Die Regierung von Polens Ministerpräsident Donald Tusk hat am Montag (4. März) ihre Justizreform vorgestellt, die laut Justizminister Adam Bodnar die Rechtsstaatlichkeit in Polen nach der Herrschaft der PiS-Partei wiederherstellen solle. Ein zentrales Element ist eine Cooling-Off-Periode.
Der Plan umfasst eine Änderung der polnischen Verfassung, zwei weitere Gesetzentwürfe und eine parlamentarische Entschließung, die die Arbeit des polnischen Verfassungsgerichtshofs erleichtern und seine Unabhängigkeit von der Exekutive gewährleisten sollen.
Die Rolle des Verfassungsgerichtshofes ist seit langem ein Streitpunkt zwischen der derzeitigen pro-europäischen Regierungskoalition und der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS, EKR), welche zuvor die Regierung führte.
Das Gericht überprüft unter anderem Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung Polens.
Nachdem die PiS 2015 an die Macht gekommen war, verabschiedete sie eine Reihe von Reformen im Justizwesen. Dazu gehörte auch die Reform des Verfassungsgerichtshofs, die nach Ansicht des EU-Gerichtshofs die Unabhängigkeit der Richter in Polen untergraben hatte.
Die PiS ersetzte auch die Richter des Gerichtshofs. Dieses Vorgehen wurde von der damaligen Opposition und vielen Experten als teilweise illegal und als Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit bezeichnet.
Aufgrund der Vorwürfe fror die Europäischen Kommission, Gelder aus dem Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und dem Kohäsionsfonds ein, die für Polen bestimmt waren.
Die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz war eine der Bedingungen, die die EU-Kommission im Gegenzug für die Freigabe der Mittel verlangte.
Fragen über die Legitimität der Richter und über ihre engen Verbindungen zur PiS-Regierung stehen derzeit im Mittelpunkt der Herausforderungen für das Kabinett von Tusk.
Die ehemalige Regierungspartei PiS bestreitet jedoch, dass der Verfassungsgerichtshof politisiert sei und weist jede Kritik an der Art und Weise, wie die Richter ernannt werden, zurück.
Die Partei behauptet, ihre Justizreformen zielten darauf ab, die Effizienz der Gerichte zu verbessern und die Reste des kommunistischen Einflusses zu beseitigen.
Im vergangenen Monat hatte Bodnar den Justizministern der EU-Staaten in Brüssel schlussendlich einen Plan für eine umfassende Justizreform vorgelegt, der sowohl von der Kommission als auch von anderen Mitgliedstaaten der Union begrüßt wurde.
Cooling-Off für Amtsträger
Nach der von Bodnar vorgeschlagenen und nun öffentlich vorgestellten Reform des Verfassungsgerichtshofs würde das Gericht aus 15 Richtern bestehen, die vom Parlament für eine neunjährige Amtszeit ernannt werden.
Zentral ist, dass ein ehemaliger Abgeordneter, Senator, Europaabgeordneter oder Minister erst vier Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Amt zum Richter des Gerichtshofs ernannt werden könnte.
Die erste Debatte über Bodnars Vorschlag wird am Mittwoch im Parlament stattfinden. Alle 15 Richter, die derzeit im Verfassungsgerichtshof sitzen, werden von der derzeitigen Regierungskoalition als Verbündete der PiS angesehen.
Vor dem Hintergrund der Vorlage des polnischen Plans durch Bodnar hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei ihrem jüngsten Besuch in Warschau die Freigabe von 137 Milliarden Euro aus dem EU-Wiederaufbaufonds und dem Kohäsionsfonds angekündigt.
Die Entscheidung der Kommission wurde von einigen Experten kritisiert, da noch kein Gesetz verabschiedet wurde und sich der Zustand des polnischen Justizwesens seit der PiS-Regierung nicht wesentlich geändert habe.
Laut dem Europaabgeordneten Jan Olbrycht von Tusks Bürgerplattform (PO, EVP) sei in den Vorgaben der Kommission jedoch nirgends von Gesetzen die Rede, die verabschiedet werden müssten.
„Die Kommission erwartete von Polen einen glaubwürdigen Reformplan, der das Land dazu bringen würde, die Zielvorgaben zu erfüllen, und der Plan wurde erfüllt“, so Olbrycht, der auch Mitglied des Haushaltskontrollausschusses (CONT) des Parlaments ist, gegenüber Euractiv.pl.

