Mehrere deutsche Städte kämpfen mit den Folgen der Zuwanderung. Deshalb hat die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss eingesetzt. Dieser schlägt nun vor, das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern zur Arbeitssuche zeitlich zu befristen.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zugestimmt.
Die Zuwanderung aus allen europäischen Staaten nach Deutschland hat in den letzten Jahren zugenommen. „Das ist eine gute Nachricht für unser Land“, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin bei der Vorstellung des Zwischenberichts.
Zwar tragen Zuwanderer zu Wohlstand und Entwicklung in Deutschland bei, so de Maizière. „Auf der anderen Seite dürfen wir nicht davor die Augen verschließen, dass mit dieser Zuwanderung zum Teil auch Probleme verbunden sind.“
In einigen Kommunen sei es zu einer Verschärfung sozialer Problemlagen und einer steigenden Belastung der Systeme kommunaler Daseinsvorsorge gekommen. Betroffen seien etwa die Bereiche Beschulung, Wohnraumversorgung, Obdachlosenunterbringung und Gesundheitsversorgung.
Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die meisten Zuwanderer aus Polen kommen. Rumänen, Ungarn und Bulgaren folgen mit Abstand auf den Plätzen zwei bis vier. Aber auch aus Griechenland, Italien, Spanien und Portugal sind mehr Menschen zugewandert.
Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen insbesondere Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien, seit am 1. Januar die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch auf diese EU-Mitgliedsstaaten erstreckt wurde. „Die Zahl der Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien ist bundesweit überschaubar und beherrschbar, jedoch regional besorgniserregend,“ so der Bundesinnenminister. „Daher ist es richtig, dass wir jetzt entgegenwirken, damit kein größerer Schaden für die Bundesrepublik entsteht.“
Den Kommunen wurden Finanzhilfen in Höhe von 200 Millionen Euro für vier Jahre in Aussicht gestellt. Der Ausschuss hat sich vor allem mit der Situation in den Kommunen befasst, in die überproportional Bürger aus EU-Ländern zuziehen. Hier fehlen vor allem Wohnungen und Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose.
Große Schwierigkeiten sehen Städte und Gemeinden, wenn es bei den Zuwanderern an der Schulbildung mangelt. Dann gelingt es kaum, sie in Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Kinder besuchen keine Schule, weil sie nicht genügend Deutsch können. Viele Zuwanderer haben keine Krankenversicherung, müssen aber dringend medizinisch versorgt werden.
Um den Missbrauch der Freizügigkeit zu bekämpfen, schlägt der Staatssekretärsausschuss verschiedene Maßnahmen vor. So soll eine Wiedereinreisesperre im Fall des Rechtsmissbrauchs vorgesehen werden.
Zudem wird eine Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche vorgeschlagen. Gedacht werde an eine Befristung auf drei oder sechs Monate.
Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit sollen durch verschiedene Änderungen des Gewerberechts eingedämmt werden. Auch im Bereich der Familienleistungen und des Kindergelds soll durch gesetzliche Anpassungen ein Missbrauch erschwert werden.
Hintergrund
Die Bundesregierung hat mit Beschluss des Kabinetts vom 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ eingesetzt.
Am 26. März 2014 legte der Ausschuss dem Kabinett seinen Zwischenbericht vor. Dieser enthält eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Daten-, Fakten- und Rechtlage zur Zuwanderung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach Deutschland.
Auf seiner Grundlage werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts verhindert werden kann. Zudem enthält der Bericht Vorschläge zur Unterstützung der Städte und Gemeinden, die besonders von Zuwanderung betroffen sind. Der Ausschuss wird Ende Juni 2014 seinen Endbericht vorlegen.
http://www.euractiv.com/video/immigration-europe-307455

