Wirtschaftsweise warnt vor möglichem WTO-Verfahren gegen die USA

„Das ist eine politische Frage, was man damit erreichen kann und wie viel Ärger man sich mit den Amerikanern einhandelt“, sagte Monika Schnitzer Euractiv. [EPA-EFE/CLEMENS BILAN]

Die USA stehen wegen ihres Subventionsprogramms Inflation Reduction Act (IRA) weiter in der Kritik. Sie bei der Welthandelsorganisation (WTO) zu verklagen, könnte am Ende jedoch mehr schaden als nützen, sagte Monika Schnitzer, Vorsitzende der deutschen Wirtschaftsweisen, gegenüber Euractiv.

Das US-Subventionsprogramm hat in Europa Empörung ausgelöst, weil seine „Buy American“-Klauseln, wie z.B. für das Förderprogramm für Elektrofahrzeuge, ausländische Hersteller, darunter auch europäische Autohersteller, benachteiligen.

Das Europäische Parlament nahm am 14. September eine Resolution an, die Möglichkeit offenzuhalten, die USA vor der WTO zu verklagen. Schnitzer, Wirtschaftswissenschaftlerin an der LMU München und Vorsitzende des Sachverständigenrats für Wirtschaftsfragen, warnte jedoch vor dieser Idee und rief stattdessen zu Verhandlungen auf.

„Das ist eine politische Frage, was man damit erreichen kann und wie viel Ärger man sich dabei mit den Amerikanern einhandelt“, sagte sie Euractiv.

„Vielleicht ist es nicht im Sinne der reinen Lehre, aber für uns konkret hilfreicher, wenn wir die USA dazu bringen, uns zu behandeln, als wären wir amerikanische Unternehmen“, fügte sie hinzu.

Während die amerikanischen „local content“-Regeln einige Ausnahmen für Länder vorsehen, die ein Handelsabkommen mit den USA haben, profitiert Europa derzeit nicht davon – da die Verhandlungen über ein Handelsabkommen unter der vorherigen Präsidentschaft von Donald Trump gescheitert sind.

Würden die USA Europa jedoch so behandeln, als gäbe es ein solches Handelsabkommen, wären „wir wiederum drinnen bei diesen ‚Buy American‘-Regeln“, so Schnitzer.

Dazu verhandelt die EU derzeit mit den USA über ein Rohstoffabkommen, welches vorsieht, dass auch in der EU hergestellte Batteriekomponenten für die US-Subventionen für Elektroautos infrage kommen würden.

Zudem laufen derzeit Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein neues Stahlabkommen, wobei Ende Oktober eine Frist abläuft, nach der Stahlzölle automatisch wiedereingeführt würden, wenn vorher keine Einigung erzielt wird.

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Nicht der richtige Zeitpunkt

Der EU-Abgeordnete Bernd Lange (SPD/S&D), der noch im Dezember 2022 eine EU-Klage gegen die USA wegen ihrer diskriminierenden Vorschriften im IRA gefordert hatte, sagte gegenüber Euractiv, angesichts der aktuellen Verhandlungen wäre jetzt der falsche Zeitpunkt dafür.

„Nach wie vor ist die IRA Gesetzgebung nicht WTO konform“, sagte Lange.

„Allerdings sind wir im Moment in intensiven Gesprächen mit den USA, unter anderem über ein Rohstoffabkommen und über die Lösung des Konfliktes über die illegalen Zölle auf Stahl und Aluminium“, so Lange weiter.

Sollten die Verhandlungen scheitern, sei diese Option immer noch offen, betonte er. „Am 20. Oktober findet nun ein EU-USA Gipfel statt, schauen wir mal, was für Ergebnisse dabei herauskommen“, fügte er hinzu.

In einer kürzlich veröffentlichten gemeinsamen Erklärung haben die französischen und deutschen Wirtschaftsweisen zu mehr Gelassenheit in Bezug auf die US-Subventionen aufgerufen. Sie warnten stattdessen vor der Gefahr eines Subventionswettlaufs.

Wenn sich die EU-Länder nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen und versuchen, sich gegenseitig mit Subventionen zu überbieten, „wird man potenziell mehr für die Gewinnung eines Unternehmens zahlen, als man sonst zahlen müsste“, so Schnitzer.

„Insofern muss man alles tun, um das zu reduzieren und sich abzusprechen“, sagte Schnitzer weiter.

Wenn man ein bestimmtes Unternehmen nach Europa holen wolle, „sollte es keinen Unterschied machen, ob das in Frankreich oder in Deutschland oder in Spanien steht“, sagte sie.

„Wir sollten Europa als gemeinsamen Interessenraum sehen“, betonte Schnitzer. „Aber wenn nur einer den Zuschlag erhalten kann, wird es immer einen Interessenausgleich geben müssen“.

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