Der EU-Rat hat am Montag zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um den von der Pandemie stark betroffenen Transportsektor zu unterstützen. Dazu gehören die Lockerung der Vorschriften für Flughafen-Slots und die Verlängerung der Gültigkeit von Führerscheinen.
Der Rat, in dem derzeit Portugal den Vorsitz führt, hat die beiden entsprechenden Verordnungen gestern im schriftlichen Verfahren angenommen.
In Bezug auf den Luftverkehr beinhalten die Maßnahmen eine Lockerung der Anforderungen für Flughafen-Slots. Diese Lockerung zielt laut Rat darauf ab, Fluggesellschaften zu schützen und auch der Umwelt zugute zu kommen: Schließlich drohten sonst weitere „Flüge ohne Passagiere durchgeführt zu werden, nur um die Zeitnischen im nächsten Jahr beizubehalten“.
Tatsächlich schreiben die EU-Regeln vor, dass Fluggesellschaften mindestens 80 Prozent ihrer Start- und Lande-Slots an einzelnen Flughäfen nutzen müssen, um sie für die nächste Saison zu behalten. Aufgrund der Pandemie und der Lockdowns war diese Verpflichtung im vergangenen Jahr ausgesetzt worden – unter anderem, um sogenannte „Geisterflüge“ mit teils oder komplett leeren Maschinen zu vermeiden.
Aktuell sind die EU-Regeln für Slots gelockert: Die Fluggesellschaften dürfen 50 Prozent ihrer Slots vor Beginn der Sommersaison 2021 zurückgeben. Allerdings müssen sie mindestens 50 Prozent der verbleibenden Zeitnischen auch nutzen, wenn sie diese behalten wollen.
Solche Regeln könnten jederzeit wieder geändert werden, wobei die Europäische Kommission beispielsweise ermächtigt wäre, die Mindestnutzungsrate auf 30 bis 70 Prozent zu ändern. Damit soll sichergestellt werden, dass flexibel auf unterschiedliche Flugverkehrniveaus – abhängig von der weiteren Pandemieentwicklung – reagiert werden kann.
In Bezug auf Straßen-, Schienen-, und Wasserwegetransport soll laut Ratsverordnungen indes die „Gültigkeit von Führerscheinen, der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und anderen spezifischen Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen“ vorübergehend verlängert werden.
Dies werde „Verkehrsunternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern helfen, die aufgrund von COVID‑19-Beschränkungen nicht in der Lage sind, bestimmte Verwaltungsanforderungen zu erfüllen,“ teilte der Rat mit.
So kann die Gültigkeit von derartigen Dokumenten mit einem Ablaufdatum zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 um zehn Monate verlängert werden, wenn der betreffende Mitgliedstaat Lockdown-Maßnahmen oder andere Einschränkungen verhängt hat.
[Bearbeitet von Frédéric Simon]