Die Bundesregierung hat den 25. Mai 2014 zum Wahltag für die Europawahl 2014 bestimmt. An diesem Tag können die Wähler in Deutschland darüber entscheiden, welche Parteien die 96 deutschen Vertreter im Europäischen Parlament stellen sollen. In anderen Mitgliedsstaaten finden Wahlen traditionell wochentags statt. Letzter Wahltag ist deshalb der 28. Mai 2014.
Wahlberechtigt sind die Bürger Deutschlands sowie die ausländischen Unionsbürger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Das EU-Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon besteht das EU-Parlament aus 751 Abgeordneten. Nach Artikel 14 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) hat das EU-Parlament 750 Sitze zuzüglich Präsidenten. Wahlberechtigt sind alle Angehörigen eines Mitgliedsstaats der EU, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Um die Gesamtzahl von 751 Sitzen des EU-Parlaments einzuhalten, werden 2014 zwölf EU-Mitgliedsstaaten je einen Sitz verlieren. Laut Entschluss des EU-Parlaments war diese Maßnahme nach dem Beitritt Kroatiens zur EU erforderlich. Je einen Sitz verlieren Belgien, Bulgarien, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Rumänien, die Tschechische Republik und Ungarn. Deutschland hatte bislang die meisten Abgeordneten in Straßburg gestellt. Es wird drei Sitze aufgeben.
Red.
Links
Bundesregierung: Ihre Stimme für Europa (28. August 2013)
