Das österreichische Innenministerium hat einen Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt. Bereits im Vorfeld gab es dazu heftige Kritik.
Die Wiener Ringstraße ist – dank der Prachtbauten aus dem 19. Jahrhundert – nicht nur eine beliebte Touristenattraktion, sondern zugleich eine Hauptverkehrsader der City und damit bevorzugtes Aufmarschgebiet für Demonstrationen. Im Jahresdurchschnitt sind rund 100 temporäre Absperrungen notwendig, an jedem vierten Tag findet hier ein Umzug statt, auch wenn nicht längst nicht alle einen politischen Charakter haben.
Sowohl seitens der Verkehrsclubs als auch der Wirtschaft wird schon seit längerem der Wunsch geäußert, nicht jede Veranstaltung zu genehmigen. Tatsächlich handelt es sich häufig um reine Spaßveranstaltungen, wenn etwa Liegestühle statt Autos auf der Fahrbahn Platz nehmen. Jeder Verkehrsstau belastet die Umwelt, führt zu Verspätungen bei der Heimfahrt von der Arbeit und beeinträchtigt das Geschäftsleben.
Diesen Einwänden will nun Innenminister Wolfgang Sobotka Rechnung tragen. Sein Vorstoß von letzter Woche, bei Demonstrationen regulierend einzugreifen, hat jedoch einen regelrechten Proteststurm ausgelöst. Allen voran die Grünen, aber auch SPÖ-Politiker haben Bedenken geäußert. Applaus spendete die FPÖ.
Die Kritiker sprechen von einem „Rechtruck“ und wittern dahinter den Versuch, das Demonstrationsrecht einzuschränken und unliebsame Proteste zu unterbinden. Nun aber stellt Sobotka klar, dass „die Meinungsfreiheit als Grundrecht selbstverständlich erhalten bleibt und das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt wird“. Er machte jedoch darauf aufmerksam, dass es neuer gesetzlichen Regelungen bedürfe, um diese Grundrechte wirksam zu schützen. Dabei ginge es nicht nur darum, Versammlungen, deren Teilnehmer sowie die Grundrechte Dritter wirksam zu schützen, sondern auch um den Schutz unbeteiligter Dritter. Das betreffe zum Beispiel die Haftung für entstandene oder mutwillig verursachte Schäden. Da solle geklärt werden, wann jemand für Schäden aufzukommen habe, damit nicht Unbeteiligte darauf sitzenblieben.
Kern der Debatte ist unter anderem die Forderung nach einer trennscharfen Definition von Versammlungen, wie sie bereits der Verfassungsgerichtshof verlangt hat. Dass ganze Straßenzüge für Veranstaltungen und Demonstrationen gesperrt werden, sei auszuschließen, weil rechtlich gar nicht zulässig, so Innenminister Sobotka. Man werde aber Schutzzonen, etwa das unmittelbare Umfeld von Krankenhäusern, definieren. Auch bei so genannten „Spaß-Demos“ sollen die Behörden die Möglichkeiten erhalten, gewisse Regelungen zu treffen, damit solche Veranstaltungen in einem entsprechenden Rahmen und unter gewissen Auflagen stattfinden, so Sobotka.
Schließlich man will auch von vornherein einen Sicherheitsabstand zwischen Demonstrationen und Gegendemonstrationen per Gesetz festschreiben. Der werde wird nicht nur innerhalb der Regierung noch abgestimmt, man wolle auch mit den Kritikern in einen offenen Diskussionsprozess treten, verspricht der Innenminister.