Radikale Reformpläne: EU-Parlament erwägt neue Ausschussstruktur

Das Dokument ist Teil des internen Verfahrens des Parlaments zur Reform seiner Ausschussstruktur und plant, Konflikte zwischen den derzeitigen „ständigen Ausschüssen“ anzugehen und die legislative Arbeit effizienter zu gestalten. [European Parliament/Alexis HAULOT]

Um Konflikte zwischen den Ausschüssen zu vermeiden, will das EU-Parlament seine Arbeitsweise radikal ändern. Ein Dokument, das EURACTIV einsehen konnte, gibt Einblicke in die Reform. 

Das Dokument ist Teil des internen Verfahrens des Parlaments zur Reform seiner Ausschussstruktur und plant, Konflikte zwischen den derzeitigen „ständigen Ausschüssen“ anzugehen und die legislative Arbeit effizienter zu gestalten.

Die Reform sieht jedoch vor zahlreichen Herausforderungen, wie zum Beispiel der Verteilung der Befugnisse unter den an der Gesetzgebung beteiligten Abgeordneten. Da sich im Vorfeld der Europawahlen im Juni viele Abgeordnete auf ihre Wiederwahlkampagnen konzentrieren werden, dürften sich die Verhandlungen zu der Reform allerdings als schwierig erweisen.

Mit dem Vorschlag würde die neuen ‚Ad-hoc‘-Ausschüsse die gleichen Befugnisse wie die ständigen Ausschüsse erhalten.

Zwar verfügt das Parlament bereits über „nichtständige Sonderausschüsse“ für bestimmte Themen, doch sind diese nur für Berichte, Entschließungen und andere von den Abgeordneten initiierte Verfahren zuständig, nicht aber für Gesetzgebungsverfahren.

Die Ausschüsse sind das Herzstück der Macht des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsprozess. Die Abgeordneten, die zu Ausschussvorsitzenden oder Berichterstattern für einzelne Dossiers ernannt werden, spielen in der Regel eine Schlüsselrolle bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Gesetzen.

Wenn die Europäische Kommission – die einzige EU-Institution, die ein Gesetzgebungsverfahren einleiten kann – einen neuen Vorschlag veröffentlicht, wirken das Parlament und die nationalen Minister als Mitgesetzgeber an dem Dossier mit.

Im Parlament entscheidet die Konferenz der Ausschussvorsitze, ein internes Gremium, darüber, welcher Ausschuss die Federführung für das Dossier übernimmt.

Sobald alle Standpunkte der Abgeordneten und Minister vorliegen, arbeiten die drei Institutionen in Verhandlungen – den so genannten ‚Trilogen‘ – ihre unterschiedlichen Ansätze aus, um zu einem gemeinsamen Standpunkt zu gelangen. Sobald eine endgültige Einigung erzielt ist, wird sie durch eine Abstimmung mit den beiden Mitgesetzgebern bestätigt.

Der Anwendungsbereich der Ad-hoc-Ausschüsse

Innerhalb des derzeitigen Rahmens werden die nichtständigen Ausschüsse ohne Gesetzgebungsbefugnisse in der Regel nur als Reaktion auf außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel einen größeren Skandal oder eine Krise, eingesetzt.

So wurde der Ausschuss für Spionageüberwachung (PEGA) nach den Enthüllungen in den Medien über die Bespitzelung von Journalisten, politischen Gegnern und anderen Persönlichkeiten durch einige EU-Regierungen, wie Spanien und Griechenland, eingesetzt.

Der Sonderausschuss für ausländische Einmischung (ING2) hat in der laufenden Legislaturperiode nach dem umfassenden Einmarsch Russlands in die Ukraine an Bedeutung gewonnen. Ebenso spielte der Sonderausschuss für COVID-19 (COVI) eine Schlüsselrolle bei der Sammlung von Schlussfolgerungen aus der weltweiten Pandemie.

Dem Dokument zufolge wird die Konferenz der Präsidenten (CoP), das Gremium, in dem die Vorsitzenden des Parlaments und der Fraktionen zusammenkommen, damit beauftragt, auf Empfehlung der Konferenz der Ausschussvorsitze darüber zu entscheiden, ob der Ausschuss gebildet werden soll.

Ein Ausschuss-„Cluster“ für jeden Kommissionsvizepräsidenten

Der Vorschlag sieht auch die Möglichkeit vor, ständige Ausschüsse nach „Politikbereichen in Ausschuss-Clustern“ zu gruppieren. Dabei handelt es sich um nicht ständige Formationen ohne legislative Befugnisse, die die Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen erleichtern sollen.

Die Cluster, die zu Beginn jeder Legislaturperiode festgelegt würden, wären keine ständigen Zusammenschlüsse, sondern würden „nur bei Bedarf aktiviert“, heißt es in dem Dokument.

Die Hauptaufgaben der Cluster wären die Veranstaltung öffentlicher Anhörungen mit „bereichsübergreifendem Charakter“, einschließlich solcher mit den „designierten Vizepräsidenten der EU-Kommission.“ Ebenso wäre die Kontrolle ihrer Arbeit, die Verwaltung „horizontaler nicht-legislativer Aktivitäten“ sowie politische Diskussionen und Workshops, an denen viele verschiedene Ausschüsse beteiligt sind, mit einbegriffen.

Laut dem Dokument besteht das Ziel des Clusters darin, „einen kohärenten Ansatz für alle Politikbereiche und Pakete miteinander verflochtener Rechtsvorschriften zu ermöglichen.“

Infolgedessen würde der Cluster die nichtständigen Sonderausschüsse ohne Gesetzgebungsbefugnis ersetzen, wie in dem Dokument vorgeschlagen wird.

„Die Zunahme formeller Ad-hoc-Strukturen ohne Gesetzgebungsbefugnisse führt zu einer zusätzlichen Komplexität der internen Arbeitsmethoden des Parlaments“, heißt es in dem Dokument. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Arbeit dieser nichtständigen Ausschüsse häufig mit den Zuständigkeiten der ständigen Ausschüsse überschneidet.

Wenn ein spezifischer Bericht zu einem „horizontalen, bereichsübergreifenden“ Thema erforderlich ist, „könnte die Aufgabe stattdessen an den entsprechenden Ausschuss-Cluster verwiesen werden“, heißt es in dem Dokument.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]

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