Die Bundesregierung hat am Montag (27. November) einen Nachtragshaushalt für 2023 verabschiedet, der den Vorschlag enthält, eine Notlage auszurufen und die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auszusetzen.
Dies folgt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach zusätzliche Schulden, die in einem Jahr durch eine Notlage begründet wurden, nicht auf Fonds übertragen werden können, die in den darauffolgenden Jahren verwendet werden.
Das Urteil erklärte den Plan, 60 Milliarden Euro ungenutzter Corona-Schulden aus dem Jahr 2021 in einen Klimafonds zu übertragen, für verfassungswidrig und stellte auch rund 45 Milliarden Euro infrage, die im Jahr 2022 mit der Energiekrise begründet und 2023 zur Stabilisierung der Energiepreise ausgegeben wurden.
„Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts“, schrieb Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf X.
„Dazu vollziehen wir den Beschluss einer Notlage, die angesichts der Energiekrise im vergangenen Winter festgestellt wurde, auch im Haushalt 2023 nach“, ergänzte er.
Sowohl der Nachtragshaushalt als auch der Notstandsbeschluss müssen noch formell vom Bundestag verabschiedet werden.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD/S&D) wird am heutigen Dienstag im Bundestag erläutern, wie seine Regierung weiter verfahren wird. Denn durch das Urteil fehlen 60 Milliarden Euro aus dem Klimafonds, mit denen die Regierung unter anderem Gebäudesanierungen, Wasserstoffproduktion und Elektromobilität fördern wollte.
Die Schuldenbremse, die seit 2009 im Grundgesetz verankert ist, schränkt die Defizite von Bund und Ländern strikt ein und begrenzt die Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Jahr, zuzüglich einiger zusätzlicher Kredite, die bei Konjunkturschwäche zulässig sind.
In Zeiten von Naturkatastrophen und Notfällen, die sich „der Kontrolle des Staates entziehen“, kann diese Regelung ausgesetzt werden.
Während die Regel von 2020 bis 2022 aufgrund der Corona-Pandemie und der Energiekrise nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine ausgesetzt war, kündigte die Regierung letzte Woche an, die Aussetzung auf dieses Jahr zu verlängern, um die Rechtmäßigkeit des diesjährigen Haushalts zu gewährleisten.
Reform der Schuldenbremse
Inzwischen ist eine Diskussion über eine grundlegendere Änderung der Regelung aufgekommen, die eine Verfassungsänderung mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag erfordern würde.
„Mit der Schuldenbremse, wie sie ist, haben wir uns freiwillig die Hände auf den Rücken gefesselt und ziehen in einen Boxkampf“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstag (23. November).
„Die anderen wickeln sich Hufeisen in die Handschuhe, und wir haben nicht einmal die Arme frei. Es wird doch klar sein, wie das ausgeht“, sagte er mit Blick auf die massiven Industriesubventionen, die von globalen Konkurrenten wie den USA und China ausgegeben werden.
Ähnlich äußerten sich auch Vertreter der SPD: Die Co-Vorsitzende Saskia Esken nannte eine Reform der Schuldenbremse wegen der notwendigen Investitionen in die digitale und ökologische Transformation in den nächsten Jahren unausweichlich.
Aus Sicht der FDP sollte die Schuldenbremse jedoch nicht angetastet werden.
„Wir sind die Einzigen, die noch ohne Abstriche zur im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse stehen und wir werden sie weiter verteidigen“, schrieb der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer am Montag (27. November) in einem Gastbeitrag in der WELT.
„Die Schuldenbremse ist Garant für das internationale Vertrauen in die deutschen Staatsfinanzen“, schrieb er. „Unser AAA-Top-Rating steht auf der Kippe, wenn sich der Staat immer weiter zügellos verschuldet“, ergänzte er.
Innerhalb der EU ist Deutschland eines von nur sechs Ländern, deren Kreditwürdigkeit von der Ratingagentur S&P mit „AAA“ bewertet wird. Mit einer Staatsschuldenquote von 65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegt Deutschland im Mittelfeld der EU-Länder.
Union gespalten
Für eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes würden die Stimmen der Ampelkoalition nicht ausreichen. Stattdessen müsste sich die Regierung mit der Union einigen.
Während die CDU und die CSU die Schuldenbremse vehement verteidigt haben, stellen nun auch einige ihrer eigenen Spitzenpolitiker die Regelung infrage.
Kai Wegner (CDU), der Bürgermeister von Berlin, warnte im Stern, dass „die Schuldenbremse immer mehr zur Zukunftsbremse wird.“
Wegner forderte die Einführung einer sogenannten „goldenen Regel“, nach der Investitionen von der Schuldenbremse ausgenommen werden sollen. Ähnlich äußerten sich die CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen und Sachsen-Anhalt.
CDU-Chef Friedrich Merz wies die Äußerungen jedoch schnell zurück und verteidigte die geltende Regelung.
„Der Furor gegen die Schuldenbremse missachtet dabei gern die Gründe, die vor 15 Jahren zu dieser Grundgesetzänderung geführt haben, nämlich genau die Umdeutung aller möglichen Staatsausgaben zu ‚Investitionen‘, die nach der alten Regelung immer höher sein mussten als die aufgenommenen Schulden“, schrieb Merz in einer E-Mail an seine Anhänger.
„Da die Schulden vor allem unter den SPD-geführten Regierungen auf immer neue Höchststände anstiegen, musste der Investitionsbegriff auch immer weiter ausgedehnt werden, genau wie heute wieder“, fügte er hinzu.
Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte unterdessen die Bundesregierung auf, parallel zur Europawahl am 9. Juni 2024 Neuwahlen anzusetzen.
Die derzeitige Koalition aus Sozialdemokraten, Grünen und FDP habe nicht die Kraft, die aktuellen Probleme zu bewältigen, sagte Söder am Montag.
[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Zoran Radosavljevic]



