EU-Gerichtshof: EU-Bürger dürfen Agrar-Flächen in Bulgarien erwerben

Besonders problematisch für den EU-Gerichtshof war das bulgarische Gesetz, das vorsieht, dass Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in Bulgarien aufhalten, Eigentumsrechte an landwirtschaftlichen Flächen erwerben können. Diese Regel galt jedoch nicht nur für landwirtschaftliche Flächen. [Shutterstock/nitpicker]

Der Europäische Gerichtshof hat in einem am Donnerstag (18. Januar) veröffentlichten Urteil die Beschränkungen für EU-Bürger beim Kauf landwirtschaftlicher Flächen in Bulgarien mehr als 17 Jahren nach dem Beitritt des Landes zur EU aufgehoben.

Die Hindernisse hätten bereits 2014 beseitigt werden sollen. Dennoch verabschiedete das bulgarische Parlament Änderungen am Gesetz über den Besitz und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die für EU-Bürger erhebliche Hindernisse mit sich brachten. Die Änderungen verstießen laut dem EuGH sogar gegen das EU-Vertragsrecht.

Laut bulgarischem Recht konnte man als EU-Bürger nur landwirtschaftliche Flächen erwerben, wenn man sich zuvor mindestens fünf Jahre im Land aufgehalten hatte.

„Diese Rechtsvorschriften schränken somit den freien Kapitalverkehr gemäß Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein“, urteilte der Europäische Gerichtshof.

In seinem Urteil stellte der Gerichtshof auch fest, dass der EU-Vertrag die Existenz von Gesetzen in einem Mitgliedstaat, die solche Beschränkungen vorsehen, nicht zulässt.

Der Fall wurde zunächst von in Bulgarien lebenden österreichischen Staatsbürgern angestrengt, die Eigentum an drei Feldern in der Nähe der Schwarzmeerstadt Burgas anstrebten. Im Jahr 2012 – fünf Jahre nach dem Beitritt Bulgariens zur EU – erhielten Bürger aus EU- und EWR-Ländern das Recht, dort nichtlandwirtschaftliche Flächen zu erwerben.

Für landwirtschaftliche Flächen sollten die Beschränkungen am 1. Januar 2014 aufgehoben werden, doch dazu kam es aufgrund eines Gesetzesvorschlags der Bulgarischen Sozialistischen Partei (BSP) nicht, die zusehends nationalistische Positionen einnahm. Das Parlament akzeptierte den Vorschlag der BSP ohne Angabe von Gründen, woraufhin die Europäische Kommission ein Verfahren gegen Bulgarien einleitete.

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