Der umstrittene polnische Verfassungsgerichtshof entschied am Donnerstag (18. Januar), dass die Medienreformen der neuen Regierung von Donald Tusk rechtswidrig sind. Nun bahnt sich ein Kräftemessen an, da der Kulturminister die Entscheidung als „rechtlich unbedeutend“ bezeichnete.
Letzten Monat, wenige Tage nach dem Amtsantritt der neuen Regierung, hatte Kulturminister Bartłomiej Sienkiewicz die Leitung der öffentlich-rechtlichen Medien, TVP und Polskie Radio, ersetzt und deren Liquidierung veranlasst.
Die nationalkonservative Opposition bezeichnete dies als eine illegale Übernahme der staatlichen Medien durch das neue zentristische Regierungslager.
Am Donnerstag entschied der polnische Verfassungsgerichtshof, dass die Bestimmungen des polnischen Handelsgesetzbuches nicht mit Artikel 2 der polnischen Verfassung vereinbar seien. Auf erstere hatte sich Sienkiewicz für den Austausch der Leitung der öffentlich-rechtlichen Medien und deren Liquidierung bezogen.
„Die Republik Polen ist ein demokratischer Rechtsstaat, in dem die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit verwirklicht werden“, heißt es in Artikel 2 der Verfassung.
Sienkiewicz sagte, diese Entscheidung habe „keine rechtliche Bedeutung“ und sollte ignoriert werden.
Aus Brüssel waren zuvor grundsätzlich positive Töne zu der Reform gekommen. Anfang der Woche erklärte die Europäische Kommission gegenüber Euractiv, dass sie seit langem auf eine Reform des polnischen Staatsmediensektors drängt.
Der Rückgriff auf das Handelsrecht zur Entlassung der Vorstände dieser Unternehmen habe jedoch „keine rechtliche Wirkung“, entschied der Verfassungsgerichtshof.
Er erklärte auch, dass eine Bestimmung des Mediengesetzes, die die Anwendung des Handelsgesetzbuchs auf die beiden staatlichen Rundfunkanstalten ermöglicht, nicht zur Auflösung oder Liquidation dieser Unternehmen verwendet werden kann.
Die Unparteilichkeit des Verfassungsgerichtshofs, der unter der vorherigen konservativen Regierung von Recht und Gerechtigkeit (PiS) reformiert wurde, ist jedoch von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof infrage gestellt worden.
Die derzeitige Regierung und viele Experten glauben, dass der Gerichtshof, einschließlich seiner Leiterin Julia Przyłębska, die auch in der Mediensache entschieden hat, immer noch von der PiS kontrolliert wird.
Die PiS hatte gesetzliche Maßnahmen eingeleitet, damit das Gericht von loyalen Richtern dominiert wird.

