Deutschland bevorzugt nach Auffassung der EU-Kommission in seinen Regeln zum europäischen Haftbefehl unrechtmäßig seine eigenen Staatsbürger.
Die Brüsseler Behörde leitete am Donnerstag (18. Februar) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen mangelhafter Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben ein. Auch Zypern und Schweden wurden nach Angaben der Kommission zum Nachbessern aufgefordert.
Die Idee hinter dem europäischen Haftbefehl: Sobald in einem EU-Mitgliedsstaat gegen eine Person wegen eines schweren Verbrechens ein Haftbefehl ausgesprochen wurde, gilt dieser Haftbefehl auch in allen anderen EU-Ländern.
In der Praxis bedeutet dies, dass Regierung von EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, diese Personen zu verhaften und an den Staat, der den Haftbefehl ausgesprochen hatte, auszuliefern.
Das gilt selbst dann, wenn die Person die Staatsbürgerschaft des verhaftenden Staates besitzt. Allerdings kann in einem solchen Fall der verhaftende Staat darauf bestehen, die Strafe selbst zu vollziehen.
Bevorzugung
Dies ist, wie so oft im EU-Recht, eine Frage der Normierung – und des gegenseitigen Vertrauens. Es funktioniert nur, wenn alle Mitgliedstaaten den entsprechenden EU-Beschluss in nationales Recht umsetzen. Dabei geht es etwa auch um die Gleichstellung von eigenen und fremden EU-StaatsbürgerInnen. Und genau hier sieht die Kommission ein Versäumnis Deutschlands, Schwedens und Zyperns.
Die drei Länder hätten die Rahmenbestimmungen für europäische Haftbefehle nicht zufriedenstellend umgesetzt, „indem sie ihre Staatsangehörigen im Vergleich zu EU-Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten günstiger behandeln oder zusätzliche (…) Gründe für die Ablehnung von Haftbefehlen vorsehen“, erklärte die Kommission.
Demnach haben die jeweiligen Regierungen nun zunächst zwei Monate Zeit, um zu reagieren.
Ähnliche Probleme hatte Brüssel vergangenes Jahr bereits in Irland, Österreich, Tschechien, Estland, Italien, Litauen und Polen festgestellt. Die Verfahren laufen noch.
Schon in der Vergangenheit bemängelten der EuGH, dass Deutschland mit der Umsetzung europäischer Haftbefehle schleissig umgehe. Im Jahr 2019 wurden konkret Probleme bei der Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft kritisiert.
Behörden, die europäische Haftbefehle umsetzen, müssten unabhängig sein – in Deutschland sei aber nicht gewährleistet, dass Weisungen aus dem Justizministerium den Prozess beeinflussen können, lautete eine Kundgebung der EU-HöchstrichterInnen. Darin sahen sie allzu großes Potenzial für politische Interventionen.