressemitteilung ebenfalls an.

Eile geboten

Nichtsdestotrotz sorgt man sich darüber, wie die großen Versicherungen in der EU den krisengeschüttelten oder offenkundig insolventen Akteuren an den US-Finanzmärkten, wie Lehmann Brothers oder Merrill Lynch, ausgesetzt sind. Der allgemeine Einbruch der Aktienkurse aufgrund der Turbulenzen an den Finanzmärkten wirken sich auch auf die Versicherungsbranche deutlich aus.

Vor diesem Hintergrund drängt Brüssel auf eine schnelle Einigung bei den Themen, die bereits vorliegen. Bezugnehmend auf Solvabilität II betonte McCreevys Sprecher, dass nicht mehr viel Zeit bleibe. Sollte man scheitern, gebe es auf lange Zeit keine weiteren Möglichkeiten mehr.

Vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments über die neuen Regelungen für den Versicherungssektor in der EU, die für November angesetzt ist, sind viele Themenpunkte jedoch nach wie vor umstritten. Aufseher warnen vor den Risiken der geplanten Reform, während die Industrie weitere Änderungen fordert.

Risikoeinschätzung

Aufsichtsbehörden, vertreten durch CEIOPS, dem Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, beharren darauf, dass der verschärfte Wettbewerb im Versicherungssektor, wie er in dem neuen Gesetzesentwurf vorgeschlagen wird, unerwünschte Konsequenzen haben werde. Beispielsweise könnte die Risikofreude von Versicherungsunternehmen zunehmen, was potenziell zu Insolvenzen führen könnte (EURACTIV vom 07. März 2008)

Andererseits meinen die größten Versicherungsgruppen auf EU-Ebene, dass Brüssel übervorsichtig handle, weil die Risikoeinschätzung für Vermögensrechte nur für ein Jahr berechnet werden soll. Es wird argumentiert, dass der Besitz von Aktien über einen längeren Zeitraum weniger riskant sei, als aus einer Analyse, die auf einen Zeitraum von einem Jahr bezogen wird, hervorgehen würde. Das läge daran, dass die Börsenkurse über einen kurzen Zeitraum gesehen stärker schwankten, als dies langfristig der Fall sei. Eine kurz angesetzte Frist würde daher Versicherungen von Kapitalinvestition abhalten und sie zu scheinbar weniger riskanten Anleihen bewegen. Außerdem betonen sie, dass eine Verringerung der Vermögensrechte in ihrem Portfolio inflationsbedingte Risiken erhöhen würde, da sie gezwungen seien, mehr Anleihen und andere Kapitalanlagen mit festem Zinssatz zu erwerben.

Ein Regelwerk für Renten?

Die größten Akteure im Versicherungssektor, wie AXA oder Generali, wollen auch die Pensionsfonds in den Geltungsbereich der Richtlinie mit aufnehmen oder zumindest eine stärkere Regulierung der Fonds als bisher erreichen. Sie befürchten eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Versicherer, sollte Solvabilität II ohne ein weiteres überarbeitetes Regelwerk für die Pensionsfonds in Kraft treten.

Kleine Versicherungen übergangen?

Die kleineren Versicherer, wie die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit – bei denen die Versicherungsnehmer, die von der Versicherung geschützt werden, über gewisse Eigentumsrechte verfügen – befürchten, dass die Reform des Versicherungssektors sich zu sehr auf die Interessen der großen Unternehmen konzentrieren könnte.
Obgleich sie damit einverstanden sind, dass das vorgeschlagene neue Prinzip der Gruppenaufsicht und der geografischen Diversifikation auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Anwendung findet, wollen sie dennoch weiterhin Sonderstatus genießen. Im Wesentlich glauben sie, dass die Möglichkeit, Risiken auf die Geschäftsstellen zu verteilen, auch den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit zuteil werden sollte, auch wenn sie über keine wirklichen Geschäftsstellen, sondern nur über Beziehungen zu gleichberechtigten Partnern verfügten.

Grenzüberschreitende Aufsicht

Die Durchführung einer grenzüberschreitenden Aufsicht bleibt ebenfalls ein wichtiger Punkt bei den Verhandlungen. Viele Staaten sind gegen das Prinzip der Gruppenaufsicht, da sie befürchten, dass ihre inländischen Behörden dann an Macht verlieren könnten.

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McCreevy erklärte, die Themen zu Solvabilität II, bei denen man noch zu einer Einigung kommen müsse, seien auf eine überschaubare Zahl reduziert worden. Er sei zuversichtlich, dass angemessene Lösungen während der kommenden Monate gefunden würden. Man sei mit den Diskussionen im EP gut vorangekommen und das habe der französischen Ratspräsidentschaft viel versprechende Perspektiven eröffnet. Frankreich hat die herausfordernde Aufgabe, die Diskussionen mit dem Rat und dem Parlament zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Doch man würde für die Bemühungen belohnt. Sollte man zu einer Übereinkunft gelangen, würde man über das derzeit beste risikoorientierte Überwachungssystem für Versicherungsunternehmen in der Welt verfügen. McCreevy glaubt, dieses System könne als Modell für andere Länder dienen und die EU werde dabei der Vorreiter sein.  

