Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, ist jetzt noch schärfer. Soziale Netzwerke müssen potentiell strafbare Inhalte nicht nur löschen, sondern auch ans Bundeskriminalamt melden. Heikel: Auch einige Daten der PosterInnen müssen weitergeleitet werden, noch bevor Behörden einen Verdacht festgestellt haben.
Am späten Donnerstagnachmittag beschloss der Bundestag eine Verschärfung des Gesetzes gegen Hass im Netz, in Verbindung mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Wenn bislang jemand auf sozialen Netzwerken potentiell strafbare Inhalte gepostet wurden, mussten die Netzwerke das Posting nur löschen.
Die Novelle sieht eine Meldepflicht ans BKA vor, wobei die Netzwerke zusätzlich einige Daten der NutzerInnen übermitteln müssen, wie IP-Adressen oder Portnummern. So soll eine effektive Strafverfolgung garantiert werden, was eine präventive Wirkung mit sich bringen könnte.
„Aus Worten können Taten werden. Das haben uns die schrecklichen Taten von Halle/Saale, Hanau und die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke eindringlich vor Augen geführt“, so Thorsten Frei, stellvertretender Unions-Fraktionsvorsitzender, in einer Pressemeldung.
„Quick Freeze“ gegen Datensammlung gescheitert
Kritik erfuhr der Gesetzesentwurf im Vorfeld, weil NutzerInnen-Daten ans BKA stattfand, bevor eine Behörde überhaupt einen Anfangsverdacht festgestellt hat. Es sind die Netzwerke selbst – Facebook, Twitter, YouTube – die potentiell strafbare Inhalte identifizieren, löschen und weiterleiten. Bemängelt haben das der deutsche Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) sowie die grüne Bundestagsfraktion.
Letztere brachten – erfolglos – einen Änderungsantrag ein, der eine Kompromisslösung namens „Quick Freeze“ vorgesehen hätte. Werden Posts gelöscht, kommen die NutzerInnendaten nicht sofort ans BKA, sondern werden aufbewahrt („eingefroren“) – lediglich der gelöschte Inhalt geht an die Behörden. Wenn die einen Verdacht feststellen und ermitteln wollen, bekommen sie die Daten. Doch der Antrag scheiterte.
Soziale Netzwerke als „Hilfssheriffs“
Somit entstehe eine „Verdachtsdatenbank“, sagt Ann Cathrin Riedel, Vorsitzende bei „LOAD – Verein für liberale Netzpolitik“, im Gespräch mit EURACTIV Deutschland. Sie verweist auch auf einen Widerspruch, der durch eine parallele Gesetzgebung entsteht. Das heute beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität funktioniert in Verbindung mit dem NetzDG, doch dieses selbst soll ebenfalls reformiert werden.
Diese Reform sieht vor, dass NutzerInnen gegen die Löschung ihrer Inhalte Einspruch erheben können, und zwar innerhalb von zwei Wochen. Doch zu diesem Zeitpunkt sind ihre Daten ja schon beim BKA, der Schaden an ihrer Privatsphäre ist also schon angerichtet. Als „Vorratsdatensammlung durch die Hintertür“ bezeichnete das Niema Movassat von Die Linke.
Riedel wisse aus eigener Erfahrung, dass Posts schnell fälschlich gelöscht werden, wenn beispielsweise aus Spaß jemand an Freunde schreibe „Alter, ich bring dich um!“. Das könne als Morddrohung missverstanden werden – doch selbst wenn Einspruch möglich ist, wie es die NetzDG-Reform vorsieht, ist der Datenschutz-Schaden schon entstanden. Privat betriebene Plattformen werden zu „Hilfssheriffs“, kritisiere Riedel.
Gratis und umsonst?
Abgesehen davon hält Riedel diese Meldepflicht auch für wenig effektiv. Denn es fehle nicht an der Schärfe des Gesetzes, sondern an der Durchsetzung bestehenden Rechts. Dazu brauche es mehr Ressourcen im BKA, effektiveren Opferschutz und mehr Beratungsstellen. Doch das sei teuer, während eine Verschärfung des Gesetzes wie diese Meldepflicht wenig bis nichts kostet.
Außerdem müsste das Problem in den Behörden ernster genommen werden, weil besonders Frauen, die online mit Hass konfrontiert werden, laut Riedel oft hören: „Dann lösche halt deinen Account“.