Die Innenminister Deutschlands, Österreichs, Tschechiens, Polens, der Slowakei und Ungarns haben sich in Ungarn auf die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung in die Region geeinigt.
Die gemeinsame Arbeitsgruppe wird aus Beamten bestehen, die in ihren jeweiligen Ländern für den Grenzschutz zuständig sind. Sie einigten sich auch auf die Notwendigkeit, den Schutz der EU-Außengrenzen zu verstärken.
„Wir waren uns heute alle einig, dass Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums auf Dauer nicht wünschenswert sind“, sagte der tschechische Innenminister Vít Rakušan am Montag (27. November) nach dem Treffen mit seinen Amtskollegen.
Aufgrund der Zunahme illegaler Grenzübertritte an den mitteleuropäischen Binnengrenzen haben die Länder in den letzten Wochen beschlossen, vorübergehende Kontrollen einzuführen. Diese sollen bis Anfang 2024 andauern.
„Deshalb haben wir auch die Einsetzung einer gemeinsamen Expertengruppe unterstützt, die auf der Grundlage einer Lagebeurteilung Grenzschutzmaßnahmen für die Folgezeit vorschlagen soll. Dies wird ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen in Mitteleuropa gewährleisten“, fügte Rakušan hinzu.
Die Verhandlungen über die neue Migrations- und Asylpolitik der EU sind noch nicht abgeschlossen. Rakušan plädierte für eine Lösung, die alle EU-Mitglieder mit einbezieht.
„So nah an einer Einigung zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem waren wir noch nie. Dieses Momentum müssen wir nutzen. Die Zeit drängt wegen der Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024. Dafür ist noch einmal die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten notwendig“, betonte die Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
„Eine konsistente und verstärkte Kontrolle der EU-Außengrenzen und eine klare Rückführungspolitik ist die Richtung, die wir gemeinsam einschlagen sollten“, sagte der tschechische Minister. Er ergänzte, dass in diesem Zusammenhang ein umfassender Migrationsansatz erforderlich sei. Dieser erfordere eine effektivere Finanzierung, für beide Seiten vorteilhafte strategische Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern, die Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Zwangsvertreibung sowie die Stärkung der Grenzschutz- und Verwaltungskapazitäten der Transitländer.
[Bearbeitet von Kjeld Neubert]

