Die Europäische Kommission wird heute eine Reihe von Regulierungsmaßnahmen vorstellen, die sich vor allem auf internationale Digitalkonzerne beziehen. Insgesamt gibt es zwei größere Gesetzespakete, die die Funktionsweise der Plattformwirtschaft in der EU neu regeln werden.
Als Teil des Digital Services Act (DSA), dessen Entwurf EURACTIV bereits vorliegt, drohen Plattformen Bußgelder in Milliardenhöhe, wenn sie sich nicht an neue Regeln in Bereichen wie Werbetransparenz, Entfernung illegaler Inhalte und Datenzugang halten.
Der Digital Markets Act wird unterdessen eine Reihe von vorbeugenden Geboten vorschlagen sowie ein „Marktuntersuchungstool“ einführen, mit dem wettbewerbswidriges Verhalten in der gesamten Plattformökonomie aufgedeckt werden soll.
Im Rahmen des DSA können für Verstöße Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahreseinkommens eines Unternehmens verhängt werden. Zusätzliche Strafen für die Bereitstellung „unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen“ oder für das Versäumnis, „eine On-Site-Prüfung durchzuführen“, werden auf ein Prozent des Jahreseinkommens festgesetzt.
Diese Regeln gelten für die großen Online-Plattformen mit mindestens 45 Millionen Usern – was in etwa zehn Prozent der EU-Bevölkerung entspricht.
Werbe-Transparenz und illegaler Content
Ein Bereich, in dem die Kommission erhebliche Fortschritte machen will, ist die Transparenz bei Online-Werbung. Es werden neue Regeln vorgeschlagen, mit denen den Nutzerinnen und Nutzern von Plattformen unmittelbare Informationen über die Quellen der jeweiligen Werbung bereitgestellt werden. Dies würde auch detaillierte Informationen darüber enthalten, warum eine bestimmte Werbung gezielt auf die eigene Person ausgerichtet wurde.
In Bezug auf illegale Inhalte müssen Plattformen nachweisen, dass sie keine „tatsächliche Kenntnis“ vom Vorhandensein solchen Materials auf ihren Seiten hatten oder dass sie „zügig“ gehandelt haben, um den entsprechenden Content zu entfernen oder den Zugang zu ihm zu sperren. Nur dann würde der jeweilige Konzern nicht haftbar für illegale Inhalte gemacht.
Die EU-Exekutive hat außerdem einen breiten Rahmen für die Definition von „illegalen Inhalten“ entworfen. Dazu zählen Hate Speech, terroristische Inhalte, widerrechtliche diskriminierende Inhalte, Material über sexuellen Missbrauch von Kindern, widerrechtliche und/oder nicht einvernehmliche Weitergabe privater Bilder, Online-Stalking, der Verkauf gefälschter Produkte und die nicht autorisierte Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material.
Die Plattformen sollen außerdem verpflichtet werden, jährliche Risikobewertungen durchzuführen. Mit diesen sollen sie überprüfen, wie sie mit verschiedenen systemischen Risiken umgegangen sind, darunter eben auch die Verbreitung illegaler Inhalte.
Aus solchen Risikobewertungen könnten dann auch verschiedene „Abhilfemaßnahmen“ abgeleitet werden, die die Plattformen in Betracht ziehen sollten, „damit sie die Verbreitung illegaler Inhalte eindämmen und begrenzen können“, wie es im aktuellen Entwurf heißt.
Dazu könnten Korrekturmaßnahmen gehören, „wie die Aussetzung von Werbeeinnahmen für bestimmte Inhalte, oder andere Maßnahmen, wie die Verbesserung der Sichtbarkeit von authentischen und zuverlässigen Informationsquellen.“
Um den Kampf gegen illegale Inhalte zu unterstützen, sollten des Weiteren effiziente „Benachrichtigungsmechanismen“ eingerichtet werden. Diese würden es ermöglichen, „[die Plattformen] über das Vorhandensein bestimmter Inhalte auf ihren Websites zu informieren, die die meldende Einzelperson oder Organisation als illegale Inhalte erachtet.“
Freiwilligkeit gern gesehen
Der Entwurf stellt sich indes nicht gegen die Idee, dass Plattformen ihre eigenen „freiwilligen“ Maßnahmen durchführen, „die darauf abzielen, illegale Inhalte zu erkennen, zu identifizieren und zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren“.
