Verfassungsgericht urteilt am 26.Februar über Drei-Prozent-Hürde

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Das Bundesverfassungsgerichts will sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Rechtmäßigkeit der Drei-Prozent-Klausel für Parteien bei der Europawahl am 26. Februar verkünden.

Dies teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Geklagt haben kleine Gruppierungen wie die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Freien Wähler, die Piraten und die Grauen Panther. Durch die Sperrklausel falle es Kleinparteien viel schwerer, geeignete Kandidaten zu bekommen und Spenden einzuwerben, lautete die Argumentation.

Bei einer Anhörung im Dezember hatte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle Vorbehalte gegen die Drei-Prozent-Hürde geäußert. Es bestehe weitgehende Einigkeit darüber, dass bei einer Europawahl jede Sperrklausel einen Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien darstelle, hatte er gesagt. Trotzdem könne die Beschränkung zulässig sein.

Vertreter von Bundestag und Europaparlament sehen die Drei-Prozent-Hürde hingegen als Schutzmaßnahme zugunsten politischer Stabilität. Eine entsprechende Änderung des deutschen Wahlrechts passierte im Juni den Bundestag.

Die Fünf-Prozent-Hürde, die bislang bei Europawahlen galt, hatten die Karlsruher Verfassungsrichter im Jahr 2011 mit der Begründung gekippt, dass dadurch die Chancengleichheit der Parteien verletzt werde. Beim Urteil wird es laut Voßkuhle daher darauf ankommen, inwieweit sich die Drei-Prozent-Klausel "in ihren Auswirkungen von einer Fünf-Prozent-Klausel unterscheidet". Die Wahlen zum Europaparlament finden am 25. Mai statt.

EURACTIV/rtr

Links

EURACTIV Brüssel: Merkel: ‘I have a lot of sympathy for Jean-Claude Juncker’ (7. Februar 2014)

BVerfG: Urteilsverkündung in Sachen „Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht“ (6. Februar 2014)

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