„In seiner Antwort auf mein Interview mit EURACTIV über das ungarische NGO-Gesetz schrieb Zoltán Kovács, Sprecher der ungarischen Regierung, die Venedig-Kommission billige das besagte Gesetz. Tatsächlich drückt die Venedig-Kommission ernste Bedenken aus“, mahnt Heather Grabbe, Direktorin des Open Society European Policy Institute.
Tatsächlich drückt die Venedig-Kommission in ihrer Einschätzung zum NGO-Gesetz aber ernste Bedenken aus und gibt die nachdrückliche Empfehlung, Teile des Gesetzes anzupassen. So schließt die Kommission: „Auf dem Papier können einige Vorschriften zur Transparenz der Finanzierung aus dem Ausland scheinbar den Standards entsprechen. Allerdings kann der Kontext, in dem die entsprechenden Gesetze erlassen werden – insbesondere die virulente Kampagne einiger staatlicher Behörden, die zivilgesellschaftliche Organisationen mit ausländischer Finanzierung als Akteure gegen öffentliche Interessen darstellen – solche Vorschriften problematisch machen. Es gibt Grund zur Annahme, dass dadurch das Verbot der Diskriminierung nach Artikel 14 ECHR gebrochen werden könnte… Obwohl die Bezeichnung „Organisation, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhält“ objektiv neutraler erscheint, als die vorherige Formulierung „ausländische Akteure“ (foreign agents), muss unterstrichen werden, dass im derzeitigen Kontext in Ungarn, wo es starke politische Statements gegen solche Organisationen gibt, die ausländische Mittel erhalten, diese Bezeichnung zu einer Stigmatisierung dieser Organisationen führen kann. Dadurch könnten ihre legitimen Handlungen negativ beeinflusst werden und es könnte negative Effekte auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit geben.“
Herr Kovács behauptet, dass das neue ungarische NGO-Gesetz solche zivilgesellschaftlichen Gruppen, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, lediglich dazu verpflichtet, diesen Fakt für die Öffentlichkeit transparent darzustellen.
Tatsächlich kommen zivilgesellschaftliche Gruppen bereits strikten Transparenz-Verordnungen nach, darunter die gesetzliche Auflage, jegliche finanzielle Unterstützung offenzulegen. Das neue Gesetz ist diskriminierend, weil religiöse, ethnische und Sport-Organisationen von den Bericht-Verpflichtungen ausgenommen werden. Dasselbe gilt für politische Parteien, ihre Stiftungen sowie für Gewerkschaften.
Das bedeutet, dass der ungarische Fußballverband kein Label „aus dem Ausland gefördert“ tragen muss, die lokale Organisation, die eine bessere Busanbindung fordert, aber schon. Darüber hinaus sind EU-Gelder, die der ungarische Staat verteilt, von der Regelung ausgenommen – die EU-Gelder, die direkt an nichtstaatliche Akteure gehen, aber nicht. So kann die ungarische Regierung also Geld aus EU-Töpfen benutzen, um eine Straße zu bauen, ohne, dass sie diese Gelder entsprechend ausweisen muss. Wissenschaftler jedoch, die direkte Unterstützung aus Brüssel erhalten, müssen dieses Label haben.
Herr Kovács stellt zudem fest, Ungarns NGO-Gesetz sei relativ mild im Vergleich zu ähnlichen Vorschriften in den USA.
Tatsächlich bestraft das US-Recht jedoch NGOs nicht in der gleichen Weise, wie es das ungarische Gesetz tut. Unter dem US „Foreign Agents Registration Act” (FARA) müssen sich lediglich Personen oder Organisationen registrieren, die unter der direkten Kontrolle eines ausländischen Gebildes stehen. Dieses muss „ein Recht auf Kontrolle haben, nicht nur die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.” Nichtregierungsorganisationen, auch solche, die „politischen Aktivitäten“ nachgehen, sind davon also nicht betroffen. Die Mehrheit der unter FARA registrierten Organisationen sind Anwaltskanzleien, Lobbygruppen, PR-Firmen und Touristikagenturen; FARA wird fast niemals auf zivilgesellschaftliche Gruppen angewendet. Im Gegensatz dazu zielt das ungarische Gesetz explizit auf zivilgesellschaftliche Akteure ab.
Herr Kovács macht darüber hinaus einen Vergleich zwischen Ungarns NGO-Gesetz und einer Debatte in Kanada über den möglichen Einfluss von Drittparteien auf die dortigen Wahlen.
Dieser Vergleich ist nicht haltbar. Für Staaten gibt es triftige Gründe, ausländische Geldflüsse zu überwachen und einzuschränken, wenn diese genutzt werden, um den Kampf politischer Kandidaten oder Parteien um Regierungsämter und Staatsmacht zu beeinflussen. Das ungarische Gesetz nimmt politische Parteien und ihre Stiftungen aber ausdrücklich von den Regelungen aus. NGOs hingegen sind überparteilich und mischen sich nicht in solche Angelegenheiten ein.
Herr Kovács nennt die Befürchtung, dass das NGO-Gesetz den freien Kapitalverkehr im europäischen Binnenmarkt einschränken könnte, „lächerlich.“
Es gibt aber eindeutige Hinweise darauf, dass es genau dies tut. Im EU-Recht gibt es so etwas wie „ausländisches Geld“ nicht, wenn es zwischen den Mitgliedsstaaten übertragen wird. Tatsächlich bedeutet das Gesetz, dass finanzielle Unterstützung aus anderen EU-Mitgliedsstaaten auf den Prüfstand gestellt wird, Unterstützung aus dem Inland aber nicht. Das ist in einem freien Binnenmarkt inakzeptabel. Zivilgesellschaftliche Akteure können auch wirtschaftliche Akteure sein, die grenzüberschreitend arbeiten. Für sie muss der freie Binnenmarkt auch gelten.
Darüber hinaus verstößt das Gesetz auch gegen weitere EU-Grundfreiheiten wie Datenschutz und Gleichbehandlung. Als Beispiel: wenn eine niederländische Person für eine wohltätige Organisation in Ungarn spendet, werden ihre persönlichen Daten auf einer offiziellen Regierungs-Website veröffentlicht. Das widerspricht den EU-Datenschutzbestimmungen sowie dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Zuletzt erklärt Herr Kovács, dass – im Gegensatz zu der Annahme, das NGO-Gesetz habe das Ziel, öffentliche Kritik an der Regierung einzudämmen – jeder, der sich mit dem täglichen Diskurs in Ungarn auskennt, sehen kann, dass es eine lebhafte Debatte in der Presse sowie in der breiteren Öffentlichkeit gibt.
Leider ist die Debatte und Auseinandersetzung in den ungarischen Medien sehr zurückgegangen, seit letztes Jahr die größte Oppositionszeitung des Landes dichtgemacht wurde. Es stimmt allerdings, dass der öffentliche Raum ein wichtiger Indikator für die öffentliche Meinung bleibt: Zehntausende Ungarn haben in den letzten Monaten gegen das NGO-Gesetz und andere restriktive Maßnahmen demonstriert.



