In einer heute veröffentlichten Stellungnahme des Bundesrates fordern die Länder, stärker in das Verfahren für Auswahlkriterien beim Familiennachzug eingebunden zu werden. Der Gesetzesentwurf des Bundestages soll entsprechend nachgebessert werden.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müsse geprüft werden, „in welcher Weise ein transparentes und mit den Ländern abgestimmtes Verfahren zur Festlegung eines Rankings geschaffen werden kann“, heißt es in der Stellungnahme. Der am Donnerstag erstmals vom Bundestag beratene Gesetzentwurf lasse offen, wie das für die Auswahl zuständige Bundesverwaltungsamt die geplanten Kriterien gewichten wolle.
Zudem müsse in dem Gesetz deutlicher klargestellt werden, ob die zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis notwendigen humanitären Gründe voll oder nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Sie wird nun Bundesregierung und Bundestag zugeleitet. Inwieweit sie bei der Verabschiedung der Neureglung berücksichtigt wird, ist noch offen.
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, den seit 2016 ausgesetzten Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ab August wieder für 1000 Menschen monatlich wieder zuzulassen. Die Neuregelung soll bis Anfang Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, damit sie noch rechtzeitig in Kraft treten kann.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kritisierte das von der großen Koalition vorgelegte Gesetz scharf. Durch die Vorlage werde der Nachzug viel zu stark eingeschränkt, sagte er vor der Länderkammer. „Das Recht auf Familie darf kein Gnadenakt sein.“