Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für ein Asyl- und Migrationspaket vorgelegt. Darin wird den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, die Verantwortung für Asylsuchende im Rahmen eines „verpflichtenden Solidaritätsmechanismus“ zu teilen. Im Prinzip heißt das: Wer keine Menschen aufnimmt, soll bei der Abschiebung unterstützen.
Die Kommission schlägt vor, es solle künftig „flexible Beiträge“ der EU-Mitgliedstaaten geben. Demnach könnten die einzelnen Länder sich an der Umverteilung von Asylbewerbenden aus dem Ersteinreiseland beteiligen, alternativ an der Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht mitwirken, oder zumindest finanzielle Unterstützung für die besonders betroffenen Staaten an den EU-Außengrenzen bereitstellen.
Ziel sei eine „gerechte Aufteilung der Verantwortung sowie Solidarität“. Derartige Solidarität mit Ländern wie Griechenland, Italien oder Malta würde demnach „verpflichtend“, wenn diese „unter Druck geraten“.
In den vergangenen fünf Jahren habe sich gezeigt, dass freiwillige Solidarität offenbar nicht ausreichend ist, erklärte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson dazu. Die EU müsse von „Ad-hoc-Lösungen“ abrücken und ein verpflichtendes Migrationsmanagementsystem einrichten.
Gleichzeitig soll der Vorschlag offenbar auch die osteuropäischen Länder beruhigen, die sich hartnäckig weigern, Asylsuchende aufzunehmen, und in den vergangenen Wochen einmal mehr ihre Ablehnung gegen Zwangsumsiedlungen bekräftigt hatten.
Letztendlich gehe es „um die Erkenntnis, dass wir ein gemeinsames Problem haben und dass wir es gemeinsam lösen müssen“, so die schwedische Kommissarin.
Schnelle Abschiebung – und Verhinderung von Pushbacks
In den rund 400 Seiten umfassenden Vorschlägen, die fünf verschiedene EU-Gesetze beinhalten, liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Rückführung derjenigen Menschen, die kein Asyl erhalten.
Der Vorschlag zielt auch darauf ab, mehr legale Wege für Geflüchtete sowie andere Migrantinnen und Migranten zu eröffnen. Er soll auch die Zusammenarbeit mit Drittländern verbessern, die Menschen aufnehmen, bevor sie Europa erreichen. Ebenfalls vorgesehen ist eine strengere Überwachung der EU-Länder, um sicherzustellen, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. In den vergangenen Monaten und Jahren hatte es immer wieder Berichte über illegale Pushbacks in Ungarn, Kroatien, Griechenland oder Malta gegeben.
Gesundheits-, Identitäts- und Sicherheits-Screening
Der aktuelle Vorschlag beinhaltet ein neues obligatorisches „Screening“ vor der Einreise mit Gesundheits-, Identitäts- und Sicherheitskontrollen sowie beschleunigte „Grenzverfahren“. Mit letzterer Neuerung sollen abgewiesene Asylsuchende innerhalb von maximal acht Monaten abgeschoben werden können.
Gelingt die „Rückführung“ aus irgendwelchen Gründen hingegen nicht, müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Geflüchteten letztlich aufnehmen.
Umsiedlung und Aufnahmen weiterhin nicht verpflichtend
Wie EURACTIV.com bereits gestern berichtete, wird es indes keine verpflichtenden Umverteilungen geben. Stattdessen sollen die Mitgliedsstaaten künftig „flexible Optionen“ haben, wie sie die Verantwortung teilen können.
Allerdings könnte ein Land, wenn es unter „großem Migrationsdruck“ steht, versuchen, einen „Krisenvorsorge“-Mechanismus zu aktivieren, in dessen Rahmen die anderen Mitgliedsstaaten verpflichtet wären, Menschen aufzunehmen oder zumindest Vorkehrungen zu treffen, um die zurückgewiesenen Personen in ihre Heimatländer zurückzuschicken.
Auf Nachfrage von EURACTIV, ob es bestimmte Schwellenwerte geben wird, ab wann ein Mitgliedsstaat diesen Krisenmechanismus auslösen darf, antwortete Johansson lediglich, das betroffene Land könne dies beantragen. Die Kommission werde den Antrag dann prüfen.
„Aber bedenken Sie, dass wir hier über eine Krisensituation vom Typ 2015 sprechen,“ fügte der für die Förderung der europäischen Lebensweise zuständige EU-Kommissionsvize Margaritis Schinas schnell hinzu.
Am Vorabend der heutigen Präsentation des Migrationspakts hatte Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz noch gewarnt, die Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU sei gescheitert: „Das lehnen so viele Staaten ab. Das wird auch nicht funktionieren.“
Auf die Frage, wie die Kommission die Rolle der Türkei in dem vorgeschlagenen Pakt sieht – insbesondere was Abschiebungen betrifft – antwortete Schinas, er sei „überzeugt, dass wir zusammenarbeiten können“.
Nach den Erfahrungen im Jahr 2015 hatten sich die EU-Staaten entschieden, den sogenannten „Flüchtlingspakt“ mit Ankara zu schließen. Damit sollte die Einreise von Migrantinnen und Migranten in die EU im Austausch für finanzielle Unterstützung gestoppt werden.
Die Kommissionsbeamten erklärten heute abschließend, alle Elemente der neuen Migrationsregelungen könnten ab 2023 umgesetzt werden; der Pakt müsse jedoch zuerst von den 27 EU-Staaten diskutiert und gebilligt werden.
Aktionismus nach Moria
Der neue Vorschlag kommt kurz nach dem verheerenden Brand Anfang dieses Monats in dem überfüllten Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Der Vorfall hatte einmal mehr deutlich gemacht, dass in der EU seit Jahren keinerlei Entscheidungen beim Thema Flucht, Migration, Umverteilung und Solidarität getroffen werden konnten.
„Die Ereignisse von Moria haben uns drastisch vor Augen geführt, dass die Zeit, in der wir in einem halbfertigen Haus leben konnten, endgültig abgelaufen ist. Es ist höchste Zeit für die Einführung einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik,“ erklärte Schinas dazu.
Der Handlungsdruck scheint somit offenbar wahrgenommen zu werden: „Die Erfahrungen mit der Migration sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, und die damit verbundenen unterschiedlichen und teils enormen Herausforderungen müssen ermittelt, anerkannt und entschlossen angegangen werden,“ so Schinas weiter.
Innenkommissarin Johansson fügte hinzu: „Was wir heute vorschlagen, wird eine langfristige Migrationspolitik aufbauen. Eine Politik, die europäische Werte in praktisches Handeln umsetzen kann.“ Dies komme nicht nur den EU-Staaten zugute. Vielmehr würden die neuen Vorschlägen „für klare, faire und schnellere Grenzverfahren sorgen, damit Menschen nicht in einem Zustand der Ungewissheit warten müssen“.
Johansson gab sich zuversichtlich, der Vorschlag bedeute eine „verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Hinblick auf rasche Rückführungen, mehr legale Zugangswege und ein entschlossenes Vorgehen gegen Schleuser“, und schloss: „Mit der neuen Migrationspolitik schützen wir grundsätzlich das Recht auf Asyl.“
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]