Das Vereinigte Königreich muss die Realität anerkennen und verstehen, dass es nicht Teil des Europäischen Haftbefehlsystems bleiben kann, wenn es die EU verlassen hat, sagte der Chefunterhändler der EU gestern.
Am Dienstag warnte Michel Barnier am Sitz der EU-Agentur für Grundrechte in Wien, das Vereinigte Königreich könnte möglicherweise nicht mehr den gleichen Zugang zu Polizei-, Justiz- und Sicherheitsinstrumenten haben, wenn die 21-monatige Übergangsfrist, die auf den formellen Austritt aus der EU folgt, im Dezember 2020 endet.
„Wir brauchen mehr Realismus darüber, was möglich ist und was nicht, wenn ein Land bei Rechts-, Freiheits- und Sicherheitsfragen außerhalb der EU-Gesetzgebung sowie außerhalb von Schengen liegt,“ sagte Barnier.
„Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, die EU, ihre Institutionen, Strukturen und Garantien zu verlassen. Es wird ein Drittland sein, außerhalb von Schengen und außerhalb der Rechtsordnung der EU. Das ist eine Tatsache. Fakten haben Konsequenzen,“ so der Chefverhandler weiter.
Er deutete an, die künftige Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bei der Auslieferung von Kriminellen oder Verdächtigen werde davon abhängen, dass das Vereinigte Königreich weiterhin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beteiligt ist und diesen anerkennt.
Großbritannien will alle Vorteile, aber keine Kontrolle
Barnier warf einigen britischen Politikern vor, „alle Vorteile der derzeitigen Beziehungen beibehalten und gleichzeitig den EU-Regulierungs-, Aufsichts- und Anwendungsrahmen verlassen“ zu wollen. Darüber hinaus würden diese Politiker „versuchen, uns für die Konsequenzen ihrer eigenen Entscheidung verantwortlich zu machen.“
Auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar hatte die britische Premierministerin Theresa May ihren Plan vorgestellt, einen separaten Verteidigungs- und Sicherheitsvertrag mit der EU auszuhandeln.
In einem Ende Mai veröffentlichten Papier deutete die britische Regierung dann erneut an, dass sie einen neuen „Vertrag über die innere Sicherheit“ wünscht, der die mehr als 40 EU-Maßnahmen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, die sie derzeit unterzeichnet hat, ersetzen würde.
Britische Beamte sind der Meinung, dass ein neues Abkommen über Sicherheit und polizeiliche Zusammenarbeit mit der EU sehr viel einfacher zu erreichen sei als eine Einigung in den festgefahrenen Brexit-Handelsverhandlungen.
Barnier: Großbritannien kann nicht Teil des Haftbefehl-Systems sein
Der britische Vorschlag vom Mai sieht vor, dass das Vereinigte Königreich Teil von Europol bleibt – der Agentur, die die polizeilichen Ermittlungen in der gesamten EU koordiniert – und auch weiterhin im System des Europäischen Haftbefehls kooperiert.
Barnier betonte gestern jedoch erneut, dass dies nicht möglich sei: „Das Vereinigte Königreich ist nicht bereit, die Freizügigkeit, die Zuständigkeit des Gerichtshofs und die EU-Charta der Grundrechte zu akzeptieren. Das bedeutet, dass das Vereinigte Königreich nicht Teil des Europäischen Haftbefehls sein kann.“
Die Vertreter des Vereinigten Königreichs könnten unter diesen Umständen auch nicht an den Sitzungen der Verwaltungsräte von Europol und Eurojust teilnehmen, fügte Barnier hinzu.