Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat mitgeteilt, seine Regierung werde die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall von zwei entlassenen Richter:innen prüfen. Die Reform des nationalen Justizwesens werde aber gemäß den eigenen Prioritäten und dem eigenen Zeitplan umgesetzt.
„Wir schätzen das Gericht sehr, aber wir setzen unsere Programme, einschließlich der Reform des Justizsystems, gemäß unseren Prioritäten um,“ betonte Morawiecki am Dienstag. Er fügte hinzu, die polnische Verfassung habe Vorrang vor den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.
Der EGMR hatte zuvor entschieden, dass der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro die Rechte von zwei Gerichtsbeamten, Mariusz Broda und Alina Bojara, verletzt hatte, indem er sie ohne eine Möglichkeit zur Berufung entließ.
„Da die vorzeitige Beendigung der Amtszeit der Antragsteller als Gerichtsvizepräsidenten weder von einem ordentlichen Gericht noch von einem anderen Organ, das richterliche Aufgaben wahrnimmt, geprüft worden war, hatte der beklagte Staat das Recht der Antragsteller auf Zugang zu einem Gericht in seinem Kern verletzt,“ so das Gericht. Demnach müsse der polnische Staat den beiden Klagenden jeweils 20.000 Euro Schadenersatz zahlen. Beide Seiten haben nun drei Monate Zeit, um in Berufung zu gehen.
Das Justizministerium ließ in einer Stellungnahme verlauten: „Das Gericht nimmt absurderweise an, dass die Ausübung der administrativen Funktion des Vizepräsidenten eines Gerichts […] ein durch die Konvention geschütztes Menschenrecht ist. Das Justizministerium bedauert, dass das Gericht eine politisch motivierte Entscheidung gegen Polen getroffen hat.“




