Das in Österreich gegen TTIP, CETA und TiSA aufgelegte Volksbegehren hat die notwendige Anzahl von Unterschriften mehr als erreicht. Jetzt ist das Parlament am Zug.
Eine Woche lang hatte die österreichische Bevölkerung die Möglichkeit, ein Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA zu unterschreiben. 100.000 Unterschriften wären für eine Behandlung durch das Parlament notwendig gewesen, 562.552 sind es am Ende geworden.
Mit einer Beteiligung von 8,88 Prozent ist es damit aber nicht unter die zehn größten Volksbegehren in der Geschichte der Alpenrepublik gekommen. Die Initiatoren feiern das Ergebnis trotzdem als großen Erfolg und wollen jetzt Druck auf die Abgeordneten und die Regierung machen. So etwa fordert Greenpeace Österreich von der Bundesregierung, umgehend einen Gipfel zur EU-Handelspolitik einzuberufen.
Auch von Bundespräsident Alexander van der Bellen, der im Wahlkampf durchaus Sympathien zeigte, ist diesbezüglich keine Unterstützung zu erwarten. Denn der CETA-Zug ist mehr oder weniger abgefahren und hat auch keine Erwähnung mehr im neuen Regierungsprogramm gefunden.
TTIP ad acta gelegt
Anders der Fall TTIP: Er ist aufgrund der bisherigen Ankündigungen von US-Präsident Donald Trump, vorerst ohnedies ad acta gelegt. Erreicht wurde aber, dass es nun im Parlament in Wien zu einer Debatte über dieses Volksbegehren und Freihandelsabkommen generell kommen wird, bei der noch einmal Gegner und Befürworter Gelegenheit haben, ihre Argumente vorzubringen.
Bundeskanzler Christian Kern allerdings hat sich, wiewohl er ursprünglich mit dem Gedanken spielte auf den CETA-Zug aufzuspringen und auch einige SPÖ-Funktionäre zu den Unterstützern des Volksbegehrens zählen, bislang dazu mit keinem Wort geäußert hat. Anders beim Regierungspartner ÖVP, der den Initiatoren des Volksbegehrens vorwirft, die Bürger fehlgeleitet, ihnen Sand in die Augen gestreut und mit Ängsten gespielt zu haben.
Alle Forderungen Österreichs und des Europäischen Parlaments an das EU-Kanada-Handelsabkommen wurden klar erfüllt, heißt es dazu. Die Wasserversorgung ist ausdrücklich ausgenommen und europäische Standards bei Arbeitnehmerschutz und Umwelt sind garantiert. Wer etwas anderes behauptet, würde gezielt Fehlinformationen streuen.