Inflation: Slowenische Regierung lenkt bei Lohnverhandlungen ein

Die Vereinbarung wird rund 160 Millionen Euro kosten, obwohl Finanzminister Klemen Boštjančič darauf hinwies, dass der genaue Betrag erst berechnet werden kann, wenn die jährlichen Inflationszahlen vorliegen. Dies soll in etwa zehn Tagen der Fall sein. [Shutterstock/Alexandros Michailidis]

Das Tauziehen zwischen den Gewerkschaften und der Regierung in Slowenien über Lohnerhöhungen hat vorerst ein Ende gefunden. Die Lohnerhöhungen des öffentlichen Sektors werden demnach zu 80 Prozent an die Inflation angepasst. Damit wurden die angedrohten Streiks abgewendet. 

Damit die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss sie noch von der Regierung und den zuständigen Gewerkschaftsgremien gebilligt werden. Dies wird voraussichtlich nach dem Jahreswechsel geschehen.

Die Vereinbarung wird rund 160 Millionen Euro kosten, obwohl Finanzminister Klemen Boštjančič darauf hinwies, dass der genaue Betrag erst berechnet werden kann, wenn die jährlichen Inflationszahlen vorliegen. Dies soll in etwa zehn Tagen der Fall sein.

Beide Seiten sind der Ansicht, dass die Einigung ein gutes Vorzeichen für die viel härteren Gespräche über die Lohnreform ist, die nach dem Jahreswechsel wieder aufgenommen werden sollen.

Die Gespräche waren durch den Rücktritt des Chefunterhändlers der Regierung Anfang Oktober und die massiven Überschwemmungen im August, die die Aufmerksamkeit auf die Fluthilfe lenkten, ins Stocken geraten.

Mit der Unterzeichnung des Abkommens verpflichten sich die Gewerkschaften, bis zum 13. September 2024 keine Streiks im Zusammenhang mit dem Abkommen zu unternehmen.

Die Verpflichtung gilt nicht, wenn die Regierung vor diesem Datum einer Gruppe von Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes eine Gehaltserhöhung zusagt.

Dies könnte sich für die Regierung als schwierig erweisen. Die Ärzte- und Zahnärztegewerkschaft hat für den 9. Januar einen eintägigen Streik angekündigt, dem ab dem 15. Januar ein Generalstreik folgen soll, falls ihre Forderungen nicht erfüllt werden, einschließlich einer Lohnerhöhung für leitende Ärzte.

Unterdessen planen Richter und Staatsanwälte Protestkundgebungen und sogar einen Streik, wenn ihre Gehälter nicht bis zum 4. Januar erhöht werden, wie es das Verfassungsgericht verfügt hat.

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren