Tschechien erwägt nach der tragischen Schießerei an der Karls-Universität am 21. Dezember eine Verschärfung seiner Waffengesetze. Ein Student tötete damals 14 Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm.
Bislang gehörte Tschechien zu den Ländern, die ihre Waffengesetze als vorbildlich bezeichneten. Dies zeigte sich bei den Verhandlungen über die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017, die den Waffenbesitz in der EU verschärfte.
Tschechien war aktiv gegen das neue Gesetz. Nach dessen Verabschiedung reichte das Land sogar eine erfolglose Klage ein.
Kürzlich schlug die tschechische Regierung als Reaktion auf die EU-Richtlinie ein neues nationales Waffengesetz für das Jahr 2022 vor. Der Vorschlag befand sich bereits in der Endphase der Diskussion. Als Reaktion auf die Ereignisse im Dezember wird er nun jedoch wieder aufgegriffen und durch weitere Änderungen verschärft, da der Amokläufer in der Schule legal im Besitz von acht Waffen war.
Mit dem neuen Gesetzesvorschlag soll die Frist für die regelmäßige ärztliche Untersuchung von Waffenbesitzern von zehn auf fünf Jahre verkürzt werden. Außerdem erhält die tschechische Polizei mehr Befugnisse. So kann sie Waffen von ihren Besitzern beschlagnahmen, wenn ein Sicherheitsrisiko festgestellt wird, oder eine Gesundheitskontrolle anordnen.
„Wenn der begründete Verdacht besteht, dass sich der Gesundheitszustand verändert hat, wird die tschechische Polizei den Inhaber eines Waffenscheins zu einer medizinischen Untersuchung schicken“, teilte der tschechische Innenminister Vít Rakušan (STAN) mit.
Außerdem sollen Waffenverkäufer verpflichtet werden, verdächtige Transaktionen der Polizei zu melden.
Zu den am meisten diskutierten neuen Änderungen in Reaktion auf die Schießerei an der Schule gehört die Einführung obligatorischer psychologischer Tests für Bewerber um einen Waffenschein, die in den derzeit geltenden Gesetzen nicht vorgesehen sind. Derzeit ist lediglich ein Gutachten des Hausarztes erforderlich. Der Hausarzt kann jedoch auch ein Gutachten eines Psychologen in Auftrag geben.
Wie Deník N berichtete, möchte der Ausschuss der tschechischen psychiatrischen Gesellschaft keine universellen psychologischen Tests einführen. Schließlich kann eine einzige Untersuchung eine mögliche psychische Störung nicht unbedingt aufdecken und der Antragsteller für einen Waffenschein könnte sogar versuchen, seine möglichen Probleme zu verbergen.
Nach Ansicht des Ausschusses der psychiatrischen Gesellschaft ist die Prävention wichtiger. So sollte beispielsweise überprüft werden, ob es sich bei den Antragstellern oder Inhabern von Waffenscheinen nicht um Personen handelt, die wiederholt Straftaten begehen, den Frieden stören, impulsiv handeln oder in alltäglichen sozialen Situationen in heftige Auseinandersetzungen verwickelt sind.
Im November letzten Jahres besaßen nach Angaben des tschechischen Innenministeriums insgesamt 316.564 Personen einen Waffenschein, was einem Anstieg von etwa 2.500 Personen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Zahl der registrierten Waffen überstieg eine Million.

