Der polnische Zentralbankchef Adam Glapiński dem die neue Regierungsmehrheit vorwirft, die Politik der Vorgängerregierung unrechtmäßig unterstützt zu haben, wird laut dem neuen Ministerpräsidenten Donald Tusk nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Anfang dieses Monats äußerte sich die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, besorgt über die von Tusk geäußerten Pläne, Glapiński vor Gericht zu stellen. Sie sagte, Glapiński sei durch EU-Recht geschützt.
„Die Unabhängigkeit der Zentralbank bedeutet, dass es keine Konsequenzen für diese oder jene Politik gibt“, räumte Tusk nun auf einer Pressekonferenz ein.
Glapiński habe sich mit seinen Inflationsprognosen geirrt, aber das sei kein Grund, ihn vor Gericht zu stellen.
Dennoch gebe es auch „andere Themen als die Politik“, die die Neutralität der polnischen Zentralbank (NBP) und ihres Chefs persönlich untergraben, fügte der Ministerpräsident hinzu. Er verwies auf Unregelmäßigkeiten in der Institution in den letzten Monaten und Jahren.
„Glapiński sollte an der Spitze derjenigen stehen, die die politische Neutralität der NBP schützen, aber wir stellen fest, dass er diesen Test nicht bestanden hat“, sagte Tusk.
Er forderte, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und die Ermittler arbeiten zu lassen, damit konkrete rechtliche Einwände formuliert werden können.
Die Regierungskoalition wirft Glapiński vor, die Politik der Bank auf die damalige nationalistische Regierung der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS, EKR) zugeschnitten, den Kampf gegen Inflation behindert sowie gegen die Verfassung verstoßen zu haben.
Die PiS, die Polen seit 2015 regiert hatte, verlor nach den Parlamentswahlen im Oktober ihre Mehrheit im Parlament. Sie wurde durch eine breite Koalition unter der Führung von Tusk ersetzt, die aus Tusks Bürgerkoalition (KO, EVP/S&D), dem zentristischen Dritten Weg (Renew/EVP) und der Linken (S&D/Linke) besteht.
Tusks neue Regierung hat zugesagt, die umstrittenen Gesetzesänderungen ihrer Vorgänger rückgängig zu machen. Diese hatten Polen in einen Konflikt mit der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit des Landes gebracht.

