Die liberale Fraktion Renew Europe hat am Mittwoch (2. Juni) angekündigt, in der Plenarsitzung des EU-Parlaments in der kommenden Woche eine Mehrheit für eine Klage gegen die Europäische Kommission zu suchen. Letztere habe es bisher versäumt, die Auszahlung von EU-Geldern an die rechtsstaatliche Situation in den Mitgliedsländern zu koppeln.
„Wir von Renew Europe haben genug von der ständigen Verzögerungstaktik und diesem Spiel auf Zeit,“ heißt es in einer Erklärung der Fraktion. Die Liberalen wollen demnach eine Resolution einbringen, über die kommende Woche abgestimmt würde. Darin wird eine Klage nach Artikel 265 der EU-Verträge wegen „Untätigkeit“ der Kommission gefordert.
Die Europaabgeordneten hatten der Europäischen Kommission im März eine Frist bis zum 1. Juni gegeben, um Richtlinien für die sogenannte Rechtsstaatlichkeitskonditionalität vorzulegen.
Unterstützung dürften die Liberalen von den Grünen bekommen. „Die Frist ist abgelaufen, aber die Kommission weigert sich immer noch, die Verfahren voranzutreiben,“ kritisierte der grüne Europaabgeordnete Daniel Freund gegenüber EURACTIV.com.
„Das ist – per Definition – Untätigkeit. Daher wäre es eine logische Schlussfolgerung, wenn das Europäische Parlament diesen Fall vor den EuGH [Europäischer Gerichtshof] bringt,“ fügte er hinzu.
Der Konditionalitätsmechanismus, der eigentlich bereits seit dem 1. Januar rechtlich in Kraft ist, hatte eine große Hürde in den Verhandlungen über den 1,8 Billionen Euro schweren Haushalt der EU Ende vergangenen Jahres dargestellt.
Der von den Staats- und Regierungschefs ausgehandelte Kompromiss, dem auch Ungarn und Polen zustimmten, beinhaltet die Bestimmung, dass der Europäische Gerichtshof zunächst darüber entscheiden muss, ob der Mechanismus gegen die EU-Verträge verstößt, bevor er angewendet wird.
Polen und Ungarn hatten ihre jeweiligen Klagen gegen den Mechanismus Anfang März eingereicht. Es ist allerdings unklar, wann diesbezüglich mit einem Urteil zu rechnen ist.
Der Kompromiss vom Dezember beinhaltet auch ein umstrittenes Versprechen der Kommission, dass sie das Verfahren gegen kein Land aktivieren würde, bevor keine klaren Richtlinien für die Anwendung der Konditionalität aufgestellt worden sind. Man wolle nun erst einmal den Ausgang der Gerichtsverfahren Ungarns und Polens abwarten.
Die für Werte und Transparenz zuständige Kommissarin, Věra Jourová, schien diese Woche jedoch ihre Meinung geändert zu haben: Sie deutete an, dass die Institution den Mechanismus doch im Laufe dieses Jahres starten könnte, falls das Gericht für seine Entscheidungsfindung zu lange brauche. „Wir haben nicht die Verpflichtung, auf das EuGH-Urteil zu warten,“ betonte Jourová am Dienstag gegenüber Bloomberg.
Sie fügte hinzu, ein Urteil erst im kommenden Jahr wäre aus Sicht der Kommission „zu spät“. Gegebenenfalls würde der Mechanismus dann früher ausgelöst.
Das Europäische Parlament weist derweil darauf hin, dass in der Gesetzgebung zur Rechtsstaatlichkeitskonditionalität keine von der Kommission geplanten „Leitlinien“ notwendig sind. Die Kommission dürfe die Anwendung der seit Anfang des Jahres geltenden Verordnung nicht einseitig aussetzen.






