Die für Werte und Transparenz zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová hat am Mittwoch Verständnis für die anhaltenden Demonstrationen gegen Korruption in Bulgarien geäußert. Sie betonte, die Regierung von Ministerpräsident Bojko Borissow solle die Proteste „sehr ernst“ nehmen.
Das sagte Jourová anlässlich der Veröffentlichung der ersten Jahresberichte der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit in den 27 Mitgliedsstaaten. Die Berichte gelten als ein Vorstoß der Kommission, Präventivmechanismen zum Schutz der „EU-Werte“ zu schaffen.
Tausende bulgarische Bürgerinnen und Bürger waren in den vergangenen 84 Tagen immer wieder auf die Straßen gegangen, um den Rücktritt Borissows und des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew aufgrund von Korruption zu fordern. Die beiden hätten die staatlichen Institutionen geschwächt und mächtige Oligarchen im Land begünstigt, so die Vorwürfe.
Doppelte Kontrolle
Etwas überraschend erklärte Jourová gestern, das Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM) das eingerichtet worden war, um die Strafverfolgungssysteme in Bulgarien und Rumänien zu verbessern, werde vorerst fortgesetzt.
Bisher waren die bulgarischen Behörden davon ausgegangen, dass das CVM in dem Moment, in dem ein EU-weiter, gemeinsamer Mechanismus zur Rechtsstaat-Überwachung aller Mitgliedsstaaten eingerichtet wird, Geschichte werden würde.
Tatsächlich war das CVM-Verfahren als vorübergehender Mechanismus eingeführt worden, als die beiden Länder 2010 der EU beitraten. Allerdings haben offenbar weder Bulgarien noch Rumänien ausreichende Fortschritte erzielt, um aus diesem Verfahren auszuscheiden. In gewisser Weise stehen sie nun unter „doppelter Überwachung“ durch CVM und Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission.
Jourová sagte dazu: „Der CVM-Mechanismus läuft noch. Wie Sie wissen, gab es Pläne, ihn aufzuheben, aber es gibt noch offene Fragen, denn bei den bulgarischen Behörden, und insbesondere innerhalb der Regierung, müssen die Reformen zum Abschluss gebracht werden.“ Sie fügte hinzu, die bulgarische Öffentlichkeit befürworte den CVM nach wie vor. Und: „Bei nahezu jeder Umfrage gab es vom bulgarischen Volk immer eine sehr deutliche Botschaft, dass das Vertrauen in die [heimische] Justiz sehr gering ist.“
Jourová mahnte weiter, das bulgarische Parlament und die Regierung sollten sich „sehr ernsthaft“ mit den Ergebnissen des Kommissionsberichts auseinandersetzen, denn: „Wenn Menschen eine solche Unzufriedenheit und ein solches Misstrauen ausdrücken und ein ganz klares Gefühl haben, dass es nicht möglich ist, vom Staat Gerechtigkeit zu erfahren, dann ist dies eine ernste Sache, die von den nationalen Behörden adressiert werden muss“.
Im Kommissionsbericht zur Rechtsstaatlichkeit in Bulgarien heißt es unter anderem, die bulgarische Justiz müsse im Kampf gegen die Korruption endliche bindende Urteile fällen. Weiter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Justizreformen, die seit langem bestehende Forderungen nach einer verbesserten Rechenschaftspflicht des Generalstaatsanwalts schaffen sollen, noch immer nicht abgeschlossen sind.
Darüber hinaus werfe die bisherige Funktionsweise des Obersten Justizrates und der Justizaufsicht Bedenken auf, die weiterhin bestehen.
Als Grund zur Besorgnis wird auch die mangelnde Transparenz der Besitzverhältnisse im bulgarische Medienwesen genannt. So gebe es laut Bericht Hinweise auf enge Verbindungen zwischen gewissen Medien und führenden Politikern, die „nicht offiziell“ Eigentümer dieser Medien sind. Darüber hinaus würden viele Journalistinnen und Journalisten politische Einmischung in die Medien in Bulgarien als „häufig“ und „weit verbreitet“ bezeichnen.
Abschließend wird im Kommissionsbericht darüber hinaus der Verordnungsentwurf zu Transparenz in Bezug auf ausländische Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen kritisiert. Dieser könnte laut Berichten „möglicherweise negative Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft“ haben.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]