Die Mitgliedsstaaten haben Änderungen am EU-Visasystem beschlossen. Diese sollen die Sicherheit im Schengenraum erhöhen, indem eine stärkere Überwachung von Kurzaufenthaltsvisa und längerfristigen Wohnsitzgenehmigungen vorgesehen wird.
In einer Erklärung vom Donnerstag (27. Mai) teilte der Europäische Rat mit, man habe die Verordnung zur Änderung des Visa-Informationssystems (VIS) angenommen. Es liege nun am Europäischen Parlament, den Rechtstext ebenfalls zu billigen, damit er anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.
„Als Reaktion auf die sich verändernden Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit verbessert die EU ihr VIS – ein Instrument, das von den Behörden der Mitgliedsstaaten genutzt wird, um Personen zu registrieren und zu überprüfen, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zur Einreise in den Schengenraum beantragen,“ heißt es in einer Erklärung des Rates.
Als Vertreter der EU-Ratspräsidentschaft teilte Portugals Minister für innere Verwaltung Eduardo Cabrita mit: „In den vergangenen Jahren hat die EU kontinuierlich daran gearbeitet, die Kontrollen von Personen bei der Einreise in den Schengenraum zu verbessern.“ Dies sei zum Beispiel durch die Einführung neuer Systeme für die Reisegenehmigungen, die Prozesse bei Ein- und Ausreise und die Verknüpfung von Datenbanken geschehen. Das VIS-Update sei nun „der nächste Schritt in diese Richtung“.
Die neuen Regeln würden eine bessere Überprüfung der Visum-Antragstellenden ermöglichen, „um diejenigen zu identifizieren, die eine Bedrohung für die Sicherheit darstellen könnten oder unsere Migrationsregeln missachten“, so Cabrita weiter.
Bisher waren über das VIS lediglich Informationen über Kurzzeitvisa gesammelt worden. Dieses Verfahren soll nun verstärkt und gleichzeitig das Kontrollsystem auch auf Langzeitaufenthaltstitel und Wohnsitzgenehmigungen für Personen aus Drittstaaten ausgeweitet werden.
Gleichzeitig wird das VIS mit anderen EU-Systemen und Datenbanken vernetzt, darunter dem Schengen-Informationssystem (SIS), dem Ein- und Ausreisesystem der EU (EES), dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), mit Daten der Europäischen Polizeibehörde Europol und dem internationalen Pendant Interpol sowie mit dem System Eurodac, in dem Fingerabdrücke von Asylbewerbenden sowie anderen Migrantinnen und Migranten gespeichert werden.
Eine weitere geplante Änderung ist die weitere Digitalisierung der Daten in Reisedokumenten. So wird das derzeitig noch akzeptierte Papierfoto auf Visa künftig durch ein digitales Bild mit „angemessener“ Auflösung und Bildqualität ersetzt, das dann für einen automatischen biometrischen Abgleich verwendet werden kann.
Um den Menschenschmuggel und -handel zu bekämpfen, wird außerdem das Alter für die Abnahme von Fingerabdrücken bei Kindern von zwölf auf sechs Jahre herabgesetzt.
Bislang werden in der VIS-Datenbank biografische (Name, Geschlecht, Alter) und biometrische Daten (Lichtbild und Fingerabdruck) von Drittstaatsangehörigen, die sich im Schengenraum bewegen dürfen, gesammelt.
[Bearbeitet von Josie Le Blond und Tim Steins]