Gegen die EU-Abgeordnete Eva Kaili wird im Rahmen des Katargate-Skandals wegen Korruption ermittelt. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) hat ihrem Antrag auf Immunität nun abgewiesen.
„Alles ist ’nach Vorschrift‘ gemacht worden und […] es gebe keinen Grund, einen Fehler und damit eine Verletzung der Rechte, Privilegien oder der Immunität von Eva Kaili zu vermuten“, heißt es in dem Vermerk des Parlamentsausschusses, den Euractiv einsehen konnte.
Im Dezember 2022 wurden eine Handvoll Abgeordneter und Mitarbeiter des Europäischen Parlaments wegen Korruptionsvorwürfen verhaftet. In dem als Katargate bekannt gewordenen Fall ging es um die politischen Einflussnahme von Marokko und Katar, die den EU-Abgeordneten vermutlich Geld angeboten hatten.
Kaili hat stets jegliches Fehlverhalten abgestritten. Die griechische Europaabgeordnete und ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments war unter den Festgenommenen. Sie beschuldigte die belgische Staatsanwaltschaft, ihre Rechte als Bürgerin und als Mitglied des Europäischen Parlaments zu verletzen.
Nach dem Auffliegen des Skandals in Brüssel wurde Kaili zunächst als Vizepräsidentin abgesetzt und dann sowohl von der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament als auch von ihrer entsprechenden griechischen Partei, der Pasok, ausgeschlossen.
Die Argumentation
Der Entscheidung ging ein Meinungsaustausch voraus, den die Mitglieder des JURI-Ausschusses am 7. März mit dem belgischen Generalstaatsanwalt führten.
Die Debatte konzentrierte sich auf die Rechtmäßigkeit von Kailis Antrag und die Frage, ob ihre Verhaftung und anhaltende Inhaftierung den rechtlichen Standards entspricht, ohne ihre Rechte zu verletzen oder gegen die Privilegien und Immunität von Europaabgeordneten zu verstoßen.
Die belgischen Staatsanwälte gaben einen ausführlichen Überblick über den zeitlichen Ablauf der Ereignisse und erläuterten die rechtlichen Möglichkeiten, die in jeder Phase der Ermittlungen geprüft wurden, sowie die Gründe für die Maßnahmen, die zur Verhaftung der ehemaligen Europaabgeordneten geführt haben.
Die Mitglieder des Ausschusses stellten Fragen, Details und Klarstellungen und kamen zu dem Schluss, dass keine Verletzung von Kailis Rechten vorlag.
Nach dieser Entscheidung gab die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, bei der Eröffnung der Plenartagung in Straßburg in dieser Woche bekannt, dass Kailis Antrag unzulässig sei.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]

