EU-Kommission droht Slowakei und Fico mit Aussetzung von EU-Mitteln wegen Justizreform

Die geplante Reform des Strafgesetzbuches von Ministerpräsident Robert Ficos Regierung sieht die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft vor, schwächt den Schutz von Whistleblowern und reduziert die Strafen und Verjährungsfristen für schwere Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung und Korruption. [Shutterstock/Novikov Aleksey]

Die EU-Kommission hat die Regierung des umstrittenen Ministerpräsidenten Robert Fico gewarnt, dass ihre kontroverse Justizreform gegen EU-Recht verstoßen könnte, wie es in zwei Schreiben heißt, die Euractiv Slovakia vorliegen. Demnach drohen Bußgelder oder sogar ein Einfrieren von Geldern.

Die Schreiben, deren Existenz ursprünglich von der slowakischen Oppositionspartei Progressive Slowakei enthüllt wurden, zeigen, dass das Justizministerium und die EU-Kommission seit Dezember in einem intensiven Austausch über die geplanten Änderungen stehen.

Die Reform, die letzte Woche vom Parlament verabschiedet wurde und auf die Abzeichnung durch den Präsidenten wartet, reduziert die Strafen und Verjährungsfristen für schwere Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung und Korruption. 

Sie sieht ebenfalls die Abschaffung einer Sonderstaatsanwaltschaft vor und schwächt den Schutz von Whistleblowern.

Das neuere der zwei Schreiben wurde von EU-Kommissar Didier Reynders am 8. Februar verfasst, als das slowakische Parlament das umstrittene Gesetz verabschiedete.

Er erklärte, die geplanten Reformen hätten „offenbar direkte und erhebliche negative Auswirkungen auf EU-Recht.“ Er äußerte sich besorgt über die „Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens“, insbesondere für die finanziellen Interessen der Union.

„Die Kommission ist entschlossen, diese Interessen erforderlichenfalls zu schützen“, so Reynders weiter, „unter anderem durch Vertragsverletzungsverfahren und Verfahren gemäß der Konditionalitätsverordnung und der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität.“

Angesichts der Ernsthaftigkeit der vorgebrachten rechtlichen Bedenken forderte er die Regierung von Ministerpräsident Robert Fico auf, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, bis die Bedenken der Kommission ausreichend berücksichtigt wurden.

In dem anderen Schreiben, das im Januar versandt wurde, wurden die Einwände Brüssels im Einzelnen dargelegt, die sich vor allem um die Schwächung der Korruptionsbekämpfung drehen.

Die Kommission warnt hier davor, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen nicht mit der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug [PIF-Richtlinie] im Einklang stünden. 

Wenn beispielsweise Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU nicht mehr mit einer Freiheitsstrafe, sondern mit einer Geldstrafe oder einem Geschäftsverbot geahndet werden, würde dies „einen Rückschritt im Schutzniveau bedeuten und möglicherweise zu einem Mangel an Wirksamkeit und ausreichender Abschreckung führen.“

Darüber hinaus hätte die vorgeschlagene Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft, die bei der Strafverfolgung eine entscheidende Rolle spielt, schwerwiegende Folgen für die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), die dadurch an Fachwissen und Effizienz in ihren Fällen verlieren würde.

Die in den Änderungsanträgen vorgeschlagene Verkürzung der Verjährungsfristen für PIF-Straftaten würde außerdem dazu führen, dass die EPPO schätzungsweise 20 Prozent ihrer laufenden Fälle einstellen müsste, warnte die Kommission.

Trotz der Schreiben ist die slowakische Regierung weiterhin zuversichtlich, dass eine positive Lösung gefunden wird.

„Das Justizministerium wird dies mitteilen, und es wird nichts passieren. EU-Gelder werden weiterhin in die Slowakei fließen“, sagte Richard Raši, der für den Kohäsionsfonds zuständige Minister.

(Bearbeitet von Nick Alipour)

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