Wer seinen Chef bei einem Rechtsbruch erwischt, kann nur verlieren: Er muss entweder seinen Chef, oder das eigene Gewissen verraten.
Zum Whistleblower wird, wer sich dafür entscheidet, das Verhalten seines Arbeitgeber publik zu machen. Doch nur die wenigsten wählen diesen Weg: Allzu oft führt er in den sozialen Abgrund. Zur Zeit steht Antoine Deltour in Luxemburg vor Gericht, weil er den Luxleaks-Skandal veröffentlicht hatte.
Whistleblower gehen in den meisten EU-Staaten ein enormes rechtliches Risiko ein. Um etwa vor Schadensersatzklagen geschützt zu sein, muss zumeist erst ein Gericht anerkennen, dass die preisgegebene Information dem öffentlichen Interesse dient. Wie aber ein Gericht entscheiden wird, lässt sich vorher nicht absehen.
Eine wachsende Front will das nicht mehr hinnehmen. Jetzt haben die EU-Grünen die Europäische Kommission dazu aufgefordert, für einen europaweiten Schutz von Whistleblowern zu sorgen. „Wer fragwürdige Geschäftspraktiken und Steuerbetrug aufdeckt, gehört nicht kriminalisiert, sondern ermutigt“, teilte die Grünen-Fraktion mit. Unter anderem fordert die Partei, Hinweisgeber nicht nur vor gerichtlichen Klagen, sondern auch vor Kündigungen oder Mobbing zu bewahren. Außerdem wollen die Grünen einen Fonds zur Unterstützung von Whistleblowern.
Unangenehme Wahrheiten unter den Tisch kehren
Ob die Kommission auf den Vorschlag reagieren wird, ist fraglich. Erst vor kurzem drückte die Institution nämlich ein Gesetz durch, das die Arbeitgeberseite stärkt: Die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen legt fest, dass Unternehmen größtenteils selbst entscheiden können, was als Geschäftsgeheimnis durchgeht. Kritiker meinen, dass damit fast jede unangenehme Wahrheit unter den Tisch gekehrt werden könne.
Gegenüber EURACTIV wollte die Kommission sich nicht zum Vorstoß der Grünen äußern, teilte aber mit: „Im Rahmen unserer Kompetenzen wägen wir auch einen möglichen Bedarf für einen verbesserten Schutz von Whistleblowern ab“. Außerdem kündigte die Kommission an, bald auch vor der eigenen Haustür kehren zu wollen. Zentral sei dabei die Europäische Staatsanwaltschaft, über deren Einsetzung noch verhandelt wird. „Wir setzen uns dafür ein, dass Whistleblower, die Verdachtsfälle von EU-Korruption an die Europäische Staatsanwaltschaft übermitteln, den notwendigen Schutz nach nationalem Recht erhalten.“
Weil das nationale Recht Whistleblowern jedoch selbst kaum Schutz bietet, ist zweifelhaft, welchen Nutzen Hinweisgeber aus der Europäischen Staatsanwaltschaft ziehen könnten, so lange die Schutzrechte selbst nicht gestärkt werden.
Druck vom Europäischen Parlament
Sven Giegold von den Europa-Grünen ist trotzdem optimistisch: „Alle Erfahrung zeigt, dass die Kommission irgendwann reagiert, wenn das Europäische Parlament parteiübergreifend Druck macht.“ Und Druck wolle das Haus jetzt machen, erst diese Woche hätten die Koordinatoren der großen Parteien das weitere Vorgehen besprochen.
Die meisten Arbeitgeber wird das nicht begeistern, viele verweisen auf bestehende unternehmensinterne Mechanismen: „Neue gesetzliche Regelungen sind auch auf europäischer Ebene überflüssig und sogar schädlich“, sagt ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. „Pauschalierende gesetzliche Regelungen werden den Anforderungen an ein vertrauensvolles Miteinander nicht gerecht. Es würde niemandem nutzen, betriebsinterne Fragen ohne innerbetrieblichen Klärungsversuch in der Öffentlichkeit auszutragen.“ Schließlich könnten ungerechtfertigte Anzeigen die Existenz ganzer Betriebe und deren Arbeitsplätze aufs Spiel setzen.
„Die Mächtigen in Wirtschaft und Politik haben kein Interesse am Whistleblower-Schutz“
Marktwirtschaftlich argumentiert allerdings auch die Gegenseite: „Es geht auch um die Integrität des Marktes: Steuervermeidung zum Beispiel führt zu unfairem Wettbewerb“, sagt Sven Giegold von den Grünen. Wer sauber bleibe, hätte strengere Regeln schließlich nicht zu befürchten. „All die Skandale haben allerdings gezeigt, dass sehr viele sich eben nicht an die Regeln halten“, so Giegold. Schon deshalb hätten die Mächtigen in Wirtschaft und Politik wohl kein Interesse an einem EU-weiten Gesetz zum Whistleblower-Schutz.
Auch die deutsche Bundesregierung hat vergleichbare Vorstöße bislang abgewehrt: erst im vergangenen Jahr versandete ein entsprechender Antrag der Opposition. „Die Anforderungen, die deutsche Gerichte an die Definition des öffentlichen Interesses stellen, sind oft so hoch, dass kein Hinweisgeber sie erfüllen kann“, sagt Matthias Spielkamp, der im Beirat des Whistleblower-Netzwerks sitzt. Neben einer klaren rechtlichen Definition fordert Spielkamp auch die Einrichtung einer unabhängigen Insitution, die Whistleblowern beratend zur Seite steht. Außerdem müssten Arbeitgeber mit Sanktionen rechnen, wenn sie Whistleblower schickanierten.
Deutsche Whistleblower schaffen es zwar selten zu Star-Ruhm. Trotzdem setzt ihre Tradition lange vor Luxleaks und Panama Papers an: 1994 etwa machte die Tierärztin Margrit Herbst den BSE-Skandal öffentlich. Von ihrem städtischen Arbeitgeber wurde sie daraufhin entlassen.

