Gewalt gegen Frauen-Richtlinie: Frankreich stellt Position zur Vergewaltigung klar

"Dies ist eine Debatte über die Zuständigkeiten der EU", sagte Dupond-Moretti bei seiner Anhörung im Senat. Er bedauerte, dass einige das Thema "ausgenutzt" hätten, indem sie Frankreich als "rückwärtsgewandt" bezeichneten.

Der französische Justizminister Éric Dupond-Moretti musste sich am Donnerstag (1. Februar) vor der Frauenrechtsdelegation des Senats erklären. Frankreich weigert sich, den Akt der Vergewaltigung als „europäisches Verbrechen“ in eine EU-Richtlinie aufzunehmen.

Seit mehreren Monaten wird Frankreich wegen seiner Haltung zur europäischen Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die die Kommission im März 2022 vorgelegt hat, heftig kritisiert.

Wie Deutschland, die Niederlande, Ungarn und Polen lehnt Frankreich den Artikel fünf ab, der Vergewaltigung im künftigen europäischen Recht verankern soll.

„Dies ist eine Debatte über die Zuständigkeiten der EU“, sagte Justizminister Dupond-Moretti bei seiner Anhörung im Senat. Er bedauerte, dass einige das Thema „ausgenutzt“ hätten, indem sie Frankreich als „rückwärtsgewandt“ bezeichneten.

Wenn Vergewaltigung in die Richtlinie aufgenommen würde, wäre die EU rechtlich befugt, sich mit solchen Fällen zu befassen. Sie würde dann zusammen mit sexueller Ausbeutung und Korruption als „europäisches Verbrechen“ betrachtet werden.

„In diesem Stadium der Verhandlungen ist es wichtig, kein Risiko mit einem Text einzugehen, der vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) aufgehoben werden könnte“, fügte Dupond-Moretti hinzu.

Sollte die künftige Richtlinie Vergewaltigungen enthalten, drohe die Gefahr, dass das Staaten wie Ungarn den gesamten Text vor dem EuGH für ungültig erklären lassen, da die EU in dem Bereich nicht zuständig sei.

Dem Minister zufolge enthält der europäische Text jedoch „wichtige Fortschritte, die nicht untergraben werden dürfen. Frauen brauchen Schutz durch das Gesetz.“

Neben Vergewaltigung deckt die Richtlinie ein breites Spektrum sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt ab, darunter Zwangsehen, sexistisches Cyber-Stalking und Genitalverstümmelung.

Vergewaltigungsdefinition: Deutschland blockiert gemeinsam mit konservativen Ländern

Frauenrechtsorganisationen kritisieren Deutschland für die Blockade einer zustimmungsbasierten Definition von Vergewaltigung, welche in die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufgenommen werden soll. Zuvor waren die EU-Verhandlungen ins Stocken geraten.

Einwilligung einbeziehen oder nicht einbeziehen

Die Frage der Zuständigkeit ist nicht das einzige Problem im Zusammenhang mit Artikel fünf.

Die von der Kommission vorgeschlagene strafrechtliche Definition von Vergewaltigung beinhaltet den Begriff der Einwilligung, den Frankreich ebenfalls ablehnt.

„Ist es Aufgabe des Strafrechts, das Einverständnis des Opfers zu definieren, anstatt sich auf die Definition der Verantwortung des Täters zu konzentrieren?“, fragte Dupond-Moretti die Senatoren.

In Frankreich wird Vergewaltigung als eine sexuelle Handlung definiert, die an einer Person unter Bedrohung, Nötigung, Überraschung und/oder Gewalt vorgenommen wird.

Die Aufnahme des Begriffs der Zustimmung würde das Risiko mit sich bringen, „sexuelle Beziehungen vertraglich zu regeln“, befürchtet Dupond-Moretti. „Die einzige Person, die verantwortlich ist, ist der Vergewaltiger. Das größte Risiko besteht darin, die Beweislast für die Einwilligung dem Opfer aufzubürden.“

Nach Ansicht von Senatorin Jocelyne Antoine (Union Centriste) könnte die Einführung des Begriffs der Einwilligung im Gegenteil einen besseren Schutz für die Opfer bedeuten.

„Wäre es nicht besser, die Begriffe Bedrohung, Gewalt, Nötigung und Überraschung beizubehalten […], aber auch zu berücksichtigen, dass das Fehlen der Zustimmung rechtlich eine Vergewaltigung darstellt?“, fragte sie den Minister.

Gewalt gegen Frauen: EU-Kommission drängt auf rasche Einigung bei neuem Gesetz

Die für Gleichstellung zuständige Kommissarin drängte die EU-Staaten, eine Einigung mit dem Parlament über die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu erzielen. Sie forderte, dass Vergewaltigung in das Dossier aufgenommen wird.

Frankreich: Die „repressivste“ Gesetzgebung

Schließlich wies der Minister darauf hin, dass „die französische Gesetzgebung zur Vergewaltigung zweifellos die repressivste in Europa ist.“

In Frankreich wird ein Vergewaltiger mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren bestraft. Die Strafe kann erhöht werden, wenn erschwerende Umstände vorliegen, bis hin zu lebenslänglicher Haft, wenn die Vergewaltigung von Folter oder barbarischen Handlungen begleitet wird.

Spanien, das „immer eine Referenz ist“, so Dupond-Moretti, „setzt ein Strafmaß von sechs bis zwölf Jahren fest.“

Im Gegensatz zu Frankreich unterstützt die Regierung von Pedro Sánchez jedoch die Aufnahme des Begriffs Vergewaltigung in die europäische Richtlinie. Im spanischen Strafgesetzbuch enthält die Definition den Begriff der Zustimmung.

Die Richtlinie wird am Dienstag, dem 6. Februar, im Rahmen der belgischen EU-Ratspräsidentschaft erneut zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat in den sogenannten Trilogen verhandelt.

Sollte keine Einigung erzielt werden, wird die ungarische Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt, entscheiden, ob die Richtlinie erneut auf die europäische Tagesordnung gesetzt wird oder nicht.

EU-Rat: Gewalt gegen Frauen für Spanien ganz oben auf Agenda

Die EU-Institutionen verhandeln momentan über die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die spanische Ministerin für Gleichstellung, Irene Montero, bekräftigte ihre Unterstützung für das Thema während der spanischen Ratspräsidentschaft.

Lesen Sie den französischen Originalartikel hier.

[Bearbeitet von Alice Taylor/Kjeld Neubert]

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