Der rumänische Landwirtschaftsminister wurde angehalten, den Rücktritt des EU-Agrarkommissars Janusz Wojciechowski zu fordern, falls den rumänischen Landwirten keine Ausnahmeregelungen für die Fruchtfolge und Brachflächen gewährt werden. Am Dienstag treffen sich die EU-Landwirtschaftsminister in Brüssel.
Im Jahr 2023 wurden Rumänien Ausnahmeregelungen für die GLÖZ-Normen sieben (Fruchtfolge) und acht (Brachland) gewährt. Aufgrund dessen nahm der rumänische Landwirtschaftsminister Florin Barbu Gespräche mit der Europäischen Kommission und dem Rat auf, um für 2024 eine neue Ausnahmeregelung einzuholen.
Diese Ausnahmeregelungen sind eine der Hauptforderungen der rumänischen Landwirte und wurden in einer Vereinbarung zwischen dem Landwirtschaftsministerium und wichtigen landwirtschaftlichen Verbänden festgehalten. Der Minister versicherte den Landwirten, dass er die Angelegenheit in Brüssel ansprechen werde.
Rumänien wird beim Agrarrat am Dienstag (23. Januar) formell Ausnahmen von den Vorschriften über die Fruchtfolge und die Nichtbewirtschaftung bestimmter Flächen im Jahr 2024 beantragen.
Landwirte aus Târgu Mureş im Westen des Landes haben den Minister ausdrücklich aufgefordert, den Rücktritt des Kommissars zu fordern, falls die Ausnahmen nicht gewährt werden.
Auf die Frage, ob er das Mandat der Regierung habe, den Rücktritt des Kommissars zu fordern, antwortete Barbu: „Ich habe das Mandat der Landwirte, aller landwirtschaftlichen Verbände“, wie News.ro berichtete.
EU-Abgeordneter Alin Mituța, Mitglied des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments (AGRI), kritisierte Barbu und sagte, er wolle die „Landwirte für dumm verkaufen“ und versuche, die Verantwortung für seine vermeintliche Inkompetenz auf Brüssel abzuwälzen.
Gemäß Artikel 148 der Verordnung 2115/2021 können Ausnahmeregelungen in bestimmten Fällen für ein Jahr gewährt werden.
Da Rumänien im vergangenen Jahr eine Ausnahmeregelung erhalten hat, müsste diese in diesem Jahr durch eine Abstimmung in der Kommission, im Rat und im Parlament geändert werden, was Mituța für ein „komplexes und fast unmögliches Verfahren“ hält.
Letzte Woche erklärte Kommissar Wojciechowski vor dem Nationalen Rat der Landwirtschaftskammern in Polen, dass die Europäische Kommission keine Ausnahmen von den GLÖZ-Normen 6, 7 und 8 mehr genehmigen werde. Das Fehlen von Normen in der Landwirtschaft und im Umweltschutz sei mit der Gemeinsamen Agrarpolitik unvereinbar, sagte der Kommissar laut Wrp.pl.
[Bearbeitet von Kjeld Neubert]

