EU-Gerichtshof entscheidet: Uber ist ein Transportunternehmen

Der umstrittene Fahrdienstleister kommt auf keinen grünen Zweig. Nun gibt es in Wien Ärger. [EPA-EFE/WILL OLIVER]

Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass Uber ein Transport-Dienstleistungs- und kein Digitalunternehmen ist. Deswegen muss die Firma die jeweiligen nationalen Anforderungen für Transportdienstleister erfüllen.

Das Urteil ist ein schwerer Schlag für Uber. Das Unternehmen hatte argumentiert, seine Dienste seien im Rahmen der lokalen Gesetzgebung und fielen unter die Dienstleistungsfreiheit – eine Ansicht, die der EuGH nicht teilt.

Stattdessen erklärte der Gerichtshof, die „Vermittlungsdienste“ von Uber seien „direkt mit einer Transportdienstleistung verknüpft und müssen daher als eine ‚Dienstleistung im Transportsektor‘ im Sinne des EU-Rechts angesehen werden.“ Darüber hinaus organisiere das Startup nicht nur die Transport-Services, sondern es übe auch „maßgeblich Einfluss“ auf die Arbeitsbedingungen der Fahrer aus.

In einer Richtlinie von 2016 hatte die Europäische Kommission festgehalten, dass das Ausmaß der Kontrolle, die eine Plattform über die Dienstleister (in diesem Fall die Fahrer) ausübt, ein entscheidender Faktor bei der Festlegung ist, ob ein Unternehmen als digitale Plattform zur Dienstleistungsvermittlung oder als Bereitsteller solcher Dienstleistungen anzusehen ist.

Das gestrige Urteil des Gerichtshofs könnte auch Auswirkungen auf ähnliche Dienstleistungsplattformen haben, beispielsweise bei der Vermittlung von Unterkünften.

Uber selbst erklärte in Reaktion auf den Richterspruch, dieser würde „in den meisten EU-Ländern, in denen wir ohnehin schon unter Transportdienstleistungsgesetzen operieren“ keinen Einfluss auf das Geschäft haben. „Wie unser neuer CEO herausgestellt hat: Es ist richtig, dass Dienstleistungen wie Uber reguliert werden und daher werden wir den Dialog mit den Stadtverwaltungen in ganz Europa fortführen,“ erklärte ein Unternehmenssprecher.

Er verwies auch darauf, dass einige nationale und lokale Behörden die Regulierung von Fahrdienstvermittlern bereits vor dem EuGH-Urteil in Angriff genommen hatten. Entsprechend habe Uber beispielsweise seine Dienste in Madrid und Berlin bereits 2016 angepasst. Auch in Finnland und Estland wird derzeit an neuen Gesetzen für den Transportdienstleistungssektor gearbeitet.

Dennoch dürfte das gestrige Urteil Einfluss auf Ubers Expansionsstrategie in anderen europäischen Märkten haben, weil diese nun von den Bedingungen der nationalen und lokalen Behörden abhängig wird. Es wird die Firma wohl Zeit und Geld kosten, sich an die jeweils unterschiedlichen Gesetze und Märkte anzupassen.

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Die Londoner Verkehrsbehörde hat Uber die Betriebsgenehmigung entzogen – wegen fehlende Nutzersicherheit und einem „Mangel an Unternehmensverantwortung“.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs trifft Uber nach einer Reihe von Rückschlägen. Im August übernahm Dara Khosrowshahi den CEO-Posten von Gründer Travis Kalanick, der in diverse Skandale verstrickt sein soll. Im September wurde dem Unternehmen der Betrieb in London untersagt. Und vergangene Woche gestand ein Uber-Fahrer im Libanon, eine britische Diplomatin umgebracht zu haben. Dadurch wurde die Frage nach ausreichenden Hintergrundchecks der Fahrer wieder aufgeheizt.

Trotz allem bleibt das Unternehmen mit einem Wert von über 60 Milliarden Euro das derzeit wertvollste Start-up der Welt.

Die Europäische Kommission begrüßte das Urteil. Die EU-Exekutive will sich nun auf Kurzzeitunterkünfte konzentrieren. Demnach sollen nach mehreren Arbeitstreffen mit den Mitgliedstaaten und Akteuren in diesem Geschäftsfeld eine Reihe von Regeln aufgestellt werden, die sich auf digitale Zimmervermittlungsfirmen konzentrieren. In diesem Sektor ist Airbnb das führende Unternehmen in Europa.

Laut Eurostat-Statistiken, die ebenfalls am Mittwoch veröffentlicht wurden, haben 17 Prozent der EU-Bürger in den vergangenen zwölf Monaten eine entsprechende Unterkunft über Websites oder Apps gebucht.

In einem Interview mit EURACTIV im September hatte Elżbieta Bieńkowska, die EU-Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum, das unbedachte Verbieten von Dienstleistungsvermittlern wie Uber kritisiert. Auf die Frage, ob man EU-weite Regelungen für solche Firmen brauche, sagte Bieńkowska damals: „Ich selber habe kein gutes Gefühl dabei, diese Branche zu regulieren, obwohl einige dieser Start-Ups das sogar befürworten.“

Dennoch wird die Kommission heute einen Vorschlag zur Aktualisierung von EU-Regularien über Arbeitsverträge vorlegen. Damit sollen die Rechte von Zeitarbeitskräften gestärkt werden – was beispielsweise auch Uber-Fahrer betrifft.

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