Der sozialistische Europaabgeordnete Peter Skinner, der der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu Solvabilität II ist, betonte die große Bedeutung einer Übereinkunft bei der Unternehmensüberwachung und die Notwendigkeit, weltweite Standards einzuführen, damit die europäischen Unternehmen auf globaler Ebene wettbewerbsfähig blieben.

Bei der Eurofi-Konferenz am Freitag den 12. September 2008 in Nizza sprach sich der Generaldirektor der Association Internationale des Sociétés d’Assurances Mutuelles (AMICE) Asmo Kalpala für die Unterstützung kleiner Versicherungsunternehmen aus. Er habe den Eindruck, dass die Arbeiten, die zu Solvabilität II stattfänden, kleinere Akteure ein wenig außer Acht ließen, sagte er. Er empfahl stattdessen einen pragmatischeren Ansatz und forderte, dass der Grenzwert bei der Definition kleiner Versicherungsunternehmen auf 10 Millionen Euro angehoben werden sollte, statt wie vorgeschlagen auf 5 Millionen Euro festgesetzt zu werden. Das würde es Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ermöglichen, weiter zu wachsen, während gesonderte Regelungen für große Unternehmen beibehalten würden.

Tommy Persson, der Präsident des Comité Européen des Assurances (CEA), dem Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen in Europa, unterstützte Solvabilität II. Man könne und müsse zu einer Übereinkunft gelangen. Das CEA reagierte auf die zunehmenden Konkursängste, die durch die Geschehnisse um die American International Group (AIG) verstärkt wurden, und erklärte, dass die Turbulenzen die weltweiten Finanzmärkte beeinträchtigt hätten und dass europäische Versicherer unweigerlich durch den allgemeinen Einbruch der Aktienkurse und die gesunkenen Abschreibungsmöglichkeiten bei einigen Anlageklassen in Mitleidenschaft gezogen worden wären.Obwohl man sich nicht zur Lage einzelner Unternehmen weder in den USA noch in Europa äußern könne, sei die Gesamtsituation europäischer Versicherer doch nicht mit der Lage der US-amerikanischen Versicherer vergleichbar.

Henri de Castries, der Vorsitzende des Verwaltungsrats bei AXA, drängt auf eine Verlängerung der Einjahresfrist, die vorgeschlagen wurde, um die Volatilität der Vermögenswerte zu bewerten. Die derzeitigen Vorschläge würden Versicherungsunternehmen davon abhalten, in Vermögensrechte zu investieren. Wenn man in Anleihen investiere, betrage der Kapitalbedarf lediglich ein Sechzehntel dessen, was für Investitionen in Vermögensrechte gefordert werde. Das würde dazu führen, dass nur Akteure wie Hedgefonds in Aktien investierten, was die Stabilität des Finanzsystems nicht erhöhen werde, sagte er. 

Im Juli 2007 schlug die Europäische Kommission eine vollständige Überarbeitung der 30 Jahre alten Regelungen für die Finanzlage der europäischen Versicherungen vor. Die Initiative trägt den Titel Solvabilität II in Anlehnung an die derzeitige Solvabilitätsrichtinie.

Solvabilität II schlägt einen neuen risikoorientierten Ansatz als Alternative zu dem bestehenden „Flatrate“-System vor. Der neuen Methode nach gilt, je höher das wirtschaftliche Risiko ist, dass der Versicherer eingeht, über desto mehr Kapital muss das Unternehmen als Absicherung gegen Zahlungsverzug verfügen. 

Ein weiteres Ziel des Vorschlages ist eine Reform der Aufsichtsmaßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden insbesondere bei der Beobachtung multinationaler Konzerne zu verstärken. Dazu wird mehr Transparenz seitens der Versicherer und Rückversicherer gefordert.

  • 7. Oktober 2008: Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments stimmt über den geänderten Vorschlag für die Solvabilität II-Richtlinie ab. 

  • November 2008: Abstimmung des Parlamentsplenums über Solvabilität II geplant.

  • Ende 2008: Vorgeschlagene Frist für eine Übereinkunft zu Solvabilität II im Rat.

  • Oktober 2009: Vorgeschlagener Zeitpunkt zur Annahme der Richtlinie durch das Parlament und den Rat. 

  • 2010: Frist für die Vorstellung von Maßnahmen zur Umsetzung durch CEIOPS.

  • 2012: Frist für die Annahme der Maßnahmen zur Umsetzung und für die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten

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