Das EU-Parlament will gegen die Freigabe der EU-Gelder an Ungarn vorgehen. Die EU-Kommission soll demnach für die umstrittene Entscheidung vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden. Gleichzeitig drängen EU-Abgeordnete darauf, Ungarn das Stimmrecht in der EU zu entziehen.
Die Kommission gab am 13. Dezember, am Vorabend eines EU-Gipfels zur Unterstützung der Ukraine, 10,2 Milliarden Euro für Ungarn frei. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hatte zuvor angedroht, die Verhandlungen zu dem Beginn der Beitrittsgespräche mit der Ukraine platzen zu lassen.
Obwohl die Freigabe der Gelder erwartet worden war, löste sie schnell Empörung aus: EU-Abgeordnete beschuldigten die Kommission, Ungarns „Erpressung“ nachzugeben.
Mit der Zustimmung einer Mehrheit des EU-Parlaments – bestehend aus den Sozialdemokraten (S&D), der Fraktion der Grünen/EFA, der konservativen EVP, der liberalen Fraktion Renew und der Fraktion Die Linke – will das EU-Parlament nun gegen die Entscheidung vorgehen. Am Donnerstag soll das EU-Parlament diesbezüglich eine scharf formulierte Entschließung verabschieden, die Euractiv bereits vorab einsehen konnte.
Darin wird auch geplant, die EU-Kommission wegen der Freigabe der Gelder an Ungarn vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.
„Wir senden auch ein starkes Signal an die Kommission: Wenn sie einfach Milliarden von Euro verteilt, um Ungarns Veto zu umgehen, wird sie damit nicht durchkommen. […]. Weil die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn nicht funktioniert, erhebt das Europäische Parlament nun diese Klage gegen die Kommission“, sagte der Grünen EU-Abgeordnete Daniel Freund, der als einer der treibenden Kräfte hinter der Initiative gilt.
Die Mehrheit der EU-Abgeordneten ist der Meinung, dass die Entscheidung der Kommission, die Gelder freizugeben, nicht auf objektiven Verbesserungen im ungarischen Justizwesen und der Rechtsstaatlichkeit beruht, wie die EU-Kommission behauptet.
Bevor das Parlament den Sachverhalt allerdings vor den EuGH bringt, soll der Rechtsausschuss prüfen, ob dafür auch die Voraussetzungen vorliegen und die EU-Kommission mit der Entscheidung tatsächlich gegen EU-Recht verstoßen hat.
Stimmentzug für Ungarn?
In dem Antrag werden die EU-Staaten zudem dazu aufgefordert, ein Artikel-7-Verfahren einzuleiten, um Ungarn das Stimmrecht auf EU-Ebene zu entziehen. Zudem soll eine parlamentarische Untersuchung eingeleitet werden, um die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Kommission zur Freigabe der EU-Gelder an Ungarn zu prüfen. Gegebenenfalls wird das Thema dann vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.
Der Rechtsstaatsmechanismus gemäß Artikel 7 sieht vor, dass das Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit Ungarn auffordern kann, sich vor dem Europäischen Rat zu seinen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu verantworten. Daraufhin könnten die Staats- und Regierungschefs der EU beschließen, dem Land die Stimmrechte zu entziehen.
Bislang wurde das Verfahren allerdings noch nicht erfolgreich angewandt. Denn um einem EU-Land das Stimmrecht zu entziehen, wird Einstimmigkeit unter der EU-Staaten benötigt.
Misstrauensantrag in Sichtweite?
Das Parlament hofft, im Vorfeld des Dringlichkeitsgipfels am 2. Februar eine Warnung an die Kommission zu senden. Man möchte verhindern, dass weitere Gelder an Ungarn fließen werden, um Orbáns Unterstützung für weitere Finanzhilfen für die Verteidigungsanstrengungen der Ukraine zu gewinnen.
Auf dem Gipfel soll eine Einigung über die 50-Milliarden-Euro schwere Finanzhilfe für die Ukraine gefunden werden.
„[Kommissionspräsidentin] Ursula von der Leyen hat sich von Viktor Orban erpressen lassen und trotz massiver Korruption im Land 10 Milliarden an Steuergeldern für Ungarn freigegeben. Das Europäische Parlament macht das nicht mit und wird ihre Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten“, sagte der Renew-Abgeordnete Moritz Körner (FDP) gegenüber Euractiv.
Renew, angeführt von der ungarischen Europaabgeordneten Katalin Cseh und Körner, entscheide derzeit, ob sie zusätzlich eine Änderung einbringen wollen, die einen Misstrauensantrag gegen von der Leyen vorsieht. Dieser würde ausgelöst werden, wenn die Kommission weitere EU-Gelder für Ungarn freigibt.
Vertreter von Renew bestätigten die Überlegung und fügten hinzu, dass eine endgültige Entscheidung am Dienstagabend (16. November) getroffen werden solle.
Der Versuch von den Liberalen, ein Misstrauensvotum einzuleiten, könnte als Versuch gewertet werden, von der Leyen zu destabilisieren, die der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) angehört und in diesem Jahr für eine zweite fünfjährige Amtszeit kandidieren könnte. Gleichzeitig könnte man dadurch die Chancen des französischen Kommissars Thierry Breton verbessern, welcher der Renew Gruppe angehört.
Bisher hat die EVP, die größte Fraktion im Parlament, den Misstrauensantrag gegen den Vertragsentwurf blockiert, so Quellen, die mit den Verhandlungen vertraut sind, gegenüber Euractiv.
Dies sollte nicht überraschen, da ein Misstrauensvotum ein ernsthafter Schlag für von der Leyens politisches Ansehen wäre. Seit ihrer entschiedenen pro-israelischen Haltung im Israel-Hamas-Konflikt hat von der Leyens Ansehen gelitten und sogar für Empörung unter Kommissionsmitarbeitern gesorgt.
„Die Entschließung wurde von der EVP nicht abgeschwächt“, sagte der EVP-Europaabgeordnete Petri Savarmaa gegenüber Euractiv. „Wir haben die entschiedenste Entschließung, die es je in Bezug auf Ungarn gab […] Jetzt müssen wir sie zur Abstimmung bringen und sehen, welche Art von Unterstützung sie erhält.“
„Wir bitten die Mitgliedsstaaten ernsthaft, dafür zu sorgen, dass die Entscheidungsfindung der Union nicht gelähmt wird. Wir können einfach nicht mehr weiter auf der Stelle treten“, sagte er.
Die S&D hat bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht auf eine Bitte um Stellungnahme reagiert.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Oliver Noyan]

