Trotz eines kürzlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat der rumänische Premier Marcel Ciolacu angekündigt, gleichgeschlechtliche Paare zunächste nicht rechtlich anerkennen zu wollen. Die Gesellschaft im Land sei hierzu nicht bereit.
Dem kürzlich ergangenen Urteil zufolge muss Rumänien dem Ausschuss der Minister bis zum 25. März Informationen über die Maßnahmen vorlegen, die im Einklang mit der Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs über die Gewährung des Rechtsstatus für homosexuelle Paare ergriffen wurden oder geplant sind.
Aus diesem Grund hat Außenministerin Luminița Odobescu die Regierung aufgefordert, ihren Standpunkt zur Umsetzung der Entscheidung des Gerichts mitzuteilen.
In einem Interview mit dem Radiosender Europa FM erklärte Ciolacu jedoch: „Die rumänische Gesellschaft ist im Moment noch nicht bereit für eine Entscheidung. Wir werden sehen.“
Auf die Frage nach der Förderung der zivilen Lebenspartnerschaft antwortete Ciolacu, dass er Freunde habe, die eine Beziehung mit Personen des gleichen Geschlechts führen.
„Ich bin kein begriffsstutziger Mensch. Ich habe keine Vorbehalte. Ich habe Freunde, die in einer Beziehung mit einem anderen Mann leben. Ich habe kein Problem damit. Aber ich spreche jetzt aus der Sicht des Premierministers“, fügte er hinzu.
Er wollte nicht bestätigen, ob die rumänische Regierung beabsichtige, gegen das Gerichtsurteil zu verstoßen, welches Bukarest auffordert, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der gleichgeschlechtliche Familien anerkennt.
In seinem Urteil vom September hatte der Gerichtshof festgestellt, dass Rumänien gegen Artikel 8 der Konvention verstoße, der das Familienleben schützt.
Demnach ist Rumänien dazu verpflichtet, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der LGBT-Familien im Einklang mit der verbindlichen Entscheidung des Gerichtshofs anerkennt.
„Rumänien wurde auch wegen der Behandlung in den Gefängnissen verurteilt. Das gehört nicht zu meinen Prioritäten, und ich glaube nicht, dass Rumänien im Moment dazu bereit ist“, sagte Ciolacu.