Außerdem müssen die EU-Staaten einen sogenannten „Digital Services Coordinator“ (dt. möglicherweise: Koordinator für digitale Dienstleistungen) ernennen, um die Durchsetzung der EU-Regulierung zu überwachen. Diese Kontrollbehörde soll unter anderem die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer einer Plattform „alle sechs Monate“ überprüfen, um festzustellen, ob ein Online-Dienst die 45-Millionen-User-Marke überschreitet.
Darüber hinaus erhalten die nationalen Koordinatorstellen das Recht, Plattformen zu zwingen, Zugang zu Daten zu gewähren, die „notwendig sind, um die Einhaltung der Regelungen zu überwachen und zu bewerten“. Darüber hinaus können sie verlangen, dass Plattformen wichtige Daten an „ausgewiesene“ Experten oder Forschungseinrichtungen liefern, die dann ihrerseits die Bemühungen der Plattformen, den neuen Regelungen zu entsprechen, überprüfen könnten.
Eine paneuropäische „Dachgruppe“ derartiger Koordinatoren mit dem Namen European Board for Digital Services (dt. möglicherweise: Europäisches Amt für digitale Dienste) wird ebenfalls eingerichtet. Sie ist dann für eine EU-weit harmonisierte Anwendung des Digital Services Act zuständig.
Der Digital Markets Act
Derweil legt die Europäische Kommission am heutigen Dienstag auch ihren Digital Markets Act vor, der unter anderem eine Liste mit verbotenen Praktiken von sogenannten digitalen „Gatekeepern“ einführt.
Eine Anfang des Jahres geleakte Liste mit verbotenen Praktiken solcher Gatekeeper-Plattformen zeigte bereits auf, dass große Tech-Firmen sich Einschränkungen ihrer bisherigen Business-Modelle gegenübersehen könnten – einschließlich der exklusiven Nutzung von Daten und der „Selbstreferenzierung“. Das bedeutet, dass es beispielsweise Online-Suchmaschinen untersagt werden könnte, ihre eigenen Dienste bevorzugt und an exponierter Stelle anzuzeigen.
Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs wird jedoch wahrscheinlich kein „allgemein gültiges Verbot“ oder eine generelle „Schwarze Liste“ mit derartigen Self-Preferencing-Aktivitäten vorgeschlagen. Insgesamt könne man sich jedoch auf vier derartige umstrittene Praktiken konzentrieren.
Ebenfalls in den Plänen der Exekutive enthalten ist eine potenzielle „Graue Liste“ von Aktivitäten, die zumindest als „unfair“ gelten und daher eine stärkere Überwachung durch eine zuständigen Behörden erfordern könnten. Eine „Weiße Liste“ mit positiven Maßnahmen würde hingegen stärkere Verpflichtungen hinsichtlich der Interoperabilität von Produkten oder den verbesserten Zugang zu gewissen Arten von Daten umfassen.
Ursprünglich hatte die EU-Exekutive auch ein „Market Investigation Tool“ vorgesehen, um digitale Märkte, die kurz vor dem Scheitern [Stichwort Monopolisierung] stehen, zu überprüfen und bei Bedarf einzelfallbezogene Abhilfemaßnahmen zu verhängen. Nach Kritik des kommissionsinternen Prüfungsgremiums, dem Regulatory Scrutiny Board, wurden die Befugnisse dieses Instruments jedoch offenbar abgeschwächt.
Die Tech-Giganten verstärken derweil seit Montagabend ihre Lobbyarbeit in Brüssel. Eine besonders unverblümte Botschaft kam dabei von Facebook, die sich direkt in Richtung der US-Firma Apple wandte.
„Wir hoffen, dass der Digital Markets Act auch für Apple Grenzen setzen wird,“ sagte eine Facebook-Sprecherin gegenüber EURACTIV.com. Sie erinnerte daran, dass Apple ein gesamtes „System“ von Geräten bis hin zu Software und Apps im eigenen App Store kontrolliere.
Aus Facebooks Sicht „missbraucht Apple diese Macht, um Entwicklern und Verbrauchern, aber auch großen Plattformen – wie Facebook – zu schaden.“
[Bearbeitet von Benjamin Fox und Tim Steins]