Migrationspakt: Abstimmung im EU-Parlament für April angesetzt

Die Plenartagung im April wird die letzte Sitzung dieses Mandats sein, bevor im Juni die Europawahlen anstehen. [Philippe STIRNWEISS/European Parliament]

Eine vorläufige Einigung über den Migrationspakt wurde von den EU-Institutionen im Dezember letzten Jahres erzielt. Laut einem Vermerk des Europäischen Parlaments, den Euractiv einsehen konnte, wird nun im April formell über das Gesetzpaket abgestimmt.

Im EU-Gesetzgebungsverfahren verhandeln die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die europäischen Minister in interinstitutionellen Verhandlungen (den sogenannten Trilogen) über eine vorläufige politische Einigung. Anschließend muss diese in zwei getrennten Abstimmungen vom EU-Parlament und den Ministern förmlich verabschiedet werden.

Die Konferenz der Präsidenten bereitet die Tagesordnung der Plenartagungen vor. Laut ihrem Vermerk sieht der am Mittwoch (31. Januar) festgelegte Zeitplan die Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) für Februar, die technischen Anpassungen für März und die Abstimmung für April vor.

Dem Vermerk zufolge hat die Europäische Volkspartei (EVP) darum gebeten, spätestens im März über den Migrationspakt abzustimmen.

Die Plenartagung im April wird die letzte Sitzung dieses Mandats sein, bevor im Juni die Europawahlen anstehen.

Das Migrationspaket besteht aus fünf Verordnungen, über die die EU-Institutionen während der gesamten Legislaturperiode verhandelt haben.

Im September 2020 hatte die Europäische Kommission die Gesetzesvorschläge veröffentlicht. Seitdem haben das Europäische Parlament und die EU-Minister einen gemeinsamen Standpunkt ausgehandelt und schließlich im Dezember 2023 eine Einigung erzielt.

EU erzielt umfassendes Abkommen zur Migration

Die EU-Institutionen haben eine politische Einigung über fünf Gesetze erzielt, die zum ersten Mal ein harmonisiertes Konzept für die Migrationssteuerung in Europa festlegen werden. NGOs haben jedoch kritisiert, dass die Einigung gegen grundlegende Menschenrechte verstößt.

Die Verordnungen über das Screening, das Asylverfahren, das Asyl- und Migrationsmanagement und das Krisenmanagement sowie Eurodac werden die EU-Vorschriften für den Umgang mit Migranten in der EU festlegen und sich maßgeblich auf die Situation an den Grenzen auswirken.

Im Dezember wurde die Einigung von der Europäischen Kommission als erste Vereinbarung zur EU-Migrationssteuerung begrüßt, nachdem viele Jahre lang versucht wurde, einen harmonisierten EU-weiten Ansatz für Grenzkontrollen zu finden.

Im Dezember unterzeichneten 55 zivilgesellschaftliche Organisationen eine gemeinsame Erklärung, in der sie sich gegen die Annahme des Migrationspakts aussprachen: „In seiner jetzigen Form ermöglicht der Pakt Inhaftierungen, Abschiebungen und Racial-Profiling und untergräbt damit effektiv das grundlegende Menschenrecht, nach Schutz zu suchen“, hieß es in dem Schreiben.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]

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