Langfristige Aufenthaltsgenehmigungen: Harte Verhandlungen stehen bevor

Damian Boeselager, Abgeordneter der Partei Volt Europa, sagte, dass es eine "ziemliche Diskrepanz zwischen den Innenministern [der EU27] und dem Europäischen Parlament" gebe. [EPA-EFE/OLIVIER HOSLET]

Die Position der EU-Mitgliedsstaaten zur Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sei „weit weniger ehrgeizig“ als die Position des EU-Parlaments. Dies deute auf schwierige Verhandlungen hin, warnte der Europaabgeordnete Damian Boeselager.

Das Ziel der Richtlinie ist, EU-weite Mindeststandards für Drittstaatsangehörige festzulegen, die eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem EU-Staat beantragen.

Die EU verfügt bereits über eine Richtlinie zur Regelung des Status einer langfristig aufenthaltsberechtigten Person, die Anfang der 2000er Jahre verabschiedet wurde. Die EU-Institutionen haben jedoch beschlossen, die Bestimmungen zu aktualisieren, um „ein wirksameres, einheitlicheres und gerechteres System zum Erhalt des Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU zu schaffen“, erklärte die Kommission auf ihrer Website.

„Dieses System sollte ein Schlüsselinstrument zur Förderung der Integration von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern sein, die sich legal und dauerhaft in der EU niedergelassen haben“, so die Kommission.

Boeselager, Abgeordneter der Partei Volt Europa, sagte jedoch, dass es eine „ziemliche Diskrepanz zwischen den Innenministern [der EU27] und dem Europäischen Parlament“ gebe. Der Verhandlungsführer des Parlaments für den Vorschlag bezog sich dabei auf die von den EU-Staaten am 23. November angenommene Position.

„Das Europäische Parlament sieht Talente als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und den wirtschaftlichen Wohlstand der EU an. Wir glauben, dass wir das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU und die Möglichkeit, Aufenthaltszeiten in verschiedenen EU-Staaten zu kumulieren, ausweiten müssen. Die Innenminister scheinen bisher weniger ehrgeizig zu sein“, erklärte der deutsche Abgeordnete in einem Interview mit Euractiv.

Die Europäische Kommission legte den Vorschlag im April 2022 vor, woraufhin die beiden Gesetzgeber, der Rat der EU und das Europäische Parlament, ihre Arbeit aufnahmen, um ihren jeweiligen Standpunkt zu dem Dossier festzulegen, bevor sie nun gemeinsam über die endgültige Fassung verhandeln werden.

Das Parlament nahm seinen Vorschlag im April 2023 an und befürwortete den Ansatz, Drittstaatsangehörigen den Antrag auf Daueraufenthalt und das Recht auf Arbeit sowie den Umzug von einem Land in ein anderes radikal zu vereinfachen.

EU will Gespräche zur Migrationsreform aufnehmen

Die Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten im EU-Parlament haben ihre Position zu den wichtigsten Gesetzesvorhaben im Migrationsbereich verabschiedet und damit den Beginn Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten eingeläutet.

So können Drittstaatsangehörige in den meisten Mitgliedstaaten beispielsweise nach fünf Jahren Aufenthalt in einem Mitgliedstaat einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen. Das Parlament schlug vor, die Hürde auf drei Jahre zu senken, doch die EU-Mitgliedstaaten wollen den Mindestzeitraum bei fünf Jahren belassen.

Auch die Möglichkeit der Kumulierung von Aufenthaltsjahren in einem anderen Mitgliedstaat wird weiter eingeschränkt.

Nach der Position der Mitgliedstaaten „können Drittstaatsangehörige Aufenthaltszeiten von bis zu zwei Jahren in anderen Mitgliedstaaten kumulieren, um die Anforderungen der fünfjährigen Aufenthaltsdauer zu erfüllen“, heißt es in einer Pressemitteilung zu diesem Thema.

In diesen Fällen würde der Rat jedoch „nur bestimmte Arten von legalen Aufenthaltstiteln akzeptieren, wie beispielsweise Inhaber einer ‚Blauen Karte EU‘ oder eines Aufenthaltstitels, der zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung ausgestellt wurde.“

Was die Mobilität innerhalb der EU betrifft, so befürwortete das Europäische Parlament die Möglichkeit, dass Personen, denen ein solcher Status zuerkannt wurde, zu Arbeits- oder Studienzwecken in einen zweiten Mitgliedstaat umziehen können, ohne dass zusätzliche Anforderungen wie Arbeitsmarktprüfungen oder Integrationsanforderungen gestellt werden.

Die EU-Minister beschlossen stattdessen, dass „dieses Recht auf EU-interne Mobilität kein automatisches Recht ist, sondern einer Reihe von Bedingungen unterliegt“, wie beispielsweise der Bewertung der „Situation der nationalen Arbeitsmärkte“ durch die einzelnen Mitgliedstaaten.

„Ich erwarte nicht, dass die Verhandlungen einfach werden, aber ich werde mich bemühen, Kompromisse zu finden, die Europa helfen, den Wettlauf um internationale Talente zu gewinnen“, so Boeselager abschließend.

Arbeitsmigration: EU-Kommission stellt Talentpool gegen Fachkräftemangel vor

Die Europäische Kommission hat eine Reihe freiwilliger Maßnahmen zur Erleichterung der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der EU vorgeschlagen, um die legale Zuwanderung zu fördern. Sie sollen den Mitgliedstaaten helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]

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