Spanisches Amnestiegesetz für Separatisten könnte gegen EU-Recht verstoßen

Die Expertengruppe ist Teil des Justizausschusses des spanischen Parlaments, in dem das Gesetz über die außerordentliche Begnadigung verhandelt wird. Sie ist der Meinung, dass die spanische Magna Carta (von 1978) zuerst reformiert werden müsse, um Platz für die zukünftige Gnadenmaßnahme zu schaffen, berichtet Euractivs Partner EFE. [EPA-EFE/OLIVIER MATTHYS]

Das Amnestiegesetz, mit dem die spanische Regierung katalanische Separatisten für illegale Unabhängigkeitsbestrebungen begnadigen will, könnte laut dem Bericht einer Expertengruppe verfassungswidrig sein und sogar gegen EU-Recht verstoßen.

Die Expertengruppe ist Teil des Justizausschusses des spanischen Parlaments, in dem das Gesetz über die außerordentliche Begnadigung derzeit verhandelt wird.

Die Experten sind der Meinung, dass die spanische Magna Carta (von 1978) zuerst reformiert werden müsse, um Platz für die zukünftige Gnadenmaßnahme zu schaffen, berichtet Euractivs Partner EFE.

Den Experten zufolge könnten die Artikel des künftigen Gesetzes gegen EU Recht verstoßen, solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt. Sie würden eine Amnestie für Veruntreuungs- und Terrorismusdelikte separatistischer Aktivisten zwischen 2012 und 2023 ermöglichen.

Miguel Tellado, Fraktionssprecher der größten Oppositionspartei Partido Popular (PP/EVP), sagte am Mittwoch, dass der Bericht der Juristen zeige, dass das Amnestiegesetz „eine Rakete auf der Wasserlinie der Rechtsstaatlichkeit“ sei.

Die PP sei „der einzige Bezugspunkt für Verfassungstreue“ in Spanien, behauptete er.

Zu den zahlreichen „Mängeln“ im Text der künftigen Norm gehöre die „mangelnde Eindeutigkeit“ des Anwendungsbereichs in Bezug auf die zu begnadigenden Straftaten und den Zeitraum, in dem sie begangen wurden, heißt es im Bericht.

Diese Unsicherheit entspreche weder dem „außergewöhnlichen Charakter eines Straferlasses noch den Erfordernissen eines singulären Gesetzes“, schreiben die Experten. Dies beeinträchtige den Verfassungsgrundsatz der Rechtssicherheit und könne die eindeutige Anwendung des Gesetzes verhindern.

Sie bezweifeln auch, dass die spanische Verfassung ‚Amnestie‘ als Rechtsbegriff zulässt, da die Amnestie in den Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers fällt.

Schwere Straftaten fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich des Amnestiegesetzes.

Ernest Urtasun, Kulturminister und Sprecher der linken Partei Sumar, Juniorpartner der Sozialisten (PSOE/S&D) in der Koalition erklärte am Mittwoch gegenüber dem katalanischen Fernsehsender TV3, dass die Verabschiedung des Amnestiegesetzes „von grundlegender Bedeutung“ sei.

Kein Angeklagter solle „weiterhin für die Folgen des [01. Oktober] bezahlen [müssen]“, betonte der Minister.

Er bezog sich dabei auf das Unabhängigkeitsreferendum im Jahr 2017 in Katalonien, welches Separatisten ohne Genehmigung organisiert hatten.

Die Verantwortlichen, darunter der ehemalige katalanische Präsident Carles Puigemont, der seither im belgischen Exil lebt, werden von dem neuen Gesetz profitieren.

Am Mittwoch sagte Justizminister Félix Bolaños (PSOE/S&D), dass „schwere Verbrechen (der Separatisten) von der Amnestie ausgenommen werden sollten“, und erinnerte daran, dass die künftige Regelung diese Straftaten bereits ausschließt.

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