Frankreich: Ausländer können leichter für EU-Parlament kandidieren

Europäer sollen in Zukunft leichter im EU-Ausland kandidieren können. Foto: EP

Frankreich setzt EU-Recht um und erleichtert es ausländischen EU-Bürgern, bei den kommenden Europawahlen für einen Sitz im Parlament zu kandidieren. Für unerwünschte Nebeneffekte sorgen möglicherweise die französischen Kommunalwahlen im Frühling 2014: Die Europawahlen könnten durch sie zum „Trostpreis“ verkommen, warnt ein Politologe.

Frankreichs Regierung hat einen Gesetzesentwurf für die Zulassungsbedingungen nicht-französischer Einwohner zu den Europawahlen 2014 vorgelegt. Wer demnach als Nicht-Franzose Ambitionen auf einen französischen Sitz im EU-Parlament hegt, muss sich nicht mehr von seinem Heimatland bestätigen lassen, dass ihm sein Recht, gewählt zu werden, nicht aberkannt wurde.

Bislang müssen Kandidaten eine entsprechende Bestätigung einholen. Dabei gibt es allerdings zwei Probleme: Der Kandidat muss in seinem Herkunftsland die zuständige Behörde ausfindig machen, welche ihm eine solche Bestätigung aushändigt und muss anschließend diese Bestätigung auch noch rechtzeitig zur Anmeldung für die Wahl erhalten.

Mit der Neuerung will die Regierung Hollande eine durch den Vertrag von Lissabon bedingte EU-Richtlinie umsetzen, die es allen im EU-Ausland wohnhaften EU-Bürgern erleichtern soll, sich für ihr Gastland ins EU-Parlament wählen zu lassen. Demnach soll es Aufgabe des Gastlands sein, den Strafregisterauszug  eines Kandidaten zu überprüfen und bei Regelverstößen seine Wahl im Nachhinein für ungültig zu erklären.

Bereits heute sind die Zulassungsbedingungen in Frankreich vergleichsweise lasch – es reicht aus, seit sechs Monaten im Land wohnhaft zu sein. Strenger sind die Bedingungen etwa in Luxemburg: Dort werden zehn Jahre Wohnsitz verlangt.

In der EU geschieht es dementsprechend selten, dass EU-Ausländer für die Europawahlen kandidieren. Ausnahmen sind der Deutsche Daniel Cohn-Bendit (grüne Fraktion, Frankreich) und die Italienerin Anna-Maria Corraza Bildt (christdemokratisch-konservative Fraktion, Schweden).

Europawahlen als "Trostpreis" für Kommunalwahlverlierer

Kandidierungswillige müsen in Frankreich ihren Antrag bis zum 2. Mai 2014 stellen. Das ist sechs Wochen nach den französischen Kommunalwahlen – für den Europawahlkampf bleibt damit wenig Zeit. Die Europawahlen könnten dadurch in einer Art "Trostpreis" für die Verlierer der Kommunalwahlen degenerieren, so Bruno Cautrès, Politikwissenschaftler am französischen Polit-Forschungszentrum Cevipof.

Tatsächlich könnte das Pendel in Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern – die heute überwiegend von den Sozialisten kontrolliert werden – im kommenden Frühling nach rechts ausschlagen. Die abgewählten Bürgermeister könnten dann für die Europawahlen antreten und damit die bereits bestehenden Wahllisten aufmischen, so Cautrès.

EURACTIV.com

Links

EURACTIV Brüssel: France makes it easier for non-nationals to run for EU elections (17. September 2013)

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