Die Kommission startete das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Januar 2019, nun folgt die Klage. Die Bundesregierung konnte die Sorgen der Kommission nicht zerstreuen: Weiterhin bezeichnet Brüssel die Indexierung der Familienbeihilfe als diskriminierend. Ganz anders sieht das Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), sagte sie gegenüber EURACTIV Deutschland.
Die Kommission beschloss am Donnerstag, Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Grund ist das österreichische Gesetz zur Indexierung der Familienbeihilfe, welches seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist.
Seitdem hängt die Höhe der Familienbeihilfe für EU-BürgerInnen, die in Österreich arbeiten, von den Lebenserhaltungskosten des Landes ab, in dem ihre Kinder wohnen. Das trifft vor allem ArbeitnehmerInnen aus östlichen EU-Ländern, deren Bezüge, Freibeträge und Steuervorteile reduziert wurden.
Bruch des Gleichbehandlungs-Grundsatzes
Die Kommission vermutete dahinter diskriminierende Maßnahmen, die mit EU-Recht unvereinbar wären, und leitete noch im selben Monat ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Österreich erhielt ein Aufforderungsschreiben der Kommission, die Maßnahmen einzustellen oder anzupassen. Versuche der Bundesregierung, die Bedenken der Kommission zu zerstreuen, schlugen fehl. Nun folgt die Klage.
Laut Kommission verstoße das Gesetz gegen den „Grundsatz der Gleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinsichtlich sozialer und steuerlicher Vergünstigungen“ aus einer EU-Verordnung.
Konkret argumentiert die Kommission auf einer Presseaussendung: „Dass die Lebenshaltungskosten in einem anderen Mitgliedsstaat als niedriger als in Österreich gelten, ist für die Gewährung einer Leistung nicht ausschlaggebend, da diese als Pauschalbetrag ohne Bezug zu den tatsächlichen Unterhaltskosten für ein Kind ausbezahlt wird“.
Frühe Bedenken
Die österreichische Regierung sieht das anders. „Aufgrund der unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in der EU ist die Indexierung der Familienbeihilfe eine Frage der Gerechtigkeit“, so Europa-Ministern Karoline Edtstadler (ÖVP) gegenüber EURACTIV Deutschland. Die Klage beim EuGH nimmt sie zur Kenntnis, nun gelte es, das Verfahren „abzuwarten“.
Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein Projekt der Koalition zwischen ÖVP und FPÖ – nur noch erstere ist heute in der Regierung, die sich bereits 2018 darauf einigte. Schon damals gab es Bedenken von österreichischen EU-Rechtsexperten.