Ölhaltiges Abwasser: Dänische Umweltbehörde räumt Verstoß gegen EU-Recht ein

Wie der dänische Rundfunk vor kurzem berichtete, haben die dänischen Umweltbehörden zugegeben, einen "erheblichen Verstoß" gegen das EU-Recht begangen zu haben, als sie RGS Nordic (jetzt IWS) erlaubten, ölhaltiges Abwasser einzuführen und umweltgefährdende Stoffe in den Agersø Sund in Westdänemark abzuleiten. [Shutterstock/Vastram]

Die dänische Umweltbehörde räumt ein, mit der Erlaubnis zur Einfuhr und Entsorgung von ölhaltigem Abwasser aus Norwegen gegen EU-Recht verstoßen zu haben. Damit widerspricht sie früheren Behauptungen des Umweltministers Magnus Heunicke.

Wie DR berichtete, habe die Umweltbehörde zugegeben, einen „erheblichen Verstoß“ gegen EU-Recht begangen zu haben. Dies gehe aus einem Dokument hervor, welches von norwegischen Behörden empfangen wurde.

Der Verstoß betraf die Erlaubnis für das Recyclingunternehmen RGS Nordic (jetzt IWS), ölhaltiges Abwasser einzuführen und umweltgefährdende Stoffe in den Agersø Sund in Westdänemark abzuleiten.

Auf einer Pressekonferenz Mitte Dezember hatte der dänische Umweltminister Magnus Heunicke noch behauptet, es gebe keine Beweise dafür, dass Dänemark mit der Erteilung von IWS-Importlizenzen für norwegische Ölabwässer gegen EU-Vorschriften verstoßen habe.

Auf derselben Pressekonferenz kündigte Heunicke jedoch an, dass zwei der erteilten Genehmigungen für die Einfuhr norwegischer Abwässer zurückgezogen würden. Einer der Gründe dafür war die Gefährdung des Agersø Sund, der als empfindliches Wassergebiet eingestuft wird.

Die dänische Umweltschutzbehörde teilte IWS daraufhin schriftlich mit, dass eine der Einfuhrgenehmigungen des Unternehmens zurückgezogen wurde. Eine Kopie der Entscheidung wurde anschließend an die norwegischen Behörden gesandt.

Aus dem entsprechenden Dokument geht nun hervor, dass die dänische Umweltschutzbehörde unter anderem schrieb, dass die fragliche Einfuhrgenehmigung „unter Verstoß gegen Vorschriften“ erteilt wurde. Die Behörde sei „nicht befugt gewesen, eine Genehmigung“ für die Einfuhr der Ölabwässer zu erteilen. Es handele „sich um einen erheblichen Verstoß gegen das EU-Recht (…), das ein hohes Maß an Umweltschutz gewährleisten soll.“

Warnungen ignoriert

Frühere Warnungen der Staatsanwaltschaft wiesen auf die wahrscheinliche Rechtswidrigkeit der Erteilung solcher Genehmigungen hin. Doch trotz der Warnungen legten die Behörden die Vorschriften anders aus und erteilten die nun zurückgezogenen Einfuhrgenehmigungen im Juni 2022.

Bei der Zurücknahme der beiden Lizenzen räumte Heunicke ein, dass die frühere Auslegung des Ministeriums nach Rücksprache mit der Europäischen Kommission „zu lasch“ gewesen sei.

Dennoch hielt er an der Rechtmäßigkeit der Lizenzen fest.

Zusätzlich zum Widerruf von zwei IWS-Importlizenzen bekräftigte Heunicke, dass er nun „jede einzelne Importlizenz überprüfen“ werde, um zu sehen, ob er und sein Ministerium mehrere Abwasserimporte stoppen sollten, für die die Behörden grünes Licht für die Verbringung nach Dänemark und die Entsorgung ins Meer gegeben haben.

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