Der Europäische Rechnungshof wird eine Untersuchung der Verträge einleiten, die die Europäische Kommission mit externen Beratern abgeschlossen hat. Mit der Prüfung soll beurteilt werden, ob die Vereinbarungen ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten, sagte eine Sprecherin der Institution am Donnerstag gegenüber EURACTIV.com.
Allein in den vier Jahren zwischen 2016 und 2019 gab die Kommission mehr als 462 Millionen Euro für Leistungen der Beratungsfirmen PwC, EY, KPMG und Deloitte aus. Das geht aus Schätzungen hervor, die EURACTIV.com am Donnerstag veröffentlichte.
Die Ausgaben für die vier großen Unternehmen sind insbesondere seit dem Start des Strukturreform-Unterstützungsprogramms (SRSP) der Kommission gestiegen.
Im Jahr 2019 erhielten die „Big Four“ allein Verträge im Wert von 24,38 Millionen Euro, die von der Kommission finanziert wurden und den EU-Mitgliedsstaaten technische Unterstützung bei 91 Reformen in Bereichen wie Justiz, Gesundheit oder Arbeitsmärkte bieten sollten.
„Wir prüfen derzeit die von der Europäischen Kommission getätigten Ausgaben für externe Berater,“ bestätigte eine Sprecherin des Rechnungshofs gestern.
„Diese Prüfung zielt darauf ab, zu beurteilen, ob die Kommission bei der Beauftragung von Beratern […] ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt und gleichzeitig ihre eigenen Interessen schützt,“ fügte sie hinzu.
Der Bericht wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres veröffentlicht werden.
Vestager: „Komplexe Themen“
Die Beteiligung von Beratungsfirmen an der Politikgestaltung hat insbesondere im Europäischen Parlament Sorge ausgelöst. Einige der Ausschreibungen könnten potenzielle Interessenkonflikte darstellen, darunter ein Vertrag mit McKinsey in Bezug auf künstliche Intelligenz.
Die für die Digitale Agenda und Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte gestern hingegen, die Arbeit von Beratungsfirmen sei für „extrem komplexe“ Themen notwendig.
In einem Pressegespräch mit EURACTIV und anderer Medien erwähnte sie einige Fälle, in denen ihre Dienststellen Beratungsdienstleister anheuern mussten, beispielsweise bei der Bewertung fauler Kredite in den Bilanzen von Banken. Vestager erklärte, derartige Themen würden „ein ziemlich spezielles Wissen“ erfordern – „und das haben wir intern nicht“.
„Wir können dieses Spezialwissen auch gar nicht intern im Haus haben, weil wir dann eine Menge Ressourcen aufwenden müssten. Das wären Ressourcen, die einfach verpuffen, wenn die Expertise aktuell nicht genutzt wird. Das wäre einfach nicht effizient,“ verteidigte sie die Beauftragung von externen Beratungsfirmen.
Die dänische Kommissarin erklärte weiter, dass ihre Dienststelle (GD Wettbewerb) in diesen Fällen einen Rahmenvertrag mit externen Auftragnehmern abschließt, „damit wir stets wissen, dass wir die richtigen Preise bekommen“.
Ob dieser Prozess überall in der Kommission befolgt wird, könne sie aber nicht sagen: „Ich gehe davon aus, dass dies auch die Vorgehensweise der Kolleginnen und Kollegen anderer Kommissionsdienststellen ist, aber ich weiß es nicht. Einen derartigen Überblick über die Vorgehensweisen habe ich nicht.“
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]