Das tschechische Amt für Telekommunikation hat nur noch einen Monat Zeit, um die Einhaltung des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA) zu gewährleisten. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, benötigt es jedoch mehr Personal und die erforderlichen Rechtsgrundlagen.
Während das DSA für größere digitale Plattformen bereits seit August in Kraft ist, wird es für kleinere digitale Akteure erst ab Februar gelten.
Die nationalen Behörden sollen dafür sorgen, dass die Verordnung auf ihrem Staatsgebiet eingehalten wird, indem sie die vor Ort ansässigen Vermittlungsdienstleister kontrollieren.
Im Falle Tschechiens ist das Tschechische Amt für Telekommunikation (CTU) zuständig, das über eine Abteilung verfügt, die unter anderem die Einhaltung des DSA überwachen soll.
Doch diese ist derzeit unterbesetzt: Obwohl die Abteilung eigentlich 18 Mitarbeiter haben sollte, um sich mit dieser Aufgabe zu befassen, verfügt sie nach Angaben des CTU nur über vier. Die Ausschreibungen für die anderen Stellen im Team sind noch offen.
Unklar ist auch, wer Tschechien im Europäischen Gremium für digitale Dienste vertreten wird, einer unabhängigen Beratungsgruppe der nationalen Koordinatoren auf europäischer Ebene.
Doch es sind nicht nur Personalfragen, die in letzter Minute geklärt werden müssen, sondern auch die Verabschiedung von Gesetzen, die es dem CTU ermöglichen, als Koordinator handlungsfähig zu sein.
„Das CTU kann erst dann tätig werden, wenn sie rechtlich ermächtigt ist. Das Gesetz zur Umsetzung der DSA-Verordnung befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren“, sagte ein Sprecher des Amtes.
Auf Anfrage von Euractiv.cz versprach das zuständige Ministerium eine zeitnahe Umsetzung.
„Der Entwurf des Gesetzes über die digitale Wirtschaft wird derzeit vom Ministerium fertiggestellt und wird der Regierung in den kommenden Wochen vorgelegt“, so die Pressestelle.
Doch es bleibt unklar, wann der Rechtsrahmen in Kraft treten wird und somit, wann das CTU seinen Pflichten im Rahmen des DSA nachkommen kann.